Das Thema "Schutz vor elektromagnetischen Feldern" war offensichtlich auch Gegenstand der Verhandlungen zur Bildung einer "Großen Koalition".

In einem am 25. November 2013 veröffentlichten "1. Entwurf des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD" ist unter dem Titel "Umwelt und Gesundheit" folgender Passus enthalten:

"Es wird geprüft, wie der Schutz der Menschen vor nichtionisierender Strahlung, z.B. Ultraschall und Laser, und vor elektromagnetischen Feldern verbessert werden kann."

Weitere Informationen zu diesem Vorhaben sind derzeit leider nicht vorhanden.

Der vollständige Wortlaut des Entwurfs des Koalitionsvertrages kann im Internet unter http://tinyurl.com/koalitionsvertrag-1entwurf heruntergeladen werden.

- wolf -

Update vom 27.11.2013:
Auch in der finalen
Fassung des Koalitionsvertrages ist der besagte Passus - abgesehen von einem zusätzlichen Satzzeichen - unverändert enthalten.
(Download unter
http://tinyurl.com/koalitionsvertrag-final)

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/251113a.htm

73 de Hans!

Auch in diesem Jahr hat der Verlag für Technik und Handwerk (vth) wieder ein Amateurfunk-Sonderheft herausgebracht.

Themen der diesjährigen Ausgabe sind u.a. Anwendungsbeispiele mit dem DDS-Synthesizer AD9850, Android-Apps auf dem PC, AVR-Programmierung mit Luna, Simulationen mit eXact, Bauvorschläge für einen digitalen Sinusgenerator bis 40 MHz und eine einfache Dummy Load sowie Testberichte zum DAB-Radio "Albrecht DR333" und zur Software Abacom AudioWave.

Auf der beiliegenden DVD sind u.a. Programme zur Antennen-Berechnung und -Simulation, Audio-Generatoren, Bakensoftware, Programme für div. Digimodes, Telemetriedecoder für Amateurfunksatelliten, Berechnungsprogramme für HF und Elektronik, Morsesoftware sowie das Gratisbuch "Aktivantennen" enthalten.

Das Heft kostet 12,80 Euro und ist im einschlägigen Zeitschriftenhandel erhältlich.

Das Amateurfunk-Sonderheft ist aus der Zeitschrift "funk" hervorgegangen, die viele Jahre bei vth erschien. Im Jahre 2005 verkaufte vth die "funk" an den Berliner Verlag "Box 73 Amateurfunkservice GmbH", der das Blatt in die Zeitschrift "Funkamateur" integrierte. Neben dem jährlichen Amateurfunk-Sonderheft erscheinen bei vth zahlreiche Fachbücher zu Hobbyfunk-Themen.

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/251113.htm

73 de Hans!

 

"Elektroniknet"
Funkamateure helfen nach der Taifun-Katastrophe

73 de Hans!

 

Einen fragwürdigen Zusammenhang zwischen den terroristischen Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) und dem CB-Funk als möglichem Kommunikationsmittel der NSU-Mitglieder hat der Nachrichtensender N24 hergestellt.

In einer Dokumentation mit dem Titel "Der NSU - eine Spurensuche", die am 4. November 2013 ausgestrahlt wurde, lässt der Sender einen sog. "Geheimdienstexperten" namens Bodo Wegmann zu Wort kommen. Wegmann geht davon aus, dass sich die Mitglieder des NSU nicht dauernd in der Zwickauer Wohnung von Beate Zschäpe aufgehalten haben. Er vermutet, dass es in der Umgebung der Wohnung weitere Verstecke gegeben hat und dass die NSU-Mitglieder für ihre Kommunikation CB-Funk verwendet haben könnten.

Wegmann stützt seine These darauf, dass in der ausgebrannten Wohnung von Zschäpe ein (nicht näher bezeichnetes) "CB-Funkgerät" gefunden worden sei. Als weiteres Indiz sieht Wegmann offensichtlich einen "großen Funkmast", den das N24-Team in knapp drei Kilometer Entfernung von der Wohnung "mitten im Wald" ausfindig gemacht hat. Es sei gut möglich - so heißt es in dem TV-Beitrag - dass die NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos dort in der Nähe ein zweites Versteck hatten und von dort aus per CB-Funk ihre Treffen mit Beate Zschäpe verabredeten.

Bei näherer Betrachtung des besagten "Funkmasts" sind Zweifel an dieser These angebracht: Es handelt sich um einen mindestens 10 Meter hohen, weithin sichtbaren Stahlgittermast, der mit zahlreichen Antennen (darunter Yagi-Antennen für den UHF- und VFH-Bereich) bestückt ist und augenscheinlich zu einer gut ausgestatteten Amateurfunkanlage oder einer gewerblichen Sendefunkanlage gehört. Es ist unwahrscheinlich, dass mit einer solchen Anlage die Nahbereichskommunikation einer terroristischen Vereinigung mittels CB-Funk abgewickelt worden sein soll.

Wegmann teilt derartige Zweifel offenbar nicht. Er hat, wie N24 berichtet, Bilder des "Funkmasts" und der Umgebung "den ermittelnden Behörden zur Verfügung gestellt".

Die N24-Dokumentation ist (zeitlich befristet) in der Mediathek des Senders unter http://tinyurl.com/n24-nsu-spurensuche abrufbar. Der besagte "Funkmast" ist dort ab Minute 17:45 zu sehen. Ein Bild des ominösen "Funkmasts" ist unter http://imageshack.com/a/img96/5674/3mze.jpg zu finden.

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/151113.htm

73 de Hans!

 

Videoreportage auf YouTube
über die Präsentation des Österreichischen Versuchssenderverbandes (ÖVSV)
am Wiener Rathausplatz anlässlich des Nationalfeiertages 2013
von Gert, OE3ZK

73 de Hans!

 

 

DARC
Taifun Haiyan (Philippinen) tötet Tausende
Notfunk spielt entscheidende Rolle bei den Rettungsaktionen

73 de Hans!

"Funkbasis.de"
Mit CB-Funk Leben gerettet

73 de Hans!

 

Auch der CB-Funkgeräte-Hersteller Stabo Elektronik wehrt sich gegen die Einführung der umstrittenen neuen "Powerline-(PLC-)Norm" EN 50561-1. Das Unternehmen hat dazu am 11. November 2013 eine Petition beim Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments eingereicht.

Die Petition der Firma Stabo Elektronik hat folgenden Wortlaut:

Petition gegen die geplante Ablösung der PLC/PLT-Norm EN 55022:2006 durch den neuen Entwurf FprEN 50561-1

Sehr geehrte Mitglieder des Petitionsausschusses im Europäischen Parlament,

das TC 210 der CENELEC will die bestehende PLC/PLT-Norm EN 55022:2006 durch den neuen Entwurf FprEN 50561-1 ablösen.

Darin sind zwar verschiedene Frequenzbereiche aufgeführt, in denen nur mit geringerer Leistung gesendet werden darf (permanently excluded: dazu gehören u. a. die Amateurfunkbänder sowie der CB-Funkbereich von 26.960 bis 27.410 MHz, also die Kanäle 1-40) bzw. in denen eine Absenkung stattfinden soll, wenn ein Signal von außen detektiert wird (dynamically excluded: Rundfunkbereich), doch werden die jeweiligen Funkdienste durch diese Regelung leider nicht vor massiven Beeinträchtigungen geschützt!

Das vorgeschriebene "Dynamische Power-Management" regelt die Leistung abhängig von Verlusten im Leitungsnetz: je stärker das Leitungsnetz strahlt (also Störungen abgibt), desto höher sind auch die Verluste im Netz und desto mehr Leistung wird nachgeschoben. Da Stromnetze für die Übertragung nicht geeignet sind, ist anstelle einer Senkung mit einer Erhöhung der Leistung und deshalb mit einem wesentlich höheren Störpegel zu rechnen.

Der CB-Bereich von Kanal 41-80, der in Deutschland, der Slowakei und Tschechien genutzt wird, ist weder "permanently excluded" noch "dynamically excluded": in diesem Bereich dürfen PLC-Modems folglich mit voller Leistung arbeiten. Aufgrund der höheren Leistung (der Normentwurf FprEN 50561-1 sieht eine Hochfrequenzpegelerhöhung von ca. 40 dB vor, d.h. auf die Leistung bezogen ist das der Faktor 10.000!) wird es in den ungeschützten Frequenzbereichen zu Intermodulationen durch elektronische Baugruppen wie z. B. Netzteile, Vorschaltgeräte für Leuchtmittel etc. kommen. Die dabei erzeugten Intermodulationseffekte können dann wiederum auch in die geschützten Frequenzbereiche fallen, so dass auch hier mit einer starken Erhöhung von Störungen zu rechnen ist.

Paragraph 4 EMVG besagt u. a., dass Geräte so gefertigt sein müssen, dass die von ihnen verursachten elektromagnetischen Störungen kein Niveau erreichen, bei dem ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk-  und Telekommunikationsanlagen nicht möglich ist. Ein CEN/CENELEC-EMC-Consultant stellte fest, dass der vorliegende Normentwurf nicht die Schutzanforderungen der EMC-Direktive erfülle und bei dessen Umsetzung mit einer dramatischen Veränderung der elektromagnetischen Umwelt zu rechnen sei.

Im Interesse der Millionen CB-Funk-Nutzer in Europa sowie der CB-Funk-Anbieter (nicht zuletzt zum Schutz der damit verbundenen Arbeitsplätze) bitten wir Sie, sich für die Beibehaltung der bestehenden Norm EN 55022:2006 einzusetzen und erwarten dankend Ihre Bestätigung. Der Normentwurf FprEN 50561-1 darf wegen der zu erwartenden massiven Auswirkungen nicht zur geltenden EU-Norm erhoben werden!

Mit freundlichen Grüßen 
stabo Elektronik GmbH 
Helmuth Bormann 
CEO

(Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der Firma Stabo Elektronik; Linksetzung durch das Funkmagazin.)

Bereits im Oktober dieses Jahres hatte der Funkamateur Kurt Röhlig, DL3UXI, in dieser Angelegenheit eine Petition an den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments gerichtet (das Funkmagazin berichtete).

Das EU-Petitionsrecht steht jedem Bürger zu, der seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union hat. Die Einreichung einer Petition kann auf schriftlichem Wege oder online erfolgen. Weitere Informationen zum EU-Petitionsrecht sind im Internet unter http://www.europarl.europa.eu/aboutparliament/de/00533cec74/Petitionen.html zu finden

- wolf -

Genereller Hinweis: Die Inhalte von im Funkmagazin veröffentlichten Dokumenten müssen nicht unbedingt die Meinung der Redaktion widerspiegeln..

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/111113.htm

73 de Hans!

 

Die Technik-Erlebnismesse
Hobby & Elektronik Messe in Stuttgart von 21.-24.11.2013

73 de Hans!

 

SOTA - weitere UFB AFu Videos auf YouTube von Chris, OE5HCE

SOTA - Amateurfunk vom Nazogl/Liezen (2057m)

SOTA - Amateurfunk vom Bosruck (1992m)

SOTA - Amateurfunk vom Pernecker Kogel (1080m) und Grillenparz (842m)

Was ist SOTA?

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