Der Vorstand der CB-Funk-Vereinigung "Deutsche Funk-Allianz" (DFA) hat angekündigt, dass der Verein weiterbestehen soll.

Noch im Juni vergangenen Jahres hatten sich die Delegierten des Vereins auf einer Mitgliederversammlung in Baden-Baden für eine Auflösung der DFA ausgesprochen (das Funkmagazin berichtete). Grund dafür sei die mangelnde Mitarbeit der Mitglieder und die fehlende Bereitschaft, ein Amt zu übernehmen.

Auf der neu gestalteten Website des Vereins heißt es jetzt dazu, der Vorstand habe "sich gesagt", dass es "immer noch viele CB-Funker [gibt], die es schade gefunden hätten, wenn die DFA aufgibt". Also wolle man weiterarbeiten und hoffe, von den CB-Funkern auch weiterhin unterstützt zu werden.

Die Satzung der DFA solle so abgeändert werden, dass "nur Einzelfunker Mitglieder werden können". Der Charakter eines "CB-Funker-Parlaments" solle beibehalten werden. Weiteres werde nach der kommenden Vorstandssitzung bekanntgegeben.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

--

Quelle: http://www.funkmagazin.de/120114.htm

Die Voice-over-IP-Plattform "Virtual-CBFunk" (VCBF) feierte im Januar 2014 ihr vierjähriges Jubiläum. Das Projekt war Anfang Januar 2010 unter der Leitung des saarländischen Programmierers Jürgen Decker ("Alpina") erstmals online gegangen (das Funkmagazin berichtete).

VCBF ist ein Client-Server-Programm, mit dessen Hilfe sich cb-funk-ähnlicher Betrieb auf dem Computer durchführen lässt. Die Programmoberfläche ist der Frontplatte eines CB-Transceivers nachempfunden. Der Benutzer kann - ähnlich wie bei einem "realen" CB-Funkgerät - Sprech"funk"verkehr auf verschiedenen Kanälen abwickeln. Die Kommunikation erfolgt jedoch nicht per Funk, sondern per Voice-over-IP (VOIP) über das Internet. Eine Anbindung "echter" CB-Funkgeräte über sog. "HF-Gateways" ist möglich.

Neben anderen VoIP-basierten Plattformen wie eQSO, FRN und TeamSpeak hat auch VCBF in Laufe der Zeit insbesondere unter "antennengeschädigten" CB-Funkern zahlreiche Freunde gewonnen.

Weitere Informationen zu VCBF gibt es im Internet unter www.virtual-cbfunk.de Dort kann auch die erforderliche Software kostenlos heruntergeladen werden.

- wolf -

Dieser Beitrag entstand aufgrund einer Meldung im Forum Funkbasis.de

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

--

Quelle: http://www.funkmagazin.de/110114.htm

In Großbritannien werden CB-Funkfreunde voraussichtlich ab Juli 2014 "12 Watt SSB" nutzen dürfen. Die britische Regulierungsbehörde "Office of Communications" (Ofcom) hat in einem Statement die Umsetzung der europäischen CEPT/ECC-Decision angekündigt, die die Modulationsarten AM und SSB mit Leistungen von 4 Watt bzw. 12 Watt als europäischen CB-Funk-Standard vorsieht. Derzeit ist in Großbritannien im CB-Funk nur die Modulationsart FM erlaubt.

Bereits Anfang Oktober vergangenen Jahres hatte das Ofcom einen Vorschlag vorgelegt, der eine Umsetzung der CEPT/ECC-Decision in Großbritannien vorsah. Betroffene Kreise hatten daraufhin einen Monat lang die Möglichkeit, zu dem Vorschlag der Behörde Stellung zu nehmen. Das Ergebnis war überwältigend: In 260 der insgesamt 275 eingegangenen Stellungnahmen wurde die Umsetzung befürwortet.

Der Vorschlag des Ofcom sieht vor, auf den 40 europäisch harmonisierten CB-Kanälen AM mit einer Strahlungsleistung von 4 Watt und SSB mit einer Strahlungsleistung von 12 Watt zuzulassen. Die Strahlungsleistung soll sich - ebenso wie in Deutschland - nicht auf die Sendeleistung am Antennenausgang des Funkgeräts beziehen, sondern in ERP bemessen werden, also auch den "Gewinn" der Antennenanlage beinhalten.

Auf den nationalen "UK-Kanälen" soll wie bisher nur FM-Betrieb erlaubt sein.

Nachdem der Vorschlag des Ofcom breite Zustimmung erlangt hat, will die Behörde jetzt die notwendigen Formalitäten erledigen, die zur Umsetzung erforderlich sind. Das Ofcom erwartet, dass die neuen CB-Regelungen in Großbritannien im Juli 2014 in Kraft treten werden.

Das vollständige (englischsprachige) Ofcom-Statement kann im Internet unter http://tinyurl.com/ofcom-statement-dec13 heruntergeladen werden.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

--

Quelle: http://www.funkmagazin.de/030114.htm

 

Januar 2013

Das fängt ja gut an: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) erklärt, dass sie im Jahre 2013 verstärkt mit dem Zoll zusammenarbeiten will. Dadurch soll die Einfuhr von nicht konformen elektrischen Geräten - auch Funkgeräten - verhindert werden.

Die österreichische Fernmeldeverwaltung macht den dortigen CB-Funkern Hoffnung: Die Behörde teilt einem Journalisten mit, dass die neue CEPT-Norm für den CB-Funk in Österreich im Laufe des ersten Halbjahres 2013 umgesetzt werden soll. Später wird sich herausstellen, dass die Behörde ihr Versprechen nicht hält: Die Norm wird auch bis Ende des Jahres nicht umgesetzt sein.

Februar 2013

Die Bundesnetzagentur stellt ein Programm namens "Wattwächter" zum Download bereit. Damit sollen Funkamateure in die Lage versetzt werden, mit einfachen Mitteln eine "Selbsterklärung" zu erstellen. Eine solche "Selbsterklärung" muss jeder Funkamateur, der eine ortsfeste Amateurfunkanlage mit einer äquivalenten Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP betreibt, bei der BNetzA einreichen.

Enttäuschung bei den CB-Funkern: Die Organisatoren der beliebten "CB-Funkstaffel" geben bekannt, dass die Veranstaltung in diesem Jahr ausfällt. Die Enttäuschung ist nur von kurzer Dauer: Wenig später erklärt sich ein Mannheimer CB-Funker bereit, die Funkstaffel auszurichten.

März 2013

Die BNetzA verlängert die Frequenzzuteilung für "Babysitter" im 27-MHz-Bereich um zehn Jahre. Babyüberwachungsanlagen dürfen die CB-"Zwischenkanäle" 3A, 7A, 11A, 15A und 19A jetzt bis Ende des Jahres 2023 nutzen.

Albrecht stellt ein neues CB-Funkgerät mit SSB vor. Das Gerät mit der Bezeichnung "AE 7500" schöpft alle technischen Möglichkeiten der neuen europäischen CB-Regelung aus. Bis das Gerät in den Regalen der Händler stehen wird, vergeht aber noch ein halbes Jahr: Erst ab September wird das Gerät lieferbar sein.

Der DAKfCBNF tagt im hessischen Wolfhagen. Die Delegierten sprechen sich für Gespräche mit der DFA aus.

April 2013

Nach mehr als 13 Jahren bringt der amerikanische CB-Funk-Hersteller Cobra wieder ein Blackbox-CB-Funkgerät auf den deutschen Markt. Bei dem "Cobra 75-ST EU" sind alle Bedienelemente im Mikrofongehäuse untergebracht. Das Blackbox-Konzept ist zwar platzsparend, hat sich aber im CB-Bereich in Deutschland nicht so recht durchsetzen können.

Zum fünften Mal richtet die DCBO den AM-Kontest aus. Der Kontest soll an die Anfangszeiten des CB-Funks in Deutschland erinnern, als AM die vorherrschende Modulationsart war. Er soll einen Anreiz bieten, auch mit älteren CB-Funkgeräten wieder Betrieb zu machen.

Letzte amtlich gesicherte Zahlen aus der Schweiz: Die Schweizer Funkaufsichtsbehörde BAKOM gibt bekannt, dass es Ende 2012 in der Schweiz 4696 CB-Funk-Genehmigungen ("Konzessionen") gab. Anfang 2013 ist dort die Anmeldepflicht für CB-Funkgeräte entfallen. Seitdem stehen dem BAKOM keine aktuellen Angaben über die Zahl der CB-Funker mehr zur Verfügung.

Mai 2013

Die BNetzA veröffentlicht ihren Jahresbericht 2012. Die Behörde klagt über Mindereinnahmen im Vorjahr in Höhe von 12,6 Millionen Euro. Positiv: Die Behörde will sich weiterhin um Normen zur Störungsbegrenzung durch LED-Lampen und Plasma-Fernseher im Kurzwellenbereich kümmern.

Der französische CB-Hersteller President kündigt ein neues Funkgerät namens "Lincoln II" an. Das Gerät soll Nachfolger des Modells "Lincoln" werden, das schon seit längerer Zeit nicht mehr produziert wird. Die "Lincoln", war bei CB-Funkern äußerst beliebt, obwohl es sich eigentlich um ein 10-Meter-Amateurfunkgerät handelte. Alle Spekulationen um eine baldige Markteinführung der neuen "Lincoln II" erweisen sich als falsch: Auch zum Jahresende wird das Gerät noch nicht lieferbar sein.

Die BNetzA ändert die Rufnummer für ihre Störungs-Hotline. Hinweise zu Funkstörungen werden ab sofort unter der neuen kostenfreien Rufnummer 04821 89 55 55 entgegengenommen.

Funkstörungsmeldungen bei der BNetzA können durchaus Erfolg haben: Ein Funkamateur aus Oberbayern berichtet in der DARC-Clubzeitschrift "CQ DL", dass er sich erfolgreich gegen eine störende Powerline-Anlage aus der Nachbarschaft gewehrt hat. Die störende Anlage wurde nach Überprüfungen der BNetzA außer Betrieb genommen.

Juni 2013

Die CB-Funk-Vereinigung Deutsche Funk-Allianz (DFA) tagt in Baden-Baden. Die Delegierten sprechen sich dafür aus, den Verein aufzulösen. Die letzte Tagung der DFA soll im Jahre 2014 im saarländischen Schiffweiler stattfinden.

Die Bundesnetzagentur legt die TKG- und EMVG-Beiträge für die Jahre 2009, 2010 und 2011 fest. Die Beitragshöhe für den Amateurfunk bewegt sich im üblichen Rahmen; für den CB-Funk werden keine Beiträge erhoben.

Zum zwölften Mal sorgt der "Radio Activity Day" für regen Funkbetrieb auf den CB-Funk-Kanälen. Die Veranstaltung wurde im Jahre 2002 von dem Journalisten Alexander Eisele ins Leben gerufen und wird seit elf Jahren von den "Funkfreunden Nordbaden" durchgeführt.

Der hessische CB-Funker Jürgen Wiegand ruft ein Internet-Projekt mit der Bezeichnung "citizensband.de" ins Leben. Er möchte damit bundesweit vorhandene CB-Funk-Aktivitäten auf einer gemeinsamen Plattform bündeln. Das Interesse der CB-Funker an diesem Projekt hält sich in Grenzen.

Juli 2013

Ein Funkgeräte-Händler bringt erstmalig einen chinesischen Billig-Transceiver für die Amateurfunk-Kurzwellenbänder auf den deutschen Markt. Bisher wurden chinesische Geräte im unteren Preissegment vorwiegend für die VHF- und UHF-Bänder angeboten. Für CB-Funker sind Geräte aus chinesischer Produktion nichts Neues: Funkgeräte für den 27-MHz-Kurzwellenbereich werden aus Kostengründen schon seit langem im "Reich der Mitte" hergestellt.

Österreichische CB-Funker werden weiter vertröstet: Das für Funk zuständige Ministerium teilt einem CB-Funker auf Anfrage mit, dass man die neue CEPT-Regelung für den CB-Funk in Österreich umsetzen wolle, aber dass es dafür noch keinen genauen Zeitpunkt gebe.

August 2013

Die geänderte BEMFV ist in Kraft getreten. Die strengen Herzschrittmacher-Grenzwerte werden jetzt nicht mehr zur Ermittlung der Sicherheitsabstände herangezogen. Bestimmte Verstöße gegen BEMFV können aber künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Zum elften Mal sorgt die "CB-Funkstaffel" für Belebung auf dem Band. Nachdem die bisherigen Organisatoren angekündigt hatten, die Veranstaltung in diesem Jahr ausfallen zu lassen, hatte sich ein CB-Funkfreund bereiterklärt, die Funkstaffel in Alleinregie auszurichten.

Das Umweltministerium veröffentlicht seinen "Strahlenbericht" für das Jahr 2011. Zum Thema "nichtionisierende Strahlung" verweist der Bericht auf die internationalen, auch in Deutschland geltenden ICNIRP-Grenzwerte. Deren Gültigkeit habe sich auch im Jahre 2011 bestätigt. Gesundheitliche Auswirkungen unterhalb dieser Grenzwerte seien in jahrzehntelanger Forschung wissenschaftlich nicht nachgewiesen worden.

September 2013

Die Bundesregierung sieht keinen Bedarf, die Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern ändern. Das teilt die Regierung der Partei "Die Linke" mit. Bei der Festlegung der Grenzwerte seien alle wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Wirkungen berücksichtigt worden. Dies gelte auch für "möglicherweise empfindlichere Bevölkerungsgruppen".

Zum vierten Mal findet der CB-Funk-SSB-Kontest statt. Ausrichter ist die DCBO, die auch den AM-Kontest veranstaltet. SSB wurde im deutschen CB-Funk im Jahre 2002 zunächst eingeschränkt freigegeben und darf seit September 2011 mit einer Strahlungsleistung von 12 Watt ERP betrieben werden.

Mehr als zwei Drittel der deutschen Funkamateure haben bisher keine "Selbsterklärung" abgegeben. Eine solche "Selbsterklärung" muss ein Funkamateur abgeben, wenn seine ortsfeste Funkanlage eine äquivalente Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP oder mehr erreicht. Andere Funkanwender - auch CB-Funker - benötigen für ortsfeste Anlagen mit einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP eine kostenpflichtige Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur.

Oktober 2013

Der Funkamateur Kurt Röhlig, DL3UXI, schickt eine Petition gegen die Einführung der geplanten "Powerline-Norm" EN 50561-1 an das Europäische Parlament. Er befürchtet, dass es bei Anwendung der Norm zu massiven Beeinträchtigungen des Kurzwellenrundfunks und anderer Kurzwellen-Funkdienste kommen könnte.

Zum sechsten Mal findet in Durmersheim im Rahmen der Hobbyfunkmesse "Rheintal Electronica" die sog. "CB-Lounge" statt. Zahlreiche Messebesucher nehmen die Möglichkeit wahr, sich dort über die Geschichte und aktuelle Anwendungsmöglichkeiten des CB-Funks zu informieren. Die Organisatoren sind sich einig: Auch im nächsten Jahr soll es wieder eine "CB-Lounge" geben.

November 2013

Der Gründer der Firma Stabo Elektronik, Hans Kolbe, verstirbt am 2. November im Alter von 86 Jahren. Die Firma Stabo zählt zu den Pionieren des deutschen CB-Funks. Seit der Freigabe des CB-Funks im Jahre 1975 bietet das Hildesheimer Unternehmen Funkgeräte für den 27-MHz-Bereich an.

Noch mal Stabo: Auch der Geschäftsführer der Firma Stabo, Helmuth Bormann, schickt eine Petition gegen die Einführung der neuen "Powerline-Norm" EN 50561-1 an das EU-Parlament. Er beklagt darin u.a., dass die in der Norm vorgesehenen Regelungen zum Schutz bestimmter Frequenzbereiche (darunter die Amateurfunkbänder und die CB-Kanäle 1-40) unzureichend sind. "Ungeschützte" Frequenzbereiche (darunter die CB-Kanäle 41-80) würden bei Inkrafttreten der Norm einem erheblich höheren Störpotenzial als bisher ausgesetzt sein.

Dezember 2013

Bundeskanzlerin Angela Merkel ändert die Bezeichnungen und Zuständigkeitsbereiche einiger Ministerien. Für den Bereich Telekommunikation und somit auch für den Hobbyfunk ist künftig nicht mehr das Wirtschaftsministerium, sondern das "Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur" zuständig.

Unverhofftes "Weihnachtsgeschenk" für die CB-Funker: Die BNetzA kündigt in ihrem Tätigkeitsbericht eine "Online-Hilfe" für CB-Funker an. Damit soll jeder CB-Funker selbst ermitteln können, ob seine ortsfeste Funkanlage eine äquivalente Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP oder mehr erreicht und somit eine kostenpflichtige Standortbescheinigung erforderlich ist. Die Standortbescheinigungspflicht ist nicht neu, aber mit der Freigabe von "12 Watt SSB" wieder in den Blickpunkt der CB-Funker gerückt. Bisher hatte sich kaum ein CB-Funker darum gekümmert. Es bleibt spannend...

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

--

Quelle: http://www.funkmagazin.de/010114.htm

SOTA - UFB AFu Video auf YouTube von Chris, OE5HCE

SOTA - Amateurfunk am Großen Landsberg (899m)

Was ist SOTA?

SOTA - UFB AFu Video auf YouTube von Chris, OE5HCE

SOTA - Amateurfunk am Spindeleben (1.066m)

Was ist SOTA?

 

 

ÖVSV
Kooperationsvereinbarung zwischen dem ÖVSV und SKYWARN Austria unterzeichnet

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat mit Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 die Bezeichnungen und Zuständigkeitsbereiche einiger Ministerien geändert.

Der Bereich "Telekommunikationsrecht" einschl. Fachaufsicht über die Bundesnetzagentur in diesem Bereich wurde aus dem Wirtschaftsministerium ausgegliedert und dem Verkehrsministerium übertragen, das die neue Bezeichnung "Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur" erhalten hat.

Oberster Ansprechpartner in Sachen Telekommunikation ist somit künftig der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastrukur, Alexander Dobrindt. Der als konservativ geltende Dobrindt war zuvor Generalsekretär der CSU. Er gehört als stellvertretendes Mitglied dem Beirat der Bundesnetzagentur an. Mit Aussagen zu telekommunikationsrechtlichen Fragen ist er bisher nicht in Erscheinung getreten.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

--

Quelle: http://www.funkmagazin.de/241213.htm

DARC
Faszination Amateurfunk
Packet Radio lebt - Folge 7 der Talksendung ist erschienen

Die Bundesnetzagentur (BnetzA) hat am 16. Dezember 2013 in ihrem "Tätigkeitsbericht Telekommunikation 2012/2013" die Einführung einer "Online Hilfe für Nutzer des CB-Funks" angekündigt. Mit dieser "Online-Hilfe" sollen CB-Funker selbst ermitteln können, ob für ihre ortsfeste CB-Funk-Anlage eine Standortbescheinigung der BNetzA erforderlich ist. Außerdem soll damit die Beantragung einer Standortbescheinigung erleichtert werden.

Die Ankündigung der BNetzA hat folgenden Wortlaut:

Einführung Online Hilfe für Nutzer des CB-Funks

Mit der Änderung der Verfügung 37/2005 "Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die Benutzung durch die Allgemeinheit für den CB-Funk" können CB-Funk-Anlagen bei Verwendung der Sendeart J3e (Einseitenband mit unterdrücktem Träger) bis zu einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung von maximal 12 Watt betrieben werden.

(Anmerkung der Funkmagazin-Redaktion: Hier irrt die BNetzA: Bei der genannten Leistungsgrenze von 12 Watt handelt es sich nicht um die "äquivalente isotrope Strahlungsleistung" EIRP, sondern um die äquivalente Strahlungsleistung ERP.)

Ab einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung von 10 Watt und mehr sind ortsfeste CB-Funkanlagen standortbescheinigungspflichtig und unterliegen damit den Regelungen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV).

Der CB-Funk (engl. Citizens' band radio) als eine "Jedermannfunkanwendung" setzt keine besonderen Kenntnisse in der Funktechnik voraus. Eine Bewertung, inwieweit die verwendete CB-Funkanlage dem Standortverfahren nach BEMFV unterliegt, ist oftmals nur mit technischem Wissen und detaillierter Kenntnis der Anlagenkomponenten möglich. Erschwerend kommt hinzu, dass nicht immer alle technischen Daten vorliegen.

Damit eine CB-Funkanlage in Bezug auf den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern nicht unzulässig in Betrieb genommen wird, soll die Antragspflicht (Standortbescheinigung) mit Hilfe eines Anwendertools festgestellt werden können.

Sofern eine Standortbescheinigung erforderlich ist, soll in Anlehnung zu "WattWächter" sowohl der systembezogene Sicherheitsabstand als auch der Antrag zur Erteilung einer Standortbescheinigung erstellt werden.

(Ende der Ankündigung der BNetzA, Verlinkungen durch das Funkmagazin)

Standortbescheinigungen sind in Deutschland seit 1992 für die meisten ortsfesten Funkanlagen mit einer "äquivalenten isotropen Strahlungsleistung" (EIRP) ab 10 Watt erforderlich (Ausnahmen gibt es u.a. für Amateurfunkanlagen). In der Standortbescheinigung legt die Behörde die Sicherheitsabstände rund um die Antenne fest, die zur Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern erforderlich sind.

CB-Funk-Anlagen konnten auch vor der Freigabe von "12 Watt SSB" den Wert von 10 Watt EIRP erreichen und damit "standortbescheinigungspflichtig" werden. (Der Wert von 10 Watt EIRP wird z.B. erreicht, wenn bei einer Senderausgangsleistung von 4 Watt der Gewinn der Antennenanlage unter Berücksichtigung aller leistungsmindernden Faktoren 4 dBi beträgt). Das Problem, dass das für die Ermittlung des EIRP-Werts erforderliche Wissen bei Anwendern eines Jedermannfunks nicht immer vorausgesetzt werden kann, wurde jedoch weitgehend ignoriert und ist erst mit der Freigabe von SSB wieder in den Blickpunkt der Behörden und der CB-Funker gerückt.

Im Mai 2012 hatte das Wirtschaftsministerium in einem Schreiben an die CB-Funk-Vereinigung DCBO angekündigt, sie habe eine Lösung zur Erkennung der 10 Watt-EIRP-Grenze durch CB-Funker bei der BNetzA in Auftrag gegeben (das Funkmagazin berichtete). Leichtverständliche Online-Tools zur Ermittlung des EIRP-Werts gab es bisher nur von privater Seite, z.B. von dem Funkamateur Rüdiger Stenzel, DC4FS, unter www.dc4fs.de/eirp.htm

Eine Standortbescheinigung kostet zur Zeit in der "einfachsten" Ausführung (Bewertung einer einzigen Sendeantenne, keine Messungen) 165 Euro.

Seit einer Änderung der BEMFV im August 2013 kann der Betrieb einer Funkanlage ohne erforderliche Standortbescheinigung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Bußgeldvorschriften des FTEG sehen dafür eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro vor. Zuvor waren Verstöße gegen die BEMFV nicht mit Bußgeld bedroht.

Das Standortbescheinigungs-Verfahren ist seit Jahren umstritten. Kritiker bemängeln, dass der Grenzwert von 10 Watt EIRP zu niedrig bemessen ist. Juristen halten die BEMFV, in der das Standortbescheinigungs-Verfahren festgelegt ist, für rechtlich angreifbar, weil die zugrundeliegende Rechtsnorm, der Paragraf 12 des FTEG, ihrer Auffassung nach nicht dem "Bestimmtheitsgebot" des Grundgesetzes entspricht.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

--

Quelle: http://www.funkmagazin.de/171213.htm