Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 20. März 2013 in ihrem Amtsblatt Nr. 5 eine neue allgemeine Frequenzzuteilung für Babyüberwachungsanlagen ("Babysitter") im 27-MHz-Bereich veröffentlicht.

Gegenüber der bisherigen Regelung gibt es kaum Änderungen: Nach wie vor dürfen Babyüberwachungsanlagen die Frequenzen 26,995, 27,045, 27,095, 27,145 und 27,195 MHz nutzen. Diese Frequenzen entsprechen den sog. CB-"Zwischenkanälen" 3A, 7A, 11A, 15A und 19A. Die maximal zulässige Strahlungsleistung ist unverändert auf 50 Milliwatt ERP begrenzt, die zulässige Kanalbreite beträgt 10 kHz.

Die neue Frequenzzuteilung ist bis zum 31.12.2023 befristet. Die Neuzuteilung war erforderlich, weil die bisherige Frequenzzuteilung Ende 2013 ausgelaufen wäre.

Die neue Frequenzzuteilung für Babyüberwachungsanlagen kann im Internet unter http://tinyurl.com/bnetza-vfg04-2013 heruntergeladen werden.

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/260313.htm

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