YouTube-Tipp:
"Dr. Dish-TV - IT-Wissen" Powerline - der Feind des Funkamateurs

Das in der Sendung empfohlene Formular, mit dem sich Käufer von Powerline-Geräten ein Rückgaberecht zusichern lassen sollten, gibt's HIER

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Tipp: http://www.funkmagazin.de/

73 de Hans!

 

Betriebsrechte im Ausland
Curacao akzeptiert CEPT-Empfehlung T/R 61-02

73 de Hans!

"funkboerse.de" zieht auf neuen Server

Die Hobbyfunk-Verkaufsplattform "funkboerse.de" zieht auf einen neuen Server. Das gab der Betreiber der Funkbörse, Henning Treumann, DF3OE, am 1. September 2013 bekannt.

Nach Angaben von DF3OE gab es einen "massiven Hackangriff" auf den bisherigen Server; dadurch sei es zu beträchtlichen Einschränkungen des Betriebs gekommen. Das habe er zum Anlass genommen, auf einen neuen Server umzuziehen. Dazu seien "etliche Softwareanpassungen" erforderlich, die einige Zeit in Anspruch nehmen würden. Die Umstellung auf den neuen Server soll aber "in den nächsten Tagen" erledigt sein.

Die Plattform "funkboerse.de" war in den vergangenen Wochen in die Kritik geraten, weil der Seitenaufbau nur äußerst schleppend verlief. DF3OE hofft, dass die Funkbörse durch den Serverwechsel in Zukunft wieder schnell und störungsfrei laufen wird.

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/031013.htm

73 de Hans!

 

Startmöglichkeit für Amateurfunknutzlast
PSK31-Satellitentransponder für Mai 2014 geplant

73 de Hans!

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Wirkung vom 28. September 2013 die Frequenzgebührenverordnung geändert.

Die Änderungen betreffen ausschließlich die Betreiber öffentlicher Mobilfunknetze. Neu geschaffen wurden Gebührensätze für Frequenzzuteilungen "zur bundesweiten Nutzung für den drahtlosen Netzzugang" in den Frequenzbereichen 880 bis 915 und 925 bis 960 MHz, 1710 bis 1780,5 und 1805 bis 1875,5 MHz sowie 3400 bis 3800 MHz. Entfallen sind Gebührensätze für Frequenzzuteilungen im GSM-Netz und für die Festsetzung funktechnischer Parameter in GSM- und UMTS-Netzen.

Hobbyfunkanwendungen sind von der Änderung nicht betroffen. So beträgt z.B. der Gebührensatz für eine "Frequenzzuteilung für innerhalb der vorläufigen Schutzabstände gelegene ortsfeste CB-Funkstandorte zur Nutzung der Kanäle 41 bis 80" unverändert 85 Euro.

Unverändert geblieben sind auch die Gebühren "für Maßnahmen auf Grund von Verstößen gegen die §§ 44 bis 47 des Telekommunikationsgesetzes oder die darauf beruhenden Rechtsverordnungen". Das "Bearbeiten eines Verstoßes gegen Frequenzzuteilungsbedingungen, Auflagen oder die Frequenzzuteilungsverordnung einschließlich Festlegen der Maßnahmen" schlägt z.B. nach wie vor mit 25 bis 1500 Euro zu Buche.

Gebührensätze für Amtshandlungen nach dem Amateurfunkgesetz sind von der Änderung ebenfalls nicht betroffen. Sie sind sind nicht in der Frequenzgebührenverordnung, sondern in der Amateurfunkverordnung geregelt.

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/280913.htm

73 de Hans!

 

Jeden Sonntag ab 20:30 Uhr:
SSB Feldversuch im Raum Berlin/Brandenburg

73 de Hans!

 

Der Jedermannfunk "FreeNet" ist 17 Jahre alt geworden: Am 25. September 1996 wurde diese ursprünglich nur als Übergangslösung gedachte Funkanwendung für die Allgemeinheit freigegeben.

"FreeNet" arbeitet auf Frequenzen des ehemaligen Autotelefon-B-Netzes im 2-Meter-Band. Das B-Netz wurde Ende 1994 außer Betrieb genommen. Auf den freigewordenen Frequenzen sollte nach dem Willen der damaligen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) ein digitaler Betriebsfunk angesiedelt werden. Die Firma Motorola erreichte jedoch durch beharrliche Lobbyarbeit, dass die Behörde einen kleinen Teilbereich der ehemaligen B-Netz-Frequenzen für die nationale Funkanwendung "FreeNet" freigab.

Ursprünglich sollte das "Freenet" nur als befristete nationale Übergangslösung bis zum Jahre 2005 bestehen bleiben - solange, bis ein europäisch harmonisierter Nahbereichsfunk zur Verfügung steht. Dieser europäische Nahbereichsfunk wurde im Jahre 1999 in Form des "PMR446" freigegeben. Damit wäre eigentlich das Ende von "FreeNet" besiegelt gewesen. Hersteller und Nutzer drängten jedoch auf einen Fortbestand dieser Funkanwendung, und so wurde das "FreeNet" beibehalten und schließlich sogar die Zahl der Kanäle verdoppelt.

Die Bezeichnung "Freenet" war ursprünglich eine eingetragene Marke der Firma Motorola. Im August 2008 ließ Motorola die Marke löschen; die Bezeichnung "FreeNet" hat sich jedoch im allgemeinen Sprachgebrauch gehalten. Im behördlichen Frequenznutzungsplan wurde das "Freenet" ursprünglich als "Kurzstreckenfunk" bezeichnet; im April 2008 wurde die Nutzungsbezeichnung in "Betriebsfunk" geändert.

Engagierte Hobbyfunker hatten Ende August 2013 anlässlich des 17. Jahrestages der Freigabe des "FreeNets" das "Germany 149 MHz FreeNet Weekend 2013" veranstaltet.

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/260913.htm

73 de Hans!

 

Der Bundesnetzagentur (BNetzA) lagen bis zum 18. September dieses Jahres 21.958 Anzeigen von ortsfesten Funkanlagen gem. § 9 BEMFV (sog. "Selbsterklärungen") vor. Das teilte die BNetzA dem Funkmagazin auf Anfrage mit. Demnach haben mehr als zwei Drittel der rd. 70.000 deutschen Funkamateure keine solche "Selbsterklärung" abgegeben.

Grundsätzlich muss für ortsfeste Funkanlagen mit einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP eine kostenpflichtige Standortbescheinigung der BNetzA eingeholt werden. In der Standortbescheinigung legt die Behörde die Sicherheitsabstände rund um die Antenne fest, die zur Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern erforderlich sind. Funkamateure dürfen stattdessen die Sicherheitsabstände ihrer Anlage selbst ermitteln und mittels der besagten "Selbsterklärung" der Behörde mitteilen.

Ausgenommen sind Amateurfunkanlagen, die zusammen mit anderen Funkanlagen (z.B. einer CB-Funk-Anlage) ortsfest an einem gemeinsamen Antennenstandort betrieben werden, wenn die gesamte Strahlungsleistung dieser Funkanlagen 10 Watt EIRP oder mehr beträgt. In solchen Fällen muss eine Standortbescheinigung der BNetzA eingeholt werden, in die auch die Amateurfunkanlage einbezogen ist.

Die Abgabe einer Anzeige gem. § 9 BEMFV ist kostenlos. Eine Standortbescheinigung der BNetzA kostet in der "einfachsten" Ausführung (Bewertung einer einzigen Antenne, kein Messeinsatz der BNetzA erforderlich) 165 Euro.

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/190913.htm

73 de Hans!

BEMFV notiert
Sicherheitsabstände sinken deutlich nach BEMFV-Novelle

73 de Hans!

 

Das war der CB SSB-Contest 2013
Reaktionen von Teilnehmern auf Funkbasis.de ab Seite 4

Bilder zum CB SSB-Contest

73 de Hans!