DARC-Referat Ausbildung, Jugend und Weiterbildung
IARU-Region 1 würdigt außerordentliche Jugendarbeit

DARC
Faszination Amateurfunk
Fuchsjagd für den Funkamateur, Teil 2

Über einen ungewöhnlichen Fall einer Funkstörung berichtet ein Funkamateur im DARC-Forum.

Der Funkamateur hatte sich über eine Störquelle beklagt, die seinen Angaben zufolge bei ungefähr 133 kHz arbeitete und Oberwellen bis in den Bereich von 30 MHz erzeugte.

Mitarbeiter des Prüf- und Messdienstes der Bundesnetzagentur fanden die ungewöhnliche Störquelle: Es handelte sich um eine RFID-gesteuerte "Katzenklappe". Derartige Katzenklappen sind so konstruiert, dass sie nur bestimmten Katzen Zutritt gewähren. Dazu lesen sie einen RFID-Chip aus, den die Katze an einem Halsband trägt oder der dem Tier implantiert ist. Normalfrequenz für solche RFID-Chips ist 134,2 kHz.

Ein Austausch der störenden Katzenklappe brachte keine Besserung. Offenbar ist die Störung bei dieser Geräteserie konstruktionsbedingt. Erst nach Einbau eines anderen Modells waren die Störungen verschwunden.

Nach Angaben des Funkamateurs liegt der Fall "Katzenklappe" jetzt bei der Marktaufsicht...

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/100314.htm

 

Samstag, 22. März 2014
Jahreshauptversammlung der DCBO

DARC
Amateurfunktagung München 8. und 9. März 2014

Das Internet-Magazin "Funkempfang.de" hat neue Testberichte veröffentlicht.

Herausgeber Dieter Hurcks hat diesmal das UKW-/DAB-Radio "Sangean DDR-33+" unter die Lupe genommen. Außerdem berichtet er über seine Erfahrungen mit dem Uhrenradio "TechniSat DigitRadio 50" - einem der wenigen Uhrenradios, die im Modus DAB+ empfangen. Ebenfalls auf dem Teststand war der preiswerte Kopfhörer "Sony MDR-RF810RK".

Darüber hinaus stellt Funkempfang.de lesenswerte Buch-Neuerscheinungen zu den Themen Funk und Radio vor.

"Funkempfang.de" ist der Online-Nachfolger der Zeitschrift "Radio-Scanner", die von April 1996 bis Dezember 2004 von Dieter Hurcks herausgegeben wurde.

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/070314.htm

Die CB-Funk-Vereinigung "Deutscher Arbeitskreis für CB- und Notfunk" (DAKfCBNF) veranstaltet am 22. März 2014 ihre jährliche Mitgliederversammlung. Tagungsort ist das Hotel-Restaurant "Altes Rathaus" in 34466 Wolfhagen, Kirchplatz 1. Beginn ist um 9 Uhr.

Über die geplanten Inhalte der Tagung ist nichts bekannt. Die Internet-Präsenz des DAKfCBNF ist seit Monaten nicht erreichbar.

Dem DAKfCBNF gehören die Mitgliedsvereinigungen "Elbe-Weser-Runde" (online derzeit nicht erreichbar), "IGDFS" und die "Arbeitsgemeinschaft Funk (AFD)" an.

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/060314.htm

Mit einer erstaunlichen Messmethode stellte die Bundesnetzagentur (BNetzA) einem Powerline-Modem ein "Unbedenklichkeitszeugnis" aus. Das geht aus einem Bericht in der März-Ausgabe der DARC-Clubzeitschrift "CQ DL" hervor.

Der wissenschaftliche DARC-Mitarbeiter Thilo Kootz, DL9KCE, hatte ein Powerline-Modem getestet und dabei erhebliches Störpotenzial festgestellt. Er meldete das Gerät der europäischen Marktaufsicht ICSMS, die u.a. eine Datenbank führt, in der auch störende elektrische Produkte aufgeführt sind.

Die Bundesnetzagentur nahm dies zum Anlass, drei Powerline-Modem-Paare gleichen Typs zu prüfen. Die Behörde kam zu dem Ergebnis, dass die Geräte alle Normvorgaben einhalten und deshalb nicht zu beanstanden seien.

Der DARC forderte daraufhin von der BNetzA die Herausgabe der Messdaten. Die BNetzA verweigerte dies zunächst. Erst nachdem der DARC unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz offiziell die Herausgabe forderte, händigte die Behörde ein Messprotokoll aus.

Aus den Unterlagen geht nach Angeben des DARC hervor, dass die BNetzA die Powerline-Modems ohne den erforderlichen Datenübertragungsstrom gemessen hatte. Das heißt, dass sich die Modems während der Messung im Stand-by-Betrieb befanden!

Nach Auffassung des DARC wäre dies ebenso, als wenn man an einem ausgeschalteten Rasenmäher prüfen wolle, ob dieser gegen die Lärmschutzverordnung verstößt... Durch eine solche Vorgehensweise werde eine Freiraum geschaffen für tausende von Geräten, die so nicht auf den Markt kommen dürften.

Darüber hinaus verlangte die BNetzA für die Bearbeitung der Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz eine Gebühr in Höhe von 200 Euro. Zwar ist eine Erhebung einer solchen Gebühr grundsätzlich zulässig, sofern es sich nicht um die "Erteilung einfacher Auskünfte" handelt. Wenn es sich jedoch um Auskünfte von "öffentlichem Interesse" handelt, kann die Gebühr ermäßigt oder von der Erhebung ganz abgesehen werden.

Der DARC vertritt die Auffassung, dass die geforderte Auskunft nach den Messmethoden an Powerline-Modems zweifellos im "öffentlichen Interesse" liegt. Die BNetzA bestreitet dies. Der DARC hat deshalb eigenen Angaben zufolge am 20. Januar 2014 Klage erhoben, um das "öffentliche Interesse" gerichtlich prüfen und feststellen zu lassen.

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/010314.htm

Funkbasis.de
Silent Key Josef Schönberger
Inhaber von 'Josefs Funkladen' plötzlich und unerwartet verstorben

DARC
BNetzA
Jahresstatistik der Funkamateure für 2013 veröffentlicht