DARC
Runder Tisch Amateurfunk
Das Amateurfunkgesetz ist sicher

VulkanTV.at
Auf Schleich-Wegen unterwegs: Amateurfunker

 

DARC e.V.
Zweifel an Qualität der Marktaufsicht

Zielplanung des DARC bis 2025

Auch 2014 wird es wieder eine öffentliche Jahreshauptversammlung der Deutschen CB-Funk Organisation geben. Hierzu sind wie immer alle DCBO Mitglieder sowie interessierte CB-Funkfreunde aus Nah und Fern recht herzlich eingeladen

Termin: 22.03.2014 (Samstag)

Der Veranstaltungsort
Gaststätte „Zum Tierpark“.
Ebertstrasse 1
67134 Birkenheide/Pfalz


Treffen ab 12:00 Uhr, Beginn der JHV um 13:00 Uhr

Um ausreichend Platz anbieten zu können bitten wir um eine vorherige formlos Anmeldung gegenüber der DCBO Geschäftsstelle.  Kontakt

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Quelle: http://www.dcbo.net/index.php/startseite.html

Die Bundesregierung prüft, ob durch eine Änderung des Amateurfunkgesetzes eine Kostendeckung im Amateurfunk erzielt werden kann. Das teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) dem Funkamateur Horst Koschorrek, DM2FDO, am 5. Februar 2014 auf Anfrage mit.

In dem Antwortschreiben des BMWi heißt es, die Bundesregierung prüfe "mit Blick auf einen Hinweis des Bundesrechnungshofs (...) eine Anpassung des Gesetzes über den Amateurfunk, um die Grundlage für eine vollständige Kostendeckung im Bereich der Amateurfunkverwaltung zu schaffen, einschließlich ggf. notwendiger Anpassungen an die internationale Entwicklung."

Weiter heißt es in dem Schreiben des BMWi: "Überlegungen und Arbeitspapiere mit dem Ziel, das Gesetz über den Amateurfunk und die zugehörige Verordnung abzuschaffen und durch eine so genannte 'Allgemeinzuteilung für den Amateurfunk' zu ersetzen, sind mir nicht bekannt".

DM2FDO hatte seine Anfrage an das Verkehrsministerium gerichtet, das seit 17. Dezember 2013 für den Bereich Telekommunikation (und damit auch für den Amateurfunk) zuständig ist. Geantwortet hat dennoch das Wirtschaftsministerium. Offensichtlich ist die Ressortumstellung noch nicht vorgenommen worden.

Das vollständige Antwortschreiben des BMWi kann unter www.qslonline.de/hk/download/Status%20Afu-Dienst.pdf eingesehen werden.

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/060214.htm

DARC
Faszination Amateurfunk
Fuchsjagd für den Funkamateur, Teil 1

ÖVSV
Schneechaos in Kärnten
Funkamateure waren in Alarmbereitsschaft

Trierer Polizisten fürchten sich vor gesundheitlichen Schädigungen durch den digitalen TETRA-BOS-Funk. Das berichtet die Lokalzeitung "Trierer Volksfreund".

Auslöser der Angst ist eine Dienstanweisung vom Dezember 2013, die besagt, dass TETRA-Handfunkgeräte nicht in geschlossenen Fahrzeugen benutzt werden dürfen. Außerdem müsse ein Sicherheitsabstand zu Personen mit Herzschrittmachern eingehalten werden und die Nutzung in Krankenhäusern sei (wegen möglicher Beeinflussung der dortigen elektronischen Geräte) grundsätzlich nicht zulässig.

Zwei Kommissare der Trierer der Polizei haben sich daraufhin besorgt an ihren Dienstherrn gewandt. Sie behaupten, dass die TETRA-Handfunkgeräte "trotz bestimmungsgemäßem Gebrauch (...) stark gesundheitsgefährdend- und schädigend" seien und fordern eine vorübergehende Rückkehr zu den alten Analogfunkgeräten. Durch die im Dezember 2013 ergangene Dienstanweisung könne der Eindruck entstehen, dass man beabsichtige, "ein bereits seit geraumer Zeit bekanntes Problem, welches verheerende Auswirkungen auf die Gesundheit der Mitarbeiter (...) haben kann, (...) zu vertuschen.

Im rheinland-pfälzischen Innenministerium kann man die Ängste nicht verstehen. Das Ministerium erklärte, dass die Benutzung der Handfunkgeräte innerhalb von Einsatzfahrzeugen nie vorgesehen gewesen sei; dazu seien alle Fahrzeuge mit fest installierten Mobilfunkgeräten ausgestattet.

Aus einer umfangreichen Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz aus dem Jahre 2012 geht hervor, dass beim Betrieb von TETRA-Handfunkgeräten innerhalb von Fahrzeugen im üblichen Netzbetrieb ("TMO"-Modus) selbst bei minimalem Abstand zur metallischen Karosserie der Grenzwert für berufliche Exposition (10 W/kg) weit unterschritten wird. Auch im Direktbetrieb ("DMO"-Modus) werde dieser Grenzwert innerhalb von Fahrzeugen eingehalten. Bei "untypischer Position" (Gerät berührt länger als 4,5 Minuten den Kopf, während der Kopf an der metallischen Fahrzeugkarosserie angelehnt ist und alle vier Zeitschlitze gebündelt sind) werde der Grenzwert für berufliche Exposition bis zu 80 % ausgeschöpft.

Der BOS-Funk im Raum Trier wurde bereits im Mai 2011 auf den digitalen TETRA-Standard umgestellt. Als Handfunkgeräte werden Geräte des Typs Sepura STP8000 verwendet,

Auch für die Bevölkerung sehen amtliche Stellen keine Gefährdung durch den digitalen BOS-Funk. Das bayerische Innenministerium hat im Januar 2014 ein Informationsblatt herausgebracht, in dem u.a. auch zu "gesundheitlichen Wirkungsfragen" des digitalen TETRA-BOS-Funks Stellung bezogen wird.

In dem Infoblatt heißt es u.a., dass es sich bei den derzeit geltenden Grenzwerten für Funkanlagen um "Vorsorgewerte" handele. Diese lägen um den Sicherheitsfaktor 50 unterhalb des Schwellenwertes, "bei dem Wirkungen überhaupt nachgewiesen werden können". Bei Einhaltung der Grenzwerte werde deshalb "die Schwelle einer gesundheitlichen Auswirkung nicht erreicht".

Anmerkung der Funkmagazin-Redaktion:
Der "Sicherheitsfaktor 50" bezieht sich auf Grenzwerte für die Allgemeinbevölkerung; bei Grenzwerten für die berufliche Exposition liegt er wesentlich niedriger.

Seit mehreren Jahrzehnten würden thermische und athermische biologischen Wirkungen elektromagnetischer Felder in einer Vielzahl von experimentellen Laborstudien und epidemiologischen (bevölkerungsbezogenen) Feldstudien wissenschaftlich untersucht. Auf Basis der bisherigen Forschungsergebnisse sei keine Studie bekannt, die "nach anerkannten wissenschaftlichen Kriterien eine gesundheitliche Beeinträchtigung bei Einhaltung der Schutzwerte belegen würde".

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/040214.htm

Funkbasis.de

von Thomas Karten » Sa 18. Jan 2014, 13:47

Hallo in die Runde

Wir haben uns wieder einmal etwas neues einfallen lassen für Euch. Nach den Erfolgen des AM-Kontest und SSB-Kontest haben wir uns bereits im vergangenen Jahr dazu entschieden, einen weiteren Kontest anbieten zu wollen.

Der FM-Kontest am 08.02.2014 zwischen 18:00 Uhr und 24:00 Uhr

Die Regeln hierzu sind einfach gehalten und schon jetzt Online verfügbar unter http://www.punktefunken.de/index.php/regelwerk-fm-kontest.html

Bereits jetzt kann man sich für dieses Event anmelden, natürlich kostenlos und bequem unter http://www.punktefunken.de/index.php/registrierung.html

Über diese Anmeldeseite kann man sich ab sofort auch für folgende Events bereits anmelden:

** FM-Kontest 2014
** AM-Kontest 2014
** SSB-Kontest 2014

Für alle zuvor genannten Events ist nur eine Registrierung in diesem Jahr erforderlich. Die Auswahl an welchem Event man später teilnehmen möchte kann man jederzeit selbst Online über die Webseite http://www.punktefunken.de festlegen.

Neu in 2014 wird dabei auch das Punktefunken sein, welches wir zusammen mit anderen Veranstaltern anbieten. Auch die Teilnahme hieran ist kostenlos.

Für alle teilnehmenden Wettbewerbe an welchen man als zuvor registrierter Teilnehmer aktiv teilnimmt übermitteln uns die Veranstalter die von Euch erreichten Punkte. Diese werden zusammengerechnet und am Ende des Jahres ermitteln wir so welche Stationen besonders aktiv waren. Das Ergebnis werden wir im Rahmen der CB-Lounge 2014 in Durmersheim bekannt geben.

Natürlich wird es auch 2014 wieder zahlreiche Sachpreise zu gewinnen geben, welche wir unter allen Teilnehmern welche mind. an einem Wettbewerb aktiv teilgenommen haben und mind. 1 QSO zurückgemeldet haben, verlosen.

Weitere Details zum AM-Kontest 2014 und dem SSB-Kontest 2014 werden wird rechtzeitig bekanntgeben.

Wir hoffen auf eine zahlreiche Beteiligung von Euch und das Ihr wieder ein wenig Werbung für diese Events auf dem 11-Meter Band für uns macht.

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Thomas Karten
 
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