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Die Bundesnetzagentur (BnetzA) hat am 16. Dezember 2013 in ihrem "Tätigkeitsbericht Telekommunikation 2012/2013" die Einführung einer "Online Hilfe für Nutzer des CB-Funks" angekündigt. Mit dieser "Online-Hilfe" sollen CB-Funker selbst ermitteln können, ob für ihre ortsfeste CB-Funk-Anlage eine Standortbescheinigung der BNetzA erforderlich ist. Außerdem soll damit die Beantragung einer Standortbescheinigung erleichtert werden.
Die Ankündigung der BNetzA hat folgenden Wortlaut:
Einführung Online Hilfe für Nutzer des CB-Funks
Mit der Änderung der Verfügung 37/2005 "Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die Benutzung durch die Allgemeinheit für den CB-Funk" können CB-Funk-Anlagen bei Verwendung der Sendeart J3e (Einseitenband mit unterdrücktem Träger) bis zu einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung von maximal 12 Watt betrieben werden.
(Anmerkung der Funkmagazin-Redaktion: Hier irrt die BNetzA: Bei der genannten Leistungsgrenze von 12 Watt handelt es sich nicht um die "äquivalente isotrope Strahlungsleistung" EIRP, sondern um die äquivalente Strahlungsleistung ERP.)
Ab einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung von 10 Watt und mehr sind ortsfeste CB-Funkanlagen standortbescheinigungspflichtig und unterliegen damit den Regelungen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV).
Der CB-Funk (engl. Citizens' band radio) als eine "Jedermannfunkanwendung" setzt keine besonderen Kenntnisse in der Funktechnik voraus. Eine Bewertung, inwieweit die verwendete CB-Funkanlage dem Standortverfahren nach BEMFV unterliegt, ist oftmals nur mit technischem Wissen und detaillierter Kenntnis der Anlagenkomponenten möglich. Erschwerend kommt hinzu, dass nicht immer alle technischen Daten vorliegen.
Damit eine CB-Funkanlage in Bezug auf den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern nicht unzulässig in Betrieb genommen wird, soll die Antragspflicht (Standortbescheinigung) mit Hilfe eines Anwendertools festgestellt werden können.
Sofern eine Standortbescheinigung erforderlich ist, soll in Anlehnung zu "WattWächter" sowohl der systembezogene Sicherheitsabstand als auch der Antrag zur Erteilung einer Standortbescheinigung erstellt werden.
(Ende der Ankündigung der BNetzA, Verlinkungen durch das Funkmagazin)
Standortbescheinigungen sind in Deutschland seit 1992 für die meisten ortsfesten Funkanlagen mit einer "äquivalenten isotropen Strahlungsleistung" (EIRP) ab 10 Watt erforderlich (Ausnahmen gibt es u.a. für Amateurfunkanlagen). In der Standortbescheinigung legt die Behörde die Sicherheitsabstände rund um die Antenne fest, die zur Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern erforderlich sind.
CB-Funk-Anlagen konnten auch vor der Freigabe von "12 Watt SSB" den Wert von 10 Watt EIRP erreichen und damit "standortbescheinigungspflichtig" werden. (Der Wert von 10 Watt EIRP wird z.B. erreicht, wenn bei einer Senderausgangsleistung von 4 Watt der Gewinn der Antennenanlage unter Berücksichtigung aller leistungsmindernden Faktoren 4 dBi beträgt). Das Problem, dass das für die Ermittlung des EIRP-Werts erforderliche Wissen bei Anwendern eines Jedermannfunks nicht immer vorausgesetzt werden kann, wurde jedoch weitgehend ignoriert und ist erst mit der Freigabe von SSB wieder in den Blickpunkt der Behörden und der CB-Funker gerückt.
Im Mai 2012 hatte das Wirtschaftsministerium in einem Schreiben an die CB-Funk-Vereinigung DCBO angekündigt, sie habe eine Lösung zur Erkennung der 10 Watt-EIRP-Grenze durch CB-Funker bei der BNetzA in Auftrag gegeben (das Funkmagazin berichtete). Leichtverständliche Online-Tools zur Ermittlung des EIRP-Werts gab es bisher nur von privater Seite, z.B. von dem Funkamateur Rüdiger Stenzel, DC4FS, unter www.dc4fs.de/eirp.htm
Eine Standortbescheinigung kostet zur Zeit in der "einfachsten" Ausführung (Bewertung einer einzigen Sendeantenne, keine Messungen) 165 Euro.
Seit einer Änderung der BEMFV im August 2013 kann der Betrieb einer Funkanlage ohne erforderliche Standortbescheinigung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Bußgeldvorschriften des FTEG sehen dafür eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro vor. Zuvor waren Verstöße gegen die BEMFV nicht mit Bußgeld bedroht.
Das Standortbescheinigungs-Verfahren ist seit Jahren umstritten. Kritiker bemängeln, dass der Grenzwert von 10 Watt EIRP zu niedrig bemessen ist. Juristen halten die BEMFV, in der das Standortbescheinigungs-Verfahren festgelegt ist, für rechtlich angreifbar, weil die zugrundeliegende Rechtsnorm, der Paragraf 12 des FTEG, ihrer Auffassung nach nicht dem "Bestimmtheitsgebot" des Grundgesetzes entspricht.
- wolf -
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/171213.htm
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Am 13. Dezember 2013 ist eine neue Verordnung über Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen nach dem EMVG und dem FTEG in Kraft getreten. Sie ersetzt eine alte Gebührenverordnung aus dem Jahre 2002.
In der neuen Verordnung sind in erster Linie Gebührenrahmen für messtechnische Prüfungen von Geräten (auch Funkgeräten) bei Verstößen gegen Vorschriften des EMVG bzw. des FTEG festgelegt. Daneben enthält die Verordnung auch Gebührenrahmen für die Störungsbearbeitung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA). So kosten Maßnahmen zur Störungsermittlung oder -beseitigung bei schuldhaftem(!) Verstoß gegen Vorschriften des EMVG zwischen 200 und 7000 Euro. Bei Verstößen gegen die "Sicherheitsfunk-Schutzverordnung" (SchuTSEV) beträgt der Gebührenrahmen für Maßnahmen der BNetzA - ebenfalls nur bei schuldhaftem Verhalten - 25 bis 8400 Euro.
Der vollständige Verordnungstext und das Gebührenverzeichnis können im Internet unter http://tinyurl.com/emv-ftekostv-2013 heruntergeladen werden.
- wolf -
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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 16. Dezember 2013 ihren "Tätigkeitsbericht Telekommunikation 2012/2013" vorgelegt.
Der 378 Seiten starke Bericht befasst sich in erster Linie mit der Regulierung, der Marktentwicklung und den Zukunftsperspektiven gewerblicher Telekommunikationsdienste.
Zum Thema Amateurfunk wird in dem Bericht angemerkt, dass im Jahr 2012 ingesamt 55 Amateurfunkprüfungen durchgeführt und 724 Amateurfunkzeugnisse erteilt wurden. Außerdem seien "ca. 1250 Amateurfunkzulassungen und weitere Rufzeichenzuteilungen aufgrund von Neuanträgen" erfolgt.
Um den "Schutz des Amateurfunks gegen Störer aus dem Ausland" - so heißt es in dem Bericht an anderer Stelle - habe die BNetzA "im Zeitraum Juli 2011 bis Juni 2013 ca. 50 Störungsmeldungen an ausländische Verwaltungen versandt". Teilweise habe eine "Abschaltung bzw. Instandsetzung fehlerhaft arbeitender Sender im Interesse der Funkamateure" erreicht werden können.
In Sachen "Störungen durch Plasma-TV-Geräte" weist die BNetzA darauf hin, dass sie sich seit mehreren Jahren darum bemüht, Grenzwerte für die Emissionen von Plasma-TV-Geräten zu etablieren. Ein erster Erfolg sei im Jahre 2012 mit der Veröffentlichung der technischen Spezifikation "Methods of measurement and limits for radiated disturbances from plasma display panel TVs in the frequency range 150 kHz to 30 MHz" durch IEC/CISPR erzielt worden. Daran sei die BNetzA maßgeblich beteiligt gewesen. "Wenn die Arbeiten am Messverfahren durch CISPR/SC/A abgeschlossen sind" - so heißt es in dem Bericht weiter - "sollen die Anforderungen, die momentan nur als Richtschnur für die Hersteller dienen, in verbindliche Normen einfließen".
Zum Thema "Powerline" merkt die Behörde an, dass sie zur Gewährleistung der elektromagnetischen Verträglichkeit "auch weiterhin die Initiativen der PLT-Industrie [unterstützt], verbleibende Probleme der Verträglichkeit mit Funkdiensten mittels zusätzlicher Störmilderungstechnik im Kabel auszuregeln". Für In-Haus-PLT-Anwendungen stehe in Europa "mittlerweile eine eigene europäische Norm EN 50561-1 zur Verfügung". Die Anerkennung dieser Norm als "harmonisierte europäische EMV-Produktnorm" gestalte sich schwierig, weil "hierbei nicht nur technische, sondern in erster Linie politische Erwägungen eine besondere Rolle spielen". In die "Entwicklung weiterer Teile der Reihe EN 50561 [...], mit denen der Frequenzbereich oberhalb von 30 MHz für die Nutzung mit PLT erschlossen werden soll", wolle die BNetzA "steuernd" eingreifen.
Für den CB-Funk kündigt die BNetzA eine "Online-Hilfe" an. Damit sollen CB-Funker in die Lage versetzt werden, selbst zu ermitteln, ob ihre ortsfeste Funkanlage eine äquivalente Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP oder mehr erreicht und damit standortbescheinigungspflichtig ist (siehe dazu unseren gesonderten Beitrag unter www.funkmagazin.de/171213.htm).
Der vollständige Tätigkeitsbericht 2012/2013 der BNetzA kann im Internet unter http://tinyurl.com/bnetza-taetigkeitsbericht-2013 heruntergeladen werden.
- wolf -
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Die Umsetzung der CEPT/ECC-Decision für den CB-Funk, die u.a. 12 Watt SBB als europäischen CB-Funk-Standard vorsieht, soll in Österreich nach Bildung der dortigen neuen Bundesregierung erfolgen. Das geht aus einer Auskunft hervor, die das österreichische "Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie" (BMVIT) einem Teilnehmer des Internet-Forums "Funkbasis.de" am 3. Dezember 2013 erteilte.
In der Auskunft heißt es, die CB-"Funkschnittstelle" sei nur eine von vielen Schnittstellen, die neu implementiert würden. Die Novelle zur Verwaltungsverordnung sei daher ein größeres Unterfangen; das "Formalprozedere" sei aber größtenteils abgeschlossen. Einen konkreten Zeitpunkt könne man noch nicht nennen; man gehe aber davon aus, dass dies "eine der ersten Aktionen nach Bestehen der neuen Regierungskonstellation" sein werde.
(In Österreich fand am 29. September 2013 die Wahl des Nationalrats statt. Die Regierungsbildung ist bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Es wird damit gerechnet, dass die Parteien SPÖ und ÖVP wie bisher die Regierung stellen werden.)
Noch Anfang des Jahres hatte das BMVIT einem Journalisten auf Anfrage mitgeteilt, die CEPT-Decision solle in Österreich im Laufe der ersten sechs Monate des Jahres 2013 "vollinhaltlich" umgesetzt werden (das Funkmagazin berichtete). Mitte des Jahres hieß es dann aus dem Ministerium, dass die Umsetzung zwar kommen werde, aber dass es dafür noch keinen genauen Zeitpunkt gebe.
- wolf -
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/081213.htm
73 de Hans!
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Angst und Unsicherheit herrschen seit Oktober 2013 in dem bayerischen Dorf Obereggersberg. Der Grund dafür ist eine ganz normale Mobilfunk-Basisstation.
Das Dorf liegt in einem Talkessel und ist bisher mobilfunktechnisch schlecht erschlossen. Überragt wird das Dorf von einem Schloss aus dem 17. Jahrhundert, das als Hotel und Tagungsstätte genutzt wird. Um seinen Gästen eine einwandfreie Mobilfunkversorgung zu bieten, hat der Betreiber der Hotelanlage beschlossen, zusammen mit der Deutschen Telekom im Dachstuhl des historischen Schlossgebäudes eine Mobilfunkstation zu installieren.
Es handelt sich um eine herkömmliche Mobilfunk-Basisstation für GSM und LTE 800. Die Anlage soll in erster Linie der Versorgung des Gebäudes dienen, aber auch die mangelhafte Mobilfunkversorgung in der Umgebung verbessern. Eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur liegt vor. Selbst bei hundertprozentiger Auslastung würden die Emissionen der Anlage nach Angaben des Betreibers nur wenige Prozent des zulässigen Grenzwertes erreichen.
Dennoch hat die geplante Errichtung der Basisstation bei einem Großteil der Dorfbewohner zu einem Sturm der Entrüstung geführt. Sie fühlen sich bei Planung übergangen und befürchten gesundheitliche Beeinträchtigungen durch das elektromagnetische Feld, das von der Anlage ausgehen wird.
Maßgeblich beteiligt an der Verunsicherung der Dorfbewohner sind Funktionäre der "Ökologisch Demokratischen Partei" (ÖDP). So schrieb ein Bewohner in einem Leserbrief an die Ortspresse, er habe "dank der fachkundigen Auskunft" eines ÖDP-Funktionärs erfahren, welche "Gefahren für die Bevölkerung" von der geplanten Mobilfunkanlage ausgehen. Durch die Anlage würden die Dorfbewohner "einer elektromagnetischen Strahlung von 475.000 Nanowatt pro Quadratzentimeter oder höher ausgesetzt". "Dies" - so der Leserbriefschreiber weiter - "bedeutet, dass wir einer Belastung standhalten müssten, als wären wir Würstchen in einer Mikrowelle". Der geplante "hochfrequente Sendemast" würde "ab einer Entfernung von 100 Metern so stark (strahlen), dass die Anwohner inklusive aller Kinder in ihrer nächtlichen Tiefschlafphase gestört werden". Dadurch werde "das Immunsystem aller Bewohner, die in der Nähe eines LTE-Funkmastes wohnen, geschwächt".
Qualifizierte Fachleute können über solche Aussagen nur den Kopf schütteln - so auch Prof. Dr. Alexander Lerchl von der Bremer Jacobs-Universität. Dr. Lerchl war bis zum Jahre 2012 Vorsitzender des Ausschusses "Nichtionisierende Strahlung" bei der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK), die die Bundesregierung in Strahlenschutzfragen berät.
In einem Leserbrief an die örtliche Presse schreibt Dr. Lerchl, er verfolge die Diskussionen mit zunehmender Verwunderung. Es sei "spätestens seit 2011 anerkanntes Fachwissen, dass von Mobilfunkstationen keine gesundheitliche Gefährdung ausgeht". Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) habe dies kürzlich noch einmal bekräftigt. Die Diskussion um mögliche Gefährdungen durch Mobilfunkstationen sei "wissenschaftlich beendet". Warum sie dennoch immer wieder aufgewärmt wird, sei ihm, Lerchl, schleierhaft. Vermutlich gebe es "Interessen jenseits der vernunftbasierten Kommunikation".
Inzwischen deutet sich ein Kompromiss an: Der Schlossbesitzer und die Deutsche Telekom haben sich bereit erklärt, dasjenige Antennensegment der geplanten Sendeanlage, das auf das Dorf gerichtet ist, nicht in Betrieb zu nehmen. Obereggersberg hat damit gute Aussichten, weiterhin im Mobilfunkschatten zu verbleiben.
Dennoch hat die Gemeinde beschlossen, erst einmal ein Gutachten über die zu erwartende "Strahlung" in Auftrag zu geben. Mit der Untersuchung soll das "Umweltinstitut München" beauftragt werden. Bei dem "Umweltinstitut München" handelt es sich um einen mobilfunkkritischen Verein, der u.a. eine Verschärfung der Grenzwerte für Funkanlagen und Warnhinweise auf Handys fordert. Einem Pressebericht zufolge soll das Gutachten des Münchner Vereins rd. 6900 Euro kosten. Weil das "Umweltinstitut München" nicht vom Landesamt für Umwelt als Fachbüro anerkannt sei, gebe es für das Gutachten keine Zuschüsse aus Landesmitteln in Höhe von 90 Prozent.
Eine Diskussion, in der auch weitere Hintergründe dieses Falles beleuchtet werden, findet im Internet im "IZgMF-Forum" unter http://tinyurl.com/izgmf-eggersberg statt.
- wolf -
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Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/041213.htm
73 de Hans!
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*** Bitte an Interessierte weiterverbreiten ***
Liebe YLs und OMs,
am Samstag den 30.11.13 von 18:00 bis 18:45 Uhr MEZ wurde im im Dritten Bayerischen Fernsehprogramm (BR3) die Sendung "Zwischen Spessart und Karwendel" ausgestrahlt wo über Interessantes und Kurioses aus Bayern berichtet wird.
Diesmal hat der Amateurfunk eine wichtige Rolle gespielt, die Redaktion widmete uns einen von 4 Beiträgen mit 10 Minuten Dauer.
Dieser Beitrag war eine relativ seltene Gelegenheit, eine recht umfangreiche und objektive Reportage über den Amateurfunk in dieser Sendereihe eines öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramms unterzubringen. Es werden ausführlich mehrere Aspekte unseres schönen Hobbys wie Notfunk, Behindertenintegration, sowie die klassischen Themen wie CW und DX-Jagd dargestellt, dazu auch Hinweise auf die Arbeit des DARC.
Leider wurden viele in den drei Drehtagen gefilmte Beiträge, z.B. im Jugendzentrum Vaterstetten und mit YL Maggie dann doch nicht gezeigt, aber in 10 Minuten kann man halt nicht so viel unterbringen, Das war etwas enttäuschend. Aber immerhin, unser Hobby wurde mal ausführlich und positiv dargestellt nicht immer nach dem Motto "Nerds und Elektrosmog"
Gezeigt wurden meine Wenigkeit (DF2NU) OM Peter Lehmpfuhl (DK1PRM) ein QSO mit Mitch Wolfson in Florida (K7DX) und Stefan Unterstrasser in München (DK1MSU)
Für alle, die den Filmbeitrag nochmals ansehen oder downloaden möchten, hier die Links:
Vorankündigung:
Der Film selbst in der BR MediaThek (ist bis zum 07.12.13 abrufbar):
http://www.br.de/mediathek/video/sendungen/zwischen-spessart-und-karwendel/amateurfunker-112.html
Herzliche Grüße, Rainer DF2NU
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Rainer Englert (DF2NU)
OVV München-Süd C18
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- Geschrieben von Andreas Lehner
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Hier mal ein Bericht von den Digitalen Stromzählern mit Datenübermittlung
(Ein Derivat von PLC)
http://fm4.orf.at/stories/1713031/
Dazu auch ein Video:
Quelle: www.orf.at
Gruss Andy (DF5LR)
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Auch der Funkfreunde Landshut e.V. wehrt sich gegen die Einführung der umstrittenen neuen "Powerline-(PLC-)Norm" EN 50561-1.
Der Verein hat dazu am 16. November 2013 eine Petition beim Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments eingereicht.
73 de Hans!
Weiterführende Links:
Wortlaut des Entwurfs FprEN 50561-1:
http://cq-cq.eu/EN50561_Draft.pdf
Funkamateur bittet: Schickt eine PLC-Petition ans EU-Parlament:
http://www.funkmagazin.de/301013.htm
"Das trojanische Pferd ..." - Stellungnahme von Karl Fischer, DJ5IL:
http://cq-cq.eu/DJ5IL_rt004d.pdf
Vor- und Nachteile des Entwurfs FprEN 50561-1 - von Christian Entsfellner, DL3MBG (DARC): http://uska.ch/fileadmin/download/USKA/Vorstand/2-dyn/PLC_PDF/PLC-Diskussion-DL.pdf
Das EU-Petitionsrecht steht jedem Bürger zu, der seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union hat. Die Einreichung einer Petition kann auf schriftlichem Wege oder online erfolgen. Weitere Informationen zum EU-Petitionsrecht sind im Internet unter http://www.europarl.europa.eu/aboutparliament/de/00533cec74/Petitionen.html zu finden.
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TV-Tipp:
Funken - das vergessene "soziale Netzwerk"
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Tipp: www.funkmagazin.de
73 de Hans!
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