Österreichischer Versuchssenderverband
Schüler-Kontakt mit der Raumstation ISS
Sonderrufzeichen OE0ARISS - update 5.11.2015

Aktuelle Audiofassung
Ostseerundspruch vom 06.11.2015

=> Funkspruch Weil der Stadt - November 2015 - jetzt online

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NDR berichtet über Illegale Radiosender
Illegaler Sender: Radioanarchie an der Grenze

Nachzulesen in unserer FFLB0X
Bayern-Ost Rundspruch vom 05.11.2015

sowie in unserer DBO841
Bayern-Ost Rundspruch vom 05.11.2015

==> Aktuelle Audiofassung

Auch nachzulesen in unserer FFLB0X
Deutschland-Rundspruch von 05.11.2015
sowie in unserer DBO841
Deutschland-Rundspruch vom 05.11.2015

50 MHz und 70 MHz

RTA bittet BNetzA um Duldungsregelung für 2016

Redaktion 05.11.15

Der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) hat Ende Oktober bei der Bundesnetzagentur schriftlich angefragt, die Duldungsregelung zur Nutzung des 6-m-Bandes durch Funkamateure auch für das Jahr 2016 unverändert zu übernehmen. Durch die Mitteilung Nr. 1523/2014 wurde für das Jahr 2015 befristet eine Duldung zur Nutzung eines zusätzlichen 50-kHz-Teilbereichs im Bereich von 50,03–51 MHz ausgesprochen. Weiterhin bekannt gegeben wurden darin veränderte Nutzungsregelungen.

Laut RTA waren die Duldungsregelungen von den Funkamateuren gut angenommen worden, auch durch die aktive Sonne im laufenden Jahr. Durch die Mitteilung Nr. 412/2015 hatte die BNetzA zudem den Bereich 70,150–70,180 MHz befristet bis Ende August 2015 für Amateurfunkbetrieb freigegeben. Auch hier bittet der RTA die Behörde um eine erneute Duldungsregelung für das folgende Jahr, und wünscht sich außerdem eine Verbreiterung bis etwa 70,200 MHz. Das 4-m-Band konnten die deutschen Funkamateure in diesem Jahr in allen Sendearten mit max. 12 kHz Bandbreite und max. 25 W ERP in horizontaler Antennenpolarisation nutzen. Das Schreiben ist in vollständigem Wortlaut als Vorstandsinformation unter www.darc.de/aktuelles/vorstandsinformationen/ nachzulesen.

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Quelle: http://www.darc.de/aktuelles/details/article/rta-bittet-bnetza-um-duldungsregelung-fuer-2016/

Energiewende

Bundesregierung: Smartmeter nun doch in die Haushalte

Redaktion 05.11.15

Smartmeter, die so genannten intelligenten Stromzähler, kommen wohl doch für Haushalte mit einem Jahresverbrauch unter 6000 kWh. Ein entsprechendes Gesetz hat das Bundeskabinett am 4. November in Berlin beschlossen. Mit Hilfe dieser neuartigen Stromzähler will die Bundesregierung die Herausforderung der Energiewende meistern. Der Verbrauch wird dazu – wie bisher – direkt beim Kunden vor Ort gemessen. Als neue Funktion bieten die intelligenten Stromzähler die Funktion, die Verbrauchswerte über die Zeit zu speichern und diese Daten auch an den Energieversorger in Intervallen zurückzusenden.

Dazu sind diverse Technologien angedacht. Eine praktikable Lösung wäre, den Stromzähler einfach an den Internetrouter zu Hause anzuschließen, um eine Konnektivität ins Internet und damit zum Energieversorger zu erzielen. Mancher Hersteller setzt auch auf das Konzept der Powerline Communication (PLC), bei dem die Daten über die ungeschirmte Stromleitung außer Haus versandt würden. Der DARC e.V. beobachtet daher die Entwicklung schon seit längerer Zeit und kritisiert auch den Kosten/Nutzen-Faktor. Der DARC-Referent für Normen, Knut Rothstein, DL1KRT, fasste dies bereits in einem Kommentar zusammen (http://www.darc.de/aktuelles/details/article/smart-meter-kosten-mehr-als-sie-einsparen/). Auch die Verbraucherschützer halten an ihrer Kritik an den aktuellen Regierungsplänen fest. „Es kann nicht sein, dass Verbraucher Kosten (z.B. Zählermiete – d. Red.) tragen, aber keinen Nutzen haben werden“, wird der Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband Klaus Müller in einem aktuellen Artikel des Nachrichtenportals Golem.de zitiert (http://www.golem.de/news/energiewende-kabinett-macht-einbau-elektronischer-stromzaehler-zur-pflicht-1511-117290.html). Bis zum Jahr 2035 sollen nun „smarte“ Messsysteme Einzug halten, zunächst größere Verbraucher, später eben auch Kleinverbraucher. Immerhin soll der Datenschutz gewährleistet bleiben, um keine detaillierten Rückschlüsse auf den Energieverbrauch zuzulassen. So sollen die Ableseintervalle z.B. möglichst datensparsam gestaltet werden, wie das Nachrichtenmagazin heise.de titelt (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-will-intelligente-Stromzaehler-in-die-Haushalte-bringen-2869982.html).

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Quelle: http://www.darc.de/aktuelles/details/article/bundesregierung-smartmeter-nun-doch-in-die-haushalte/

SOTA - UFB AFu Video auf YouTube von Chris, OE5HCE

SOTA - Amateurfunk am Bärenpfadkogel (1.333m)

Was ist SOTA?

Bundesnetzagentur

Außenstelle Dortmund übernimmt Verwaltung

Redaktion 04.11.15

Die Amateurfunkverwaltung der Bundesnetzagentur, Außenstelle Dortmund ist seit dem 1. November – nach der Übernahme der Akten aus dem Bereich Bayern (Süd) – bundesweit für alle Funkamateure zuständig. Dies betrifft sowohl die Verwaltung der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst und der Amateurfunkrufzeichen (sowohl Individual- als auch Sonderrufzeichen) wie auch die Organisation der Amateurfunkprüfungen.

Für Fragen zur Amateurfunkzulassung oder zur Amateurfunkprüfung steht die Behörde unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung: Bundesnetzagentur, Außenstelle Dortmund, Dienstleistungszentrum 10, 44379 Dortmund, Tel. (0231) 9955-260, Fax (0231) 9955-181, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Zulassungen für fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstellen (§13 AFuG) werden weiterhin von der Außenstelle Mülheim bearbeitet. Die nach § 9 der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) einzureichenden Anzeige ist – wie bisher – an die örtlich zuständige Außenstelle der Bundesnetzagentur zu richten. Die Amateurfunkprüfungen werden zentral in Dortmund organisiert aber weiterhin an zehn Standorten der Bundesnetzagentur sowie innerhalb der Amateurfunkmesse HAM RADIO in Friedrichshafen abgehalten.

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Quelle: http://www.darc.de/aktuelles/details/article/aussenstelle-dortmund-uebernimmt-verwaltung/