Das beliebte Hobbyfunk-Blog "Antons Funkperlen" ist seit Anfang Mai dieses Jahres wieder frei zugänglich.

"Antons Funkperlen" wird von dem Schweizer Funkamateur Anton Bärtschi, HB9ASB, betrieben. Mitte März 2013 hatte HB9ASB den öffentlichen Zugriff auf das Blog gesperrt. Grund dafür waren offenbar unsachliche Kommentare, insbesondere zu einem Beitrag, der sich mit dem Thema Notfunk und Amateurfunk in der Schweiz befasste.

HB9ASB bittet darum, in Zukunft "bei den Kommentaren etwas mehr Zurückhaltung zu üben und insbesondere auf persönliche Angriffe und Beleidigungen zu verzichten". Für das Schreiben von Kommentaren ist jetzt eine Registrierung (mit Rufzeichenangabe) erforderlich; der Lese-Zugriff ist für jedermann frei.

Das Blog "Antons Funkperlen" ist im Internet unter http://funkperlen.wordpress.com erreichbar.

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/010513.htm

73 de Hans!

Am Donnerstag, 02. Mai 2013, wird das Landratsamt Dingolfing mit einer UKW-Station ausgerüstet um Feldstärkemessungen durchzuführen. Ziel ist es in dieser übung, die Reichweiten des Landratsamtes Dingolfing/Landau auf einer direkten Frequenz zu ermitteln. Als Frequenz ist die Notfunkfrequenz auf 2 m (145,500 MHz) vorgesehen. Wir bitten alle Funkamateure im Landkreis Dingolfing/Landau und auch die der Nachbarlandkreise, Rapporte an die Station im Landratsamt abzugeben. Als Rufzeichen wird DK0LA verwendet. Gleichzeitig ist DK0LA auch noch über Relais DB0SL auf 439,050 MHz (mit 71,9 Hz CTCSS) QRV. Die Station ist von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr besetzt. Wir hoffen auf rege Teilnahme und sehr viel Rapporte. Christian Reuter, DG6RCH OVV U07 Notfunkbeauftragter im Kreis Dingolfing/Landau  

Im Bundesrat ist ein Versuch der Länder Baden-Württemberg und Brandenburg, die Grenzwerte für Aussendungen von Funkanlagen drastisch abzusenken und damit zu verschärfen, gescheitert.

Am 18. April 2013 hatte der Umweltauschuss des Bundesrates über den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) und der "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV) beraten.

Die Länder Baden-Württemberg und Brandenburg hatten zu der Beratung eigeneAnträge eingebracht, in denen sie u.a. forderten, die Grenzwerte für elektromagnetische Felder unter bestimmten Voraussetzungen auf ein Zehntel der bisherigen Werte zu senken. Eine wissenschaftlich fundierte Begründung für diese Forderung nannten die Länder nicht.

Die Mehrheit der Ausschussmitglieder des Bundesrates ließ sich von der Notwendigkeit einer Grenzwertabsenkung nicht überzeugen - die Anträge wurden abgelehnt.

Bereits im Vorfeld hatten die Deutsche Telekom und der Branchenverband VATM vor einer Absenkung der Grenzwerte gewarnt. In einer gemeinsamen Stellungnahme von Telekom und VATM heißt es u.a., eine Grenzwert-Senkung werde keineswegs zu einer Senkung der Immissionen führen, sondern erheblich mehr Standorte für Mobilfunk-Sendeanlagen erforderlich machen. Die Folge davon wären mehr Kosten, ein höherer Energieverbrauch und CO2-Ausstoß sowie Qualitäts- und Versorgungseinschränkungen und Verzögerungen beim Netzausbau.

Der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung von BImSchV und BEMFV war bereits am 14. März 2013 vom Deutschen Bundestag gebilligt worden (das Funkmagazin berichtete).

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/200413.htm

73 de Hans!

 

Die Bundesregierung sieht keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung durch den Betrieb des neuen digitalen TETRA-BOS-Funknetzes. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Partei "Die Linke" hervor.

"Die Linke" hatte u.a. gefragt, welche Erkenntnisse zu "gesundheitlichen Risiken" des TETRA-Funks der Bundesregierung vorliegen und welche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung vorgesehen sind.

Die Bundesregierung antwortete, dass alle Regelungen zum Schutz von Personen vor elektromagnetischen Feldern beim Aufbau und Betrieb des BOS-Digitalfunknetzes ausnahmslos eingehalten würden.

Speziell zu TETRA habe es in Nachbarländer, in denen TETRA bereits genutzt wird (z.B. Belgien, den Niederlanden und Großbritannien) Forschungsstudien zur Nutzung von TETRA gegeben. Bei keiner dieser wissenschaftlichen Untersuchungen habe es einen Hinweis darauf gegeben, "dass sich die bei TETRA verwendeten Funkwellen bei Einhaltung gesetzlich vorgegebener oder empfohlener Grenzwerte nachteilig auf die Gesundheit auswirken".

Auch die "Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben" (BDBOS) habe zwei Studien zu TETRA in Auftrag gegeben. Von der ersten Studie (der sog. "SAR-Werte-Studie) läge bereits ein Zwischenbericht vor. Daraus gehe hervor, dass "die empfohlenen Grenzwerte für die berufliche Nutzung unter den vorgesehenen alltagstypischen Randbedingungen eingehalten werden" und "diesbezüglich (...) keine gesundheitlichen Gefahren zu erwarten" seien. Die zweite Studie (die sog. "Probanden-Studie") wird voraussichtlich Ende 2013 abgeschlossen sein.

Zudem - so die Bundesregierung weiter - würden sich seit den 50er-Jahren zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen mit der Umweltwirkung von Funkwellen beschäftigen. Die Diskussionen in der Öffentlichkeit über mögliche Auswirkungen elektromagnetischer Felder habe die Bundesregierung zum Anlass genommen, "eine weitreichende Überprüfung der bestehenden Grenzwerte vorzunehmen und ein nationales Forschungsprogramm, das Deutsche Mobilfunkforschungsprogramm, einzuleiten".

Alle von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Forschungsarbeiten seien zu ein und demselben Ergebnis gekommen: Es gebe keine Hinweise, die eine Revision der aktuellen Grenzwerte erforderlich machen würden. Zwar bezögen sich die meisten Studien auf die Frequenzen des öffentlichen Mobilfunks, weniger auf TETRA. In der Gesamtheit aller bisherigen Forschungsstudien im Bereich der Hochfrequenz seien aber keine Wirkungsmechanismen nachgewiesen worden, die von der Frequenz oder Modulation abhängig wären. Dies betreffe sowohl thermische als auch nichtthermische (athermischen) Effekte.

In Übereinstimmung mit internationalen und mehreren nationalen Strahlenschutzgremien könne nach heutigem Kenntnisstand festgestellt werden, dass "innerhalb der empfohlenen Grenzwerte keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen der verschiedenen Telekommunikationstechnologien, damit auch des Digitalfunk BOS, nachgewiesen" wurden. Der Schutz vor gesundheitlichen Gefahren sei demnach bei Einhaltung der Grenzwerte zu jeder Zeit gegeben.

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/140413.htm

73 de Hans!

 

In der Schweiz gab es Ende des Jahres 2012 genau 4696 "Konzessionen" (Genehmigungen) für den CB-Funk. Das teilte das schweizerische "Bundesamt für Kommunikation" (BAKOM) der CB-Vereinigung "Swiss CB Organisation" (SCBO) mit. (Zum Vergleich: Ende 2011 waren es 4972 Konzessionen.)

Dies sind die letzten amtlich gesicherten Zahlen über die Gesamtzahl der CB-Funker in der Schweiz. Zum 1. Januar 2013 ist die Konzessionspflicht für den CB-Funk in der Schweiz entfallen. Somit stehen dem BAKOM ab 2013 keine aktuellen Angaben über die Zahl der CB-Konzessionen mehr zur Verfügung.

Mit der Aufhebung der Konzessionspflicht ist in der Schweiz auch die behördliche Vergabe von Rufzeichen für den CB-Sprechfunk (nicht jedoch für den CB-Datenfunk) entfallen. Die SCBO hat daraufhin eine Datenbank eingerichtet, in der jeder CB-Funker sein Rufzeichen kostenlos registrieren lassen kann. Ende März 2013 umfasste diese Rufzeichenliste 202 Einträge.

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/130413.htm

73 de Hans!

Der CB AM-Contest der DCBO findet am Samstag, den 13.04.2013 zwischen 18:00 Uhr und 24:00 Uhr statt. Mehr darüber auf der DCBO-Seite unter http://www.dcbo.net/index.php/amkontest-2013.html

73 de Hans!

Fazination Amateurfunk - Geschichte des Amateurfunks (Folge 01) auf YouTube unter http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=nC24pgRjzuk

73 de Hans!

 

 

Die Macher der eQSO-Plattform "eqso-cbpmr.de" planen, in diesem Jahr einen Hobbyfunk-Fieldday durchzuführen. Die Veranstaltung soll vom 28. bis 30. Juni 2013 voraussichtlich auf der Wasserkuppe (Nähe Fulda) stattfinden.

Im Rahmen dieses Fielddays soll ein zweitägiger Contest stattfinden, an dem sich nach Angaben der Veranstalter jedermann über HF-Gateways oder von zu Hause per PC beteiligen kann.

Weitere Informationen zu diesen Veranstaltungen sind im Internet unter www.eqso-activity-day.de zu finden.

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/060413.htm

73 de Hans!

 

Nachdem chinesische Funkgeräte-Hersteller mit Billigfunkgeräten für den VHF/UHF-Bereich beachtenswerte Verkaufserfolge erzielt haben, drängen sie jetzt offenbar auch auf den Markt für Kurzwellen-Transceiver.

"X1M" ist die Bezeichnung eines QRP-Kurzwellen-TRX aus chinesischer Produktion. Das sehr kompakte Mobilgerät (Abmessungen: 97x155x40 mm, Gewicht: 650 Gramm) umfasst den Frequenzbereich 0,1 bis 30 MHz in den Betriebsarten SSB und CW. Die Sendeleistung beträgt 5 Watt. Das Gerät verfügt über einen eingebauten Vorverstärker, 100 Speicherplätze, RIT und einen automatischen CW-Keyer.

Hersteller des "X1M" ist die chinesische Firma XIEGO Technology. Ein Video, das den "X1M" im Betrieb zeigt, ist bei YouTube unter www.youtube.com/watch?v=TeO03kLO0rI zu finden.

In den USA wird der "X1M" derzeit für ca. 260 US-Dollar als Bausatz und für ca. 290 US-Dollar als Fertiggerät angeboten. Für den europäischen Markt hat sich offenbar noch kein Importeur gefunden..

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/060413a.htm

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Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein 18 Meter hoher Amateurfunk-Antennenmast in einem reinen Wohngebiet zulässig ist.

Geklagt hatte der Funkamateur DF9LJ. Streitpunkt war sein 18 Meter hoher Antennenmast, der Antennen mit einer Fläche von 120 qm trägt. Die Antennenanlage befindet sich nach Angaben von DF9LJ "in einem reinen Wohngebiet mit großzügigen Grundstücken und dichtem Baumbestand". Zum Zeitpunkt der Errichtung gab es im Bebauungsplan keine Auflagen hinsichtlich der Errichtung von Antennenanlagen.

Im Jahre 2008 forderte das Bauamt der Stadt Braunschweig - offenbar aufgrund von Beschwerden aus der Nachbarschaft - mit einer Abrissverfügung die Beseitigung der Antennenanlage. Gespräche mit der Behörde führten zu keinem Ergebnis.

Daraufhin beantragte DF9LJ offiziell eine Baugenehmigung, die vom Bauamt abgelehnt wurde.

Gegen die Ablehnung erhob DF9LJ Klage vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig. Das Verwaltungsgericht gab der Klage nicht statt. Es folgte in weiten Teilen der Begründung der Stadt Braunschweig, die argumentiert hatte, die Antenne sei als technischer Fremdkörper mit dem besonderen Charakter des Wohngebiets nicht vereinbar.

Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts legte DF9LJ Berufung ein.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht als Berufungsinstanz beraumte einen Ortstermin an, um sich ein Bild von der Antennenanlage zu machen. Anschließend verfügte das Gericht, dass das Urteil der Vorinstanz aufzuheben sei und ohne Auflagen eine Baugenehmigung für die Antenne erteilt werden müsse.

Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

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Dieser Beitrag entstand aufgrund einer Meldung von DH7LF im SH-Rundspruch Nr. 12/2013

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/270313.htm

73 de Hans!