BNetzA veröffentlicht Entwurf der neuen CB-Funk-Allgemeinzuteilung

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 28. Oktober 2015 in ihrem Amtsblatt Nr. 20 den Entwurf der neuen CB-Funk-Allgemeinzuteilung veröffentlicht.

Im Vergleich zur bisherigen Allgemeinzuteilung enthält der Entwurf nur wenige Änderungen:

  • Die Kanäle 40 und 41 sind künftig nicht mehr für die Übertragung von Daten, sondern für die Sprachübertragung über "unbemannte automatisch arbeitende CB-Funkanlagen" (also z.B. CB-Gateways) vorgesehen.

  • Bei Beginn einer Verbindung über eine "unbemannte automatisch arbeitende CB-Funkanlage" müssen die Daten des Verantwortlichen (Erreichbarkeit, Name und Anschrift) übermittelt werden. Die bisherige Regelung, dass statt der Adressnennung eine von der BNetzA vergebene Kennung übermittelt werden kann, ist im Entwurf ersatzlos entfallen.

  • Sprachübertragung über "unbemannte automatisch arbeitende CB-Funkanlagen" ist nur in den Sendearten F3E/G3E gestattet. Der Entwurf sieht vor, dass der Sender einer solchen Funkanlage "seine Aussendung spätestens zwei Sekunden nach dem Ende der übertragenen Aussendung" beenden soll.

  • Datenübertragung ist unbhängig von der Sendeart nur mit einer max. Strahlungsleistung von 4 Watt ERP zulässig.

Die übrigen Änderungen sind weitgehend redaktioneller Art.

Die neue CB-Funk-Allgemeinzuteilung soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten und bis Ende 2025 befristet sein. Die Gültigkeit der bisherigen Allgemeinzuteilung läuft Ende dieses Jahres aus.

Interessierte Funkfreunde haben die Möglichkeit, den Entwurf der neuen CB-Funk-Allgemeinzuteilung zu kommentieren. Kommentare können per E-Mail als Word- oder PDF-Dokument mit dem Betreff 225-9 CB-Funk" an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder in Papierform an die Bundesnetzagentur, Referat 225, Canisiusstraße 21, 5122 Mainz geschickt werden. Einsendeschluss ist der 30. November 2015.

Die BNetzA beabsichtigt, die Kommentare im Original auf ihrer Website zu veröffentlichen. Deshalb muss bei der Einreichung von Kommentaren das Einverständnis zur Veröffentlichung erklärt werden.

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/281015.htm

SOTA - UFB AFu Video auf YouTube von Chris, OE5HCE

SOTA - Amateurfunk am Radingberg (901m)

Was ist SOTA?

Not- und Katastrophenfunk

Hurrikan Patricia erreichte Mexiko – Weniger Schäden als befürchtet

Redaktion 26.10.15

In einer Meldung vom 23.10.15 mit Ergänzung vom 24.10. informieren ARRL, FMRE und soziale Medien via Greg, G0DUB, Notfunk-Koordinator der IARU-Region 1 über Hurrikan Patricia. Die Notfunkaktivität wurde mittlerweile beendet. Hier die Berichte:

"Der stärkste jemals registrierte Hurrikan in Amerika bewegt sich auf die Pazifikküste von Mexiko zu und hat auf seinem Weg bereits in drei Staaten zum Ausrufen des Katastrophenstatus geführt. Es wird erwartet, dass Hurrikan Patricia die Küste am Freitagnachmittag mit Windgeschwindigkeiten von 200mph (325 km/h) erreicht.

Funkamateure in Mexiko haben bereits Funkbetrieb auf 7060 kHz LSB  in Vorbereitung auf die Ankunft des Sturms begonnen und alle gebeten, die Frequenz freizuhalten, wenn sich die Situation verschlechtert. FMRE meldet Funkbetrieb auch auf 14120 kHz und 21120 kHz."

Notfunkaktivität in Mexiko beendet
Mit Stand vom 25.10.2015 informiert Greg, G0DUB, Notfunk-Koordinator der IARU Region 1, über eine Mitteilung aus Mexiko, dass die Aktivitäten auf 7060 kHz und den anderen Frequenzen im 20- und 15-m-Band beendet wurden.

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Quelle: http://www.darc.de/aktuelles/details/article/hurrikan-patricia-bewegt-sich-auf-mexiko-zu/

Amateurfunkmarkt

Letzte INTERRADIO: Abschied und Neuanfang im nächsten Jahr

Redaktion 26.10.15

Am Samstag, den 24. Oktober, hieß es Abschied nehmen von der INTERRADIO. Der größte Funk- und Elektronik-Fachmarkt im Norden Deutschlands fand zum 34. und zugleich letzten Mal auf dem Messegelände in Hannover statt.

Wie im vergangenen Jahr kamen rund 2500 Besucher zur Veranstaltung, die seit dem Jahr 2002 durch den Verein Amateurfunk Treffen Niedersachsen e.V. (ATN) organisiert wird. Der Flohmarkt und die Stände der kommerziellen Anbieter lockten mit zahlreichen Angeboten, außerdem gab es ein umfangreiches Vortragsprogramm zu den Themen D-Star, APRS, DMR, HAMNET und zur Geschichte der INTERRADIO. Mit von der Partie war wie immer der Messplatz des ATN, bei dem Besucher ihre auf dem Flohmarkt erworbenen Geräte prüfen konnten.

Bei der Eröffnung lobte INTERRADIO-Organisator Oliver Häusler, DH8OH, die jahrelange gute Zusammenarbeit mit der Deutschen Messe AG und erklärte, warum man sich schweren Herzens zur Aufgabe der Amateurfunkmesse entschlossen hat: Neben Kostengründen habe sich das Organisations-Team im Laufe der Jahre immer mehr verkleinert, weshalb die Aufgaben auf immer weniger Schultern verteilt worden seien, sagte der Vorsitzende des ATN. Vorstandsmitglied Thomas von Grote, DB6OE, pflichtete bei: „Es rechnet sich nicht, wenn wir nicht genügend Ehrenamtliche haben, die etwas tun“.

Der DARC-Vorsitzende Steffen Schöppe, DL7ATE, verwies auf die Zukunft: „In jedem Abschied steckt auch ein Neuanfang. Deswegen hat sich der DARC entschlossen, den FUNK.TAG KASSEL ins Leben zu rufen.“ Die neue Amateurfunkmesse in der Mitte Deutschlands wird am 23. April 2016 erstmals stattfinden. Darüber hinaus plant der ATN e.V., auf der Maker Faire Hannover am 28. und 29. Mai 2016 vor Ort zu sein.

Am Nachmittag ging die INTERRADIO mit der Amateurfunktombola mit vielen Sachpreisen und als Hauptgewinn einem 250-€-Gutschein ins endgültige Finale und klang mit der anschließenden „Goodbye Party“ würdevoll aus.

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Quelle: http://www.darc.de/aktuelles/details/article/letzte-interradio-abschied-und-neuanfang-im-naechsten-jahr/

 

Aktuelle Audiofassung
Ostseerundspruch vom 23.10.2015

"Elektro- und Elektronikgerätegesetz" in Kraft getreten

Die Neufassung des "Elektro- und Elektronikgerätegesetzes" (auch als "ElektroG2" bezeichnet) wurde am 23. Oktober 2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt größtenteils am 24. Oktober 2015 in Kraft.

Mit dem Gesetz wurde die EU-Richtlinie 2012/19/EU in deutsches Recht umgesetzt.

Im "ElektroG2" ist u.a. festgelegt, dass deutsche Versandhändler, die Elektro- und Elektronik-Geräte an Privatkunden in andere EU-Länder liefern, in jedem dieser Länder einen Bevollmächtigten für die Rücknahme und die Entsorgung solcher Geräte benennen müssen.

In § 8 Abs. 5 des Gesetzes heißt es dazu:

"Eine natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes niedergelassen ist und Geräte gewerbsmäßig unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in dem sie nicht niedergelassen ist, unmittelbar für Endnutzer bereitstellt, ist verpflichtet, vor der Bereitstellung auf dem Markt dieses
Mitgliedstaates eine dort niedergelassene natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft zu bevollmächtigen, die dort für die Erfüllung ihrer Pflichten nach der Richtlinie 2012/19/EU (...) verantwortlich ist."

Verstöße gegen diese Regelung können gem. § 45 des Gesetzes als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden:

"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
(...)
7. entgegen § 8 Absatz 3 Satz1 oder Absatz 5 einen Bevollmächtigten
nicht benennt,
(...)"

Die Benennung solcher "Bevollmächtigten" in jedem EU-Land, in das versendet werden soll, ist für die Händler mit erheblichen Kosten verbunden. Kleinere Händler können diese Kosten nicht aufbringen; deshalb versenden z.B. einige Funkhändler keine Waren mehr an Privatkunden im europäischen Ausland (das Funkmagazin berichtete).

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/231015.htm

20.10.2015 Noerdlingen/Rosenheim
Kathrein schließt Werk in Nördlingen

WAG Contest

WM-Qualifikation brachte Zustrom aus DX

Redaktion 22.10.15

Für den WAG Contest des DARC vom Wochenende zeichnet sich eine mindestens überdurchschnitliche Beteiligung ab. 24 Stunden nach Ende des Wettbewerbs lagen bereits 1100 eingereichte Logs vor.

Im Rekordjahr 2013 waren zu diesem Zeitpunkt 990 Logs eingegangen. Nach Wochen schlechter Bedingungen vor allem auf den oberen Bändern überraschte 10 m am Samstag mit einer kräftigen Öffnung nach Nordamerika.

Viele Teilnehmer berichteten von einer deutlich höheren Aktivität aus DX, was sich in vielen zusätzlichen DXCC-Multiplikatoren niedergeschlagen habe. Einer der Gründe dürfte sein, dass der WAG in diesem Jahr und auch 2016 zu den Qualifikationscontesten für die World Radiosport Team Championship (WRTC) zählt. Sie wird alle vier Jahre zwischen 59 Zweierteams mit identischen Stationen von einem kleinen geografischen Raum aus ausgetragen und geht 2018 in Deutschlanad über die Bühne (Jessen/Wittenberg).

Ein ständig aktualisierter Bericht zum WAG findet sich unter http://www.darc.de/referate/dx/contest/wag/
Einsendeschluss für Logs ist der 2. November.

Darüber informiert der WAG Contestmanager Christian, DL8MBS.

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Quelle: http://www.darc.de/aktuelles/details/article/wm-qualifikation-brachte-zustrom-aus-dx/

Nachzulesen in unserer FFLB0X
Bayern-Ost Rundspruch vom 22.10.2015

sowie in unserer DBO841
Bayern-Ost Rundspruch vom 22.10.2015

==> Aktuelle Audiofassung

Auch nachzulesen in unserer FFLB0X
Deutschland-Rundspruch von 22.10.2015
sowie in unserer DBO841
Deutschland-Rundspruch vom 22.10.2015