Auch 2013 wird die Deutsche CB-Funk Organisation (kurz DCBO) wieder einen SSB-Contest durchführen.

Der Termin hierfür lautet: Samstag, der 14.09.2013, Zeitraum: 18:00 - 24:00 Uhr

73 de Hans!

Der Deutsche Aero Club (DAeC) empfiehlt seinen Mitgliedern, auch gegen die aktuellen TKG/EMVG-Beitragsbescheide für die Jahre 2009, 2010 und 2011 Widerspruch einzulegen. Dazu hat der Verein erneut eine "Ruhend-Vereinbarung" mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) abgeschlossen.

Der DaeC, der auch die Interessen von "Hobby-Piloten" vertritt, ist nach wie vor der Auffassung, dass die Erhebung der TKG/EMVG-Beiträge rechtswidrig ist. Dazu läuft bereits seit mehreren Jahren ein vom DAeC angestrengtes Musterverfahren für die Beitragsjahre 2003 und 2004, das nach Angaben des Vereins immer noch nicht abgeschlossen ist.

Die "Ruhend-Vereinbarung" mit der Behörde besagt, dass Widersprüche von DAeC-Mitgliedern gegen die Beitragsbescheide bis zur Entscheidung des Musterverfahrens formal "ruhen". Das hat zur Folge, dass die betroffenen Mitglieder ihren Widerspruch ohne Kosten zurückziehen können, wenn das Musterverfahren nicht erfolgreich verlaufen sollte. Eine solche Vereinbarung hatte der DAeC auch im Jahre 2010 für die TKG/EMVG-Beiträge der Jahre 2005 und 2006 abgeschlossen (das Funkmagazin berichtete).

Der Verein weist darauf hin, dass ein Widerspruch keine "aufschiebende Wirkung" hat; d.h. die geforderten Beiträge müssen zunächst bezahlt werden.

In den vergangenen Jahren hatte der DAeC bereits erfolgreich Prozesse gegen die Erhebung der TKG/EMVG-Beiträge geführt (das Funkmagazin berichtetemehrfach).

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/140913.htm

73 de Hans!

 

Nassauische Neue Presse:
"DO2PU funkt in alle Welt"

(Tipp: www.funkmagazin.de)

73 de Hans!

 

Funkbetrieb
DigiTest-Aktivitätstag und Ankündigung DARC UKW-Digitalcontest

73 de Hans!

Weser Kurier:
Kinder lernen den Amateurfunk kennen...

(Tipp: www.funkmagazin.de)

73 de Hans!

 

Ins Weltall gefunkt
Funkamateur Martin Schmid hatte Kontakt zu einem Astronauten der Internationalen Raumstation

(Tipp: www.funkmagazin.de)

73 de Hans!

 

BEMFV-Novelle
Softwarehilfen des DARC e.V. an neue Rechtslage angepasst

73 de Hans!

 

Die Bundesregierung sieht keinen Bedarf, die derzeit geltenden Grenzwerte für hochfrequente elektromagnetische Felder (EMF) zu ändern. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Partei "Die Linke" zum Thema "Mobilfunktechnik und Gesundheitsschutz" hervor.

Abgeordnete der Partei "Die Linke" hatten u.a. gefragt, auf welcher Grundlage die Grenzwerte für hochfrequente elektromagnetischer Felder zustande gekommen sind und ob die Bundesregierung Handlungsbedarf sieht, angesichts der Zunahme privater und öffentlicher Sendeanlagen diese Grenzwerte anzupassen.

Die Bundesregierung antwortete u.a., dass die Grenzwerte für hochfrequente elektromagnetische Felder "auf neuesten Erkenntnissen und Empfehlungen anerkannter wissenschaftlicher Gremien, wie der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP), der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) und der International Agency for Research on Cancer (IARC)" basieren. Bei der Festlegung der Grenzwerte seien alle wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Wirkungen berücksichtigt worden. Diese Wirkungen würden nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand nur oberhalb definierter Expositionshöhen auftreten. Die Grenzwerte seien so festgelegt, dass sie vor der Wirkung mit der niedrigsten bekannten Schwelle schützen.

Auf die Frage, ob die Bundesregierung Maßnahmen zum Schutz von "elektrosensiblen" Menschen plane, antwortete die Regierung, es gäbe keine "klaren diagnostischen Kriterien für 'Elektrosensibilität' und keine wissenschaftliche Basis, um die berichteten Symptome mit der Wirkung elektromagnetischer Felder zu verknüpfen." Zu dieser Einschätzung kämen auch die deutsche Strahlenschutzkommission und internationale Fachgremien. Deshalb gehe die Bundesregierung davon aus, das "Elektrosensibilität" nicht in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Exposition durch elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder zu sehen sei.

Bei der wissenschaftsbasierten Grenzwertfestlegung habe man auch einer Schutzbedürftigkeit von möglicherweise empfindlicheren Bevölkerungsgruppen Rechnung getragen. Es bestehe ein Sicherheitsfaktor von 50 zwischen den Grenzwerten und den Wirkungsschwellen.

Zur Zahl der Verkehrsunfälle, die auf die Nutzung von Handys und Smartphones durch Autofahrer während der Fahrt zurückzuführen sind, konnte die Bundesregierung keine Auskunft geben. Die Nutzung von Handys und Smartphones werde bisher als Unfallursache in der amtlichen Unfallstatistik nicht gesondert erfasst. Eine Änderung der bestehenden Regelungen zur Nutzung solcher Geräte durch Autofahrer während der Fahrt sei derzeit nicht geplant.

Die vollständige Antwort der Bundesregierung wurde als Bundestagdrucksache Nr. 17/14646 veröffentlicht und kann im Internet unter http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/146/1714646.pdf abgerufen werden.

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/070913.htm

73 de Hans!

Runder Tisch Amateurfunk
Frequenzverordnung trat am 27. August in Kraft

73 de Hans!

Faszination Amateurfunk
Zum Thema Pfadfinder on Air

73 de Hans!