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"Amateurfunk heute" lautet der Titel eines neues Buches, das der bekannte Fachautor und Funkamateur Nils Schiffhauer (DK8OK) herausgebracht hat.
Nils Schiffhauer konzentriert sich in seinem neuen Werk auf sogenannte softwaredefinierte Transceiver (SDRs) wie z.B. den "ZS-1", der in Deutschland von der Firma SSB-Electronic vertrieben wird. Auf mehr als 130 Seiten beschreibt er anhand von zahlreichen Screenshots, welche umfangreichen Möglichkeiten solche Geräte, insbesondere im Zusammenspiel mit modernen Digimodes, bieten.
Nils Schiffhauer vertritt die Auffassung, dass SDR-Transceiver in Zukunft eine wesentliche Rolle in einem modernen Amateurfunk spielen werden. Er beklagt, dass derartige softwarebasierten Konzepte auf dem Amateurfunk-Gerätemarkt bisher noch ein Nischendasein führen und auch in der Fachpresse zu wenig Beachtung finden. Die im Vergleich zu konventionellen Transceivern relativ geringen Sendeleistungen von SDRs (z.B. "ZS-1": 10 Watt) sieht der Autor nicht als Nachteil. Er selbst propagiert seit vielen Jahren einen Amateurfunkbetrieb mit geringen Sendeleistungen und zeigte in zahlreichen Publikationen (wie z.B. in der Rubrik "QRP-Tagebuch" in der damaligen Zeitschrift "funk") auf, dass sich damit hervorragende Verbindungen erzielen lassen.
Im Juni vergangenen Jahres hatte Nils Schiffhauer das Buch "Kurzwellenempfang heute" herausgebracht, das sich SDR-Empfängern befasste und sich in erster Linie an Kurzwellenhörer wandte (das Funkmagazin berichtete).
Das neue Buch "Amateurfunk heute" ist im Verlag für Technik und Handwerk (vth) erschienen. Es trägt die ISBN-Nummer 978-3-88180-875-0 und ist zum Preis von 16,80 Euro im Buchhandel erhältlich.
- wolf -
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/010313.htm
73 de Hans!
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Am 03.03.2013 findet der 2. World Day of ROS-Mode - The digital Day 2013 statt.
Der letzte World Day of ROS-Mode war ja ein mega Tag, so hoffen wir mal, das dieser noch besser wird und sich daran noch mehr Funkfreunde aus der ganzen Welt beteidigen. Natürlich könnt Ihr wieder mega Reklame machen. Würde mich darüber auch sehr freuen. Eure Hilfe nehme ich sehr gerne an.
Hier die aktuellen Daten dazu:
Termin: Sonntag den 03.03.2013
Start: 06:00 UTC
Ende: 23:00 UTC
Band: 11m CB
Kanal: 25
Frequenz: 27,245 MHz
Modulationsart: USB + ROS Symbolrate 8
Bitte schaltet an diesem Tag Eure Baken aus, da diese nur störend sind und unterumständen andere QSO zerstören können! Wenn Ihr mit einem ROS QSO fertig seit, so schreibt bitte in Euren letzten Durchgang "ENDE bzw. END" am Ende dazu, so das andere ROS Teilnehmer wissen, das Ihr fertig seit.
Weitere Infos zum ROS-Day 2013 sowie die Regeln dazu, findet Ihr auf der Webseite unter:
http://world-day-of-ros-mode.npage.de/
73 Rene´
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Quelle: http://funkbasis.vps9611.alfahosting-vps.de/viewtopic.php?f=123&t=32647
73 de Hans!
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Die Bundesregierung hat am 19. Februar 2013 mit Bundestags-Drucksache 17/12372 den Wortlaut einer Änderungsverordnung veröffentlicht, mit der die "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (besser bekannt unter der Kurzbezeichnung "BEMFV") und die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung geändert werden sollen.
Der Verordnungstext entspricht weitgehend einem Entwurf, den das Umweltministerium im Oktober 2012 veröffentlicht hatte. Das Funkmagazin berichtete damals ausführlich über die geplanten Änderungen, soweit sie die BEMFV betreffen.
In der BEMFV ist unter anderem festgelegt, dass für ortsfeste Funkanlagen mit einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP eine sogenannte "Standortbescheinigung" der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingeholt werden muss (Kosten: 165 Euro in der "einfachsten" Ausführung). Funkamateure können statt dessen für ihre Anlage eine "Selbsterklärung" - offizielle Bezeichnung: "Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen" - bei der BNetzA) einreichen.
Die Änderungsverordnung sieht unter anderem vor, dass bestimmte Verstöße gegen die BEMFV künftig als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden können. So soll z. B. der Betrieb einer Funkanlage ohne erforderliche Standortbescheinigung mit Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Bisher sind Verstöße gegen die BEMFV nicht mit Bußgeld bedroht.
Der Wortlaut der Änderungsverordnung kann im Internet unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/123/1712372.pdf heruntergeladen werden. Die Verordnung ist noch nicht in Kraft getreten; sie bedarf noch der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates.
- wolf -
Update vom 27.02.2013:
Am 27. Februar 2013 fand im Deutschen Bundestag eine Öffentliche Anhörung zu der oben genannten Änderungsverordnung statt. Die Anhörung wurde im Parlamentsfernsehen übertragen. Schriftliche Stellungnahmen, die zu diesem Thema abgegeben wurden, können im Internet unter http://tinyurl.com/bimschv-anhoerung heruntergeladen werden.
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/230213.htm
73 de Hans!
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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat nach mehrjähriger Entwicklungszeit am 18. Februar 2013 das Programm "Wattwächter" zum Download bereitgestellt.
"Wattwächter" ist eine Software, die es Funkamateuren ermöglicht, mit verhältnismäßig geringem Aufwand eine "Anzeige nach BEMFV" zu erstellen. Eine solche "Anzeige nach BEMFV" - besser bekannt als "Selbsterklärung" - muss jeder Funkamateur, der eine ortsfeste Amateurfunkanlage mit einer äquivalenten Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP betreibt, bei der BNetzA einreichen.
Betreiber anderer ortsfester Funkanlagen mit einer äquivalenten Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP benötigen dagegen eine kostenpflichtige "Standortbescheinigung", die von der BNetzA ausgestellt wird und in der "einfachsten" Variante 165 Euro kostet.
In der "Selbsterklärung" des Funkamateurs bzw. der behördlichen Standortbescheinigung ist festgelegt, welche Schutzabstände rund um die Sendeantenne eingehalten werden müssen, damit Personen durch das abgestrahlte elektromagnetische Feld nicht geschädigt werden.
Das Programm "Wattwächter" wurde im Auftrage der BNetzA an der Universität Karlsruhe unter Prof. Dr. Werner Wiesbeck entwickelt. Es kann von jedermann kostenlos genutzt werden. Die Software läuft auf allen Betriebssystemen, auf denen eine aktuelle Java-Laufzeitumgebung zur Verfügung steht. Eine Installation ist nicht erforderlich.
"Wattwächter" kann im Internet unter http://emf2.bundesnetzagentur.de/pdf/wattwächter.zip heruntergeladen werden. Eine ausführliche Anleitung steht unter http://emf2.bundesnetzagentur.de/pdf/Anleitung_WattWächter_oA.pdf zur Verfügung.
- wolf -
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/200213.htm
73 de Hans!
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Nach der Sturmflut brachen die Telefonnetze zusammen. Am Morgen des 17.02.1962 trafen sich Funkamateure auf ihren Frequenzen und boten Polizei, Feuerwehr und Behörden spontan ihre Hilfe an: http://www.ndr.de/geschichte/chronologie/sechzigerjahre/sturmfluthoyer103.html
73 de Hans!
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Der AM-Kontest 2013
Auch in diesem Jahr führt die Deutsche CB-Funk Organisation (kurz DCBO) wieder den AM-Kontest durch.
Als Termin hierfür lautet: Samstag, den 13.04.2013 zwischen 18:00 Uhr und 24:00 Uhr
Am AM-Kontest 2013 können Sie kostenlos teilnehmen.
Eine vorherige Anmeldung ist nur dann erforderlich, wenn Sie an der Wertung und an der Auslosung von Sachpreisen teilnehmen möchten. Mit der Anmeldung für den AM-Kontest 2013 werden Sie nicht automatisch Mitglied der DCBO.
Sie haben bis ca. 48 Stunden vor dem Kontest die Möglichkeit sich Online über diese Webseite anzumelden. Eine kurzfristiger Anmeldung kann aus organisatorischen Gründen nicht zugesichert werden.
Aufgrund der zahlreichen Problemen in den vergangenen Jahren mit vergessenen Kennwörtern oder geänderter Email-Adressen ist es ab sofort für jeden Kontest notwendig sich jeweils neu anzumelden.
Die Anmeldung kann nur über das von der DCBO Online gestellte Formular erfolgen. Sollte Ihr Browser die Benutzung des Formulares nicht unterstützen, so bemühen Sie sich rechtzeitig um eine Alternative (z.b. anderer Browser oder anderer PC). Über eine vergleichbare Eingabemaske müssen Sie später ebenfalls Ihre Logbücher an die DCBO übertragen, sofern Sie an der Wertung teilnehmen möchten.
Alle Teilnehmer welche mind. 1 QSO (Gespräch) per Logbuch an die DCBO übertragen, nehmen an der Verlosung von Sachpreisen teil.
Wir danken den zahlreichen Sponsoren, welche uns auch 2013 wieder unterstützen!
Deutsche CB-Funk Organisation (DCBO)
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Quelle: http://www.dcbo.net/index.php/amkontest-2013.html
73 de Hans!
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- Geschrieben von Andreas Lehner
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Hallo liebe Funkgemeinde !
Hier der Link zu einem toll gemachten Video von Andreas (OE1ADS) zum Kidsday 2013 des ÖVSV (Österreichischer Versuchssenderverband) im Funkhaus Wien:
http://www.adxb-oe.org/adxb/KIDSDAY2013Funkhaus.mp4
Gruss Andy
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Auch nach Aufrüstung mit dem neuen Mobilfunkstandard Long Term Evolution (LTE) liegt die Stärke der von Mobilfunk-Basisstationen ausgehenden elektromagnetischen Felder weit unter den zulässigen Grenzwerten. Das geht aus einer Untersuchung des "Instituts für Mobil- und Satellitenfunktechnik" (IMST) hervor.
Das IMST hatte im Auftrage des "Informationszentrums Mobilfunk" (IZMF) im September 2012 an 91 Messpunkten im gesamten Bundesgebiet Messungen durchgeführt. Dabei ergab sich, dass bei allen Mobilfunk-Sendeanlagen der zulässige Grenzwert nur zu wenigen Prozent ausgeschöpft wurde. Dies war selbst dann der Fall, wenn die gemessenen Feldstärken auf die theoretisch höchstmögliche Auslastung der jeweiligen Anlage hochgerechnet wurden.
Die in Deutschland geltenden Grenzwerte für Mobilfunk-Basisstationen entsprechen den Richtlinien der "Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung" (ICNIRP). Sie liegen etwa fünfzigfach unter den Werten, bei denen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen schädliche thermische Effekte im menschlichen Körper auftreten können.
Weitere Informationen zu der LTE-Messaktion sind in einer Broschüre enthalten, die im Internet unter http://tinyurl.com/lte-messbroschuere heruntergeladen werden kann. Der vollständige Messbericht mit einer detaillierten Auflistung aller Messergebnisse ist unter http://tinyurl.com/imst-messbericht-lte zu finden.
- wolf -
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/020213.htm
73 de Hans!
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat die ihm untergeordnete Bundesnetzagentur (BNetzA) mit erweiterten Befugnissen ausgestattet.
Die BNetzA darf künftig die Höhe und Zahlungsmodalitäten der Frequenznutzungs- und EMVG-Beiträge durch Rechtsverordnung selbst bestimmen. Außerdem wurde die BNetzA ermächtigt, künftig gebührenpflichtige Tatbestände für bestimmte Amtshandlungen gemäß TKG und deren Höhe per Rechtsverordnung selbst festzulegen. Bisher waren diese Aufgaben dem BMWi vorbehalten.
Die Rechtsverordnungen der BNetzA bedürfen des Einvernehmens mit dem BMWi und dem Bundesministerium der Finanzen.
Die neue Regelung wurde im Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 2/2013 veröffentlicht und ist am 24. Januar 2013 in Kraft getreten.
- wolf -
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/260113.htm
73 de Hans!
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Die neue CEPT-Norm für den CB-Funk soll in Österreich im Laufe der ersten sechs Monate dieses Jahres "vollinhaltlich" umgesetzt werden. Das hat das österreichische "Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie" (BMVIT) dem Fachautor Harald Kuhl, DL1ABJ, auf Anfrage mitgeteilt.
Wie Harald Kuhl in der Ausgabe 2/2013 der Zeitschrift "Funkamateur" berichtet, hat das BMVIT auch zu der Frage Stellung genommen, ob in Österreich künftig CB-Funkgeräte mit umschaltbaren Ländernormen zugelassen werden können.
Das BMVIT vertritt die Auffassung, dass einfache Umschaltmöglichkeiten am Gerät nicht der CB-Norm EN 300433-2 entsprechen. Sie seien unzulässig, weil es dadurch zu Störungen in Frequenzbereichen kommen könnte, die in Österreich nicht für den CB-Funk bestimmt sind. Wenn die Umschaltung jedoch "mit erheblichem Aufwand" verbunden ist, dann würde das nach Auffassung der Behörde zwar auch nicht der Norm entsprechen, aber eine "irrtümliche Verwendung in unzulässigen Frequenzbereichen wird dem Nutzer damit erschwert". "Erfahrungen mit Störbeeinflussungen" - so das BMVIT weiter - "werden aber erst nach Einführung des neuen CB-Standards und der dann am Markt befindlichen Geräte vorliegen". Abhängig davon würden dann "weitere Festlegungen durch die Behörde erfolgen".
Österreich ist das einzige deutschsprachige Land, in dem die neue europäische CB-Funk-Decision noch nicht in nationales Recht umgesetzt ist. In dieser "Decision" (Entscheidung) sind u.a. die Modulationsarten AM, FM und SSB mit Sendeleistungen von 4 Watt (AM/FM) bzw. 12 Watt (SSB) als europäischer "CB-Standard" festgelegt. Die Entscheidung trat am 24. Juni 2011 in Kraft und sollte nach dem Wunsch der CEPT in deren Mitgliedsländern bis zum 1. Oktober 2011 in nationales Recht umgesetzt werden. Im deutschsprachigen Raum erfolgte die Umsetzung in der Schweiz pünktlich am 1. Oktober 2011, in Deutschland am 7. Dezember 2011.
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/250113.htm
73 de Hans!
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