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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 20. März 2013 in ihrem Amtsblatt Nr. 5 eine neue allgemeine Frequenzzuteilung für Babyüberwachungsanlagen ("Babysitter") im 27-MHz-Bereich veröffentlicht.
Gegenüber der bisherigen Regelung gibt es kaum Änderungen: Nach wie vor dürfen Babyüberwachungsanlagen die Frequenzen 26,995, 27,045, 27,095, 27,145 und 27,195 MHz nutzen. Diese Frequenzen entsprechen den sog. CB-"Zwischenkanälen" 3A, 7A, 11A, 15A und 19A. Die maximal zulässige Strahlungsleistung ist unverändert auf 50 Milliwatt ERP begrenzt, die zulässige Kanalbreite beträgt 10 kHz.
Die neue Frequenzzuteilung ist bis zum 31.12.2023 befristet. Die Neuzuteilung war erforderlich, weil die bisherige Frequenzzuteilung Ende 2013 ausgelaufen wäre.
Die neue Frequenzzuteilung für Babyüberwachungsanlagen kann im Internet unter http://tinyurl.com/bnetza-vfg04-2013 heruntergeladen werden.
- wolf -
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/260313.htm
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Mehr darüber auf der European-ROS-Club Seite unter http://www.europeanrosclub.com/en/1er-diploma-ros-weekend/
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Portrait eines CB-Funk-Fachhändlers aus der Zeitschrift "Trucker" auf Funkbasis.de unter http://funkbasis.vps9611.alfahosting-vps.de/download/file.php?id=11690&mode=view/Trucker%20Bericht.JPG
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Das Oberlandesgericht Dresden hat am 19. März 2013 in einem Berufungsverfahren die Klage einer Frau abgewiesen, die sich von der Sendeanlage eines Mobilfunkbetreibers gesundheitlich beeinträchtigt fühlte.
Die Frau wohnt in der sächsischen Kleinstadt Wittichenau. In der Nähe ihrer Wohnung befindet sich seit Dezember 2008 eine Sendeanlage des Mobilfunkbetreibers Telefonica. Die Frau behauptet, seit der Inbetriebnahme der Sendeanlage sei es für sie nicht mehr möglich, beschwerdefrei zu leben. Sie sei arbeitsunfähig geworden und die Wohnung sei für sie "praktisch nicht mehr nutzbar".
Die Frau erhob Klage beim Landgericht Bautzen. Sie forderte von Telefonica Schadenersatz, Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 10.000 Euro und eine Erklärung, mit der sich Telefonica verpflichten sollte, Ersatz für alle "entsprechenden zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden" zu leisten und "elektromagnetische Strahlung" zu unterlassen.
Der Mobilfunkbetreiber Telefonica wies die Vorwürfe zurück. Seine Sendeanlage hielte alle gesetzlichen Bestimmungen ein. Die zulässigen Grenzwerte würden bei weitem unterschritten werden.
Das Landgericht Bautzen wies die Klage der Frau am 26. Juni 2012 ab.
Die Klägerin ging daraufhin die Berufung. Das Berufungsgericht, das Oberlandesgericht Dresden, wies die Klage nun ebenfalls ab. Die besagte Mobilfunksendeanlage - so das Gericht - erfülle die Anforderungen der 26. Bundesimmisionsschutzverordnung (BImSchV). Der Klägerin "sei es nicht gelungen, darzulegen und zu beweisen, dass ein wissenschaftlich begründeter Zweifel an der Richtigkeit der in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte bestehe und ein fundierter Verdacht einer Gesundheitsgefährdung durch elektromagnetische Felder unterhalb dieser Werte erhoben werden könne".
Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) ist nicht zugelassen. Die Klägerin hat jedoch die Möglichkeit, "Nichtzulassungsbeschwerde" zum BGH einzulegen.
Aktenzeichen: 9 U 1265/12
- wolf -
Das Oberlandesgericht Dresden hat zu diesem Fall unter www.justiz.sachsen.de/olg/content/1621.php eine Pressemitteilung veröffentlicht.
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/190313.htm
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Der Deutsche Bundestag hat am 14. März 2013 einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Änderung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) und der "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV) zugestimmt.
Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP stimmten für die Beschlussempfehlung, die Oppositionsfraktionen stimmten dagegen.
Ein Entschließungsantrag der Fraktion "Die Linke", in dem eine Verschärfung der Grenzwerte für hochfrequente elektromagnetische Felder auf 0,2 V/m und für niederfrequente Felder auf 0,2 Mikrotesla gefordert wurde, wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP abgelehnt; die "Grünen" enthielten sich der Stimme.
Die Abstimmung fand am späten Abend gegen 21.30 Uhr statt; es nahmen weniger als 30 Abgeordnete teil. Eine knapp zweiminütige Videoaufzeichnung der Abstimmung ist im Internet unter http://tinyurl.com/bundestag-bimschv-140313 zu finden.
Ursprünglich waren Reden von sechs Bundestagsabgeordneten vorgesehen, die wegen der späten Stunde ausfielen. Der Wortlaut dieser Reden ist im stenografischen Protokoll der Bundestagssitzung enthalten, das im Internet unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17228.pdf heruntergeladen werden kann (dort in "Anlage 7", ab Seite 28605).
Über die wichtigsten Änderungen, die sich aus der Novellierung der BEMFV ergeben, berichtete das Funkmagazin bereits ausführlich unter www.funkmagazin.de/011112.htm und www.funkmagazin.de/230213.htm
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/150313.htm
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Am Samstag, den 23. März 2013 findet in Wolfhagen die diesjährige Mitgliederversammlung des Deutschen Arbeitskreis für CB- und Notfunk e.V. statt.
Mehr darüber auf der Internetseite des Vereins unter http://deutscher-arbeitskreis-für-cb-und-notfunk-ev.de/files/mitgliederversammlung_am_23marz_2013.pdf
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Die beliebte "CB-Funkstaffel" wird in diesem Jahr voraussichtlich doch stattfinden.
Nachdem die bisherigen Organisatoren angekündigt hatten, die Veranstaltung in diesem Jahr ausfallen zu lassen (das Funkmagazin berichtete), hat sich nun ein Funkfreund aus dem Raum Mannheim gefunden, der die Funkstaffel ausrichten will.
Als Termin ist der 3. August 2013 vorgesehen. Anmeldungen sind möglich per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Post unter folgender Anschrift:
13CVH015
Postfach 240132
68171 Mannheim
Weitere Informationen zur diesjährigen Funkstaffel sind im Forum "Funkbasis.de" unter http://tinyurl.com/funkbasis-funkstaffel2013 zu finden.
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/100313.htm
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Hessische Funkamateure haben einen neuen Amateurfunk-Verein gegründet.
Der Verein trägt den Namen "Funkamateure e.V." und wurde am 11. Februar 2013 beim Amtsgericht Kassel unter der Nummer VR 5037 ins Vereinsregister eingetragen.
"Funkamateure e.V." sieht sich nach eigener Darstellung "in der Nachfolge der Pioniere der drahtlosen Nachrichtenübermittlung in aller Welt" und will u.a. "den Zusammenhalt der Funkamateure verbessern und im Hinblick auf gesellschaftliche Veränderungen einen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit des Amateurfunks leisten".
Vorsitzender von "Funkamateure e.V." ist Ralf Sinning, DL1EL, als Stellvertreter fungiert Tim Ohlwein, DK5OH, das Amt des Kassenwarts bekleidet Harry Schöneweiß, DL2ZBO. Sitz des Vereins ist Baunatal ;-)
Die Vereinsziele sind in der Satzung festgelegt, die unter http://funkamateure.jimdo.com/verein/satzung/ heruntergeladen werden kann. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 10 Euro pro Jahr.
Weitere Information zum Verein "Funkamateure e.V." sind im Internet unter www.funkamateure.net zu finden.
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/070313.htm
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TV-Bericht auf YouTube unter http://www.youtube.com/watch?v=cQNTDdlE6ok
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Nach Einschätzung der Bundesregierung gibt nach wie vor keinen Nachweis, dass elektromagnetische Felder unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte bei Personen, die sich als "elektrosensibel" bezeichnen, Beschwerden auslösen. Das geht aus einem Bericht der Bundesregierung vom Januar dieses Jahres hervor.
Die Bundesregierung veröffentlicht alle zwei Jahre einen Bericht, in dem sie unter anderem zu Forschungsergebnissen über gesundheitliche Auswirkungen von Mobilfunkanlagen Stellung nimmt.
Zum Thema "Elektrosensibilität" heißt es im Bericht der Bundesregierung (Zitat):
"In der öffentlichen Diskussion spielt auch die 'Elektrosensibilität' immer wieder eine Rolle, also die Frage, ob es Personen gibt, die besonders empfindlich auf hochfrequente elektromagnetische Felder reagieren, so dass bei Ihnen diverse gesundheitliche Beschwerden ausgelöst werden. Betrachtet man hierzu die Ergebnisse, die im Rahmen des DMF [Deutsches Mobilfunk Forschungsprogramm, Anmerkung Red.] erzielt wurden und die weiterer nationaler und internationaler Studien, so hat sich an der Einschätzung der Bundesregierung, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen den Beschwerden elektrosensibler Personen und hochfrequenter elektromagnetischer Felder nicht nachweisbar ist, nichts geändert." (Zitatende)
Diese Einschätzung werde auch von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geteilt, die sich bereits im Dezember 2005 in einem Bericht ("Fact sheet No. 296") ausführlich mit diesem Thema befasst hatte.
Die WHO wies damals darauf hin, dass es keine wissenschaftliche Basis gibt, um Symptome von Personen, die sich als "elektrosensibel" bezeichnen, mit der Einwirkung von elektromagnetischen Feldern (EMF) in Verbindung zu bringen. Ursache für die von "Elektrosensiblen" beschriebenen Symptome könnten vielmehr in den Umweltbedingungen der Betroffenen liegen. Außerdem gebe es Hinweise, dass die Symptome "durch bestehende psychiatrische Bedingungen sowie Stressreaktionen auf Grund von Ängsten vor Gesundheitsfolgen durch EMF begründet sein dürften (...)".
Der vollständige Bericht der Bundesregierung steht unter http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/120/1712027.pdf zum Download bereit.
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/030313.htm
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