Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 16. Dezember 2013 ihren "Tätigkeitsbericht Telekommunikation 2012/2013" vorgelegt.

Der 378 Seiten starke Bericht befasst sich in erster Linie mit der Regulierung, der Marktentwicklung und den Zukunftsperspektiven gewerblicher Telekommunikationsdienste.

Zum Thema Amateurfunk wird in dem Bericht angemerkt, dass im Jahr 2012 ingesamt 55 Amateurfunkprüfungen durchgeführt und 724 Amateurfunkzeugnisse erteilt wurden. Außerdem seien "ca. 1250 Amateurfunkzulassungen und weitere Rufzeichenzuteilungen aufgrund von Neuanträgen" erfolgt.

Um den "Schutz des Amateurfunks gegen Störer aus dem Ausland" - so heißt es in dem Bericht an anderer Stelle - habe die BNetzA "im Zeitraum Juli 2011 bis Juni 2013 ca. 50 Störungsmeldungen an ausländische Verwaltungen versandt". Teilweise habe eine "Abschaltung bzw. Instandsetzung fehlerhaft arbeitender Sender im Interesse der Funkamateure" erreicht werden können.

In Sachen "Störungen durch Plasma-TV-Geräte" weist die BNetzA darauf hin, dass sie sich seit mehreren Jahren darum bemüht, Grenzwerte für die Emissionen von Plasma-TV-Geräten zu etablieren. Ein erster Erfolg sei im Jahre 2012 mit der Veröffentlichung der technischen Spezifikation "Methods of measurement and limits for radiated disturbances from plasma display panel TVs in the frequency range 150 kHz to 30 MHz" durch IEC/CISPR erzielt worden. Daran sei die BNetzA maßgeblich beteiligt gewesen. "Wenn die Arbeiten am Messverfahren durch CISPR/SC/A abgeschlossen sind" - so heißt es in dem Bericht weiter - "sollen die Anforderungen, die momentan nur als Richtschnur für die Hersteller dienen, in verbindliche Normen einfließen".

Zum Thema "Powerline" merkt die Behörde an, dass sie zur Gewährleistung der elektromagnetischen Verträglichkeit "auch weiterhin die Initiativen der PLT-Industrie [unterstützt], verbleibende Probleme der Verträglichkeit mit Funkdiensten mittels zusätzlicher Störmilderungstechnik im Kabel auszuregeln". Für In-Haus-PLT-Anwendungen stehe in Europa "mittlerweile eine eigene europäische Norm EN 50561-1 zur Verfügung". Die Anerkennung dieser Norm als "harmonisierte europäische EMV-Produktnorm" gestalte sich schwierig, weil "hierbei nicht nur technische, sondern in erster Linie politische Erwägungen eine besondere Rolle spielen". In die "Entwicklung weiterer Teile der Reihe EN 50561 [...], mit denen der Frequenzbereich oberhalb von 30 MHz für die Nutzung mit PLT erschlossen werden soll", wolle die BNetzA "steuernd" eingreifen.

Für den CB-Funk kündigt die BNetzA eine "Online-Hilfe" an. Damit sollen CB-Funker in die Lage versetzt werden, selbst zu ermitteln, ob ihre ortsfeste Funkanlage eine äquivalente Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP oder mehr erreicht und damit standortbescheinigungspflichtig ist (siehe dazu unseren gesonderten Beitrag unter www.funkmagazin.de/171213.htm).

Der vollständige Tätigkeitsbericht 2012/2013 der BNetzA kann im Internet unter http://tinyurl.com/bnetza-taetigkeitsbericht-2013 heruntergeladen werden.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

--

Quelle: http://www.funkmagazin.de/181213.htm