SOTA - UFB AFu Videos auf YouTube von Chris, OE5HCE

SOTA - Amateurfunk aus Liechtenstein

SOTA - Amateurfunk vom Kleinen Priel

SOTA - Amateurfunk vom Windhagkogel

SOTA - Amateurfunk von 4 Gipfeln in OE5

SOTA - Amateurfunk vom Scheiblingstein

Was ist SOTA?

73 de Hans!

 

Funkbasis.de
CB-Funkstaffel-Nachlese

73 de Hans!

 

Du bist gefragt
Funkamateure für Swasiland 3DAØET DXpedition gesucht

73 de Hans!

Amerikanischer Kurzfilm aus dem Jahre 1939

(Video-Tipp von www.funkmagazin.de)

73 de Hans!

 

OE2 Gaisberginfo
Urlaubszeit - Reparaturzeit

73 de Hans!

 

Zugspitzrelais
Relaisgeister und Störenfriede treiben ihr Unwesen

73 de Hans!

Ein von der Bundesnetzagentur (BNetzA) angestrebtes Vertriebsverbot für das beliebte 10-Meter-Amateurfunkgerät "Maas DX-5000 V4" ist durch Mitwirkung des auf Telekommunikationsrecht spezialisierten Rechtsanwalts Michael Riedel abgewendet worden.

Wie Rechtsanwalt Riedel auf seiner Homepage berichtet, hatte die BNetzA im vergangenen Jahr gegenüber dem deutschen Importeur des "DX-5000", der Firma Maas Elektronik, ein Vertriebsverbot für das Gerät verfügt. Die Behörde begründete das Verbot damit, dass das "DX-5000" angeblich die Grenzwerte für Nebenaussendungen überschreitet und dem Gerät keine EU-Konformitätsbescheinigung beiliegt.

Nachdem die Firma Maas Elektronik gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegte und aufschiebende Wirkung beantragte, wurde das Vertriebsverbot wieder aufgehoben.

Kurz darauf forderte die BNetzA jedoch Gebühren für Prüfung und Messungen an einem ihr übersandten Mustergerät und erteilte erneut ein Vertriebsverbot für das Gerät. Die Firma Maas Elektronik erhob daraufhin Klage beim Verwaltungsgericht Köln. Maas bestritt die Messungen und das Messverfahren der BNetzA und erklärte, dass das "DX-5000" die gesetzlichen Vorschriften einhält. Außerdem würde jedem Gerät die erforderliche Konformitätsbescheinigung beigelegt.

Das Verwaltungsgericht Köln ordnete hinsichtlich des Vertriebsverbots die "aufschiebende Wirkung" an; das Gerät durfte also vorerst weiter vertrieben werden. Das Gericht befand, dass keine Gefahr vorliegt, die ein sofortiges Einschreiten erforderlich gemacht hätte. Außerdem sei das Vertriebsverbot unverhältnismäßig.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln erhob die BNetzA Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Daraufhin nahm die BNetzA das Vertriebsverbot und den Gebührenbescheid zurück und das Verwaltungsgericht stellte die Verfahren ein.

Der vollständige Wortlaut der Meldung von Rechtsanwalt Riedel sowie weitere Meldungen zum Telekommunikationsrecht können im Internet unter http://lawfactory.de/News.html eingesehen werden.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN

www.funkmagazin.de

--

Quelle: http://www.funkmagazin.de/010813.htm

73 de Hans!

 

24 Stunden ROS Marathon jetzt im Juli !!!

Was ist ROS ?

73 de Hans!

Ratgeber
Warum Strahlenschutzfolien das Gegenteil bewirken

73 de Hans!

 

Die Amateurfunk-Zeitschrift "Funk-Telegramm" hat ihr August-Heft 2013 als kostenlose Leseprobe zum Download ins Internet gestellt.

Das "Funk-Telegramm" wird von dem Hamburger Funkamateur Joachim Kraft, DL8HCZ, herausgegeben und erscheint bereits im 25. Jahrgang. Wesentliches Merkmal des Blattes ist die vereinsunabhängige Berichterstattung und die Veröffentlichung auch kontroverser Meinungsbeiträge, die in anderen Amateurfunkzeitschriften oft nicht zu finden sind..

Weitere Informationen zum "Funk-Telegramm", der kostenlose Download des Probehefts und Bezugsmöglichkeiten der Zeitschrift sind im Internet unter www.funk-telegramm.de zu finden.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN

www.funkmagazin.de

--

Quelle: http://www.funkmagazin.de/250713.htm

73 de Hans!