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DARC e.V.
Längstwelle
Längstwellensender SAQ geht am 16. August auf Sendung
Gern nimmt man aber Rückmeldungen per E-Mail unter info(at)alexander.n.se entgegen. Weitere Informationen zu SAQ gibt es unter http://alexander.n.se/ .
(Foto: Von Dagjoh, Eigenes Werk, CC BY 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=11009131)
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DARC e.V.
Aktuell
VFDB e.V. informiert über Relais auf DFMG-Standorten
„Eine gelebte Transparenz ist immer gut, sie kann aber auch schon mal schädlich sein. Besonders dann, wenn man am Verhandeln ist, Informationen dabei falsch interpretiert werden und dadurch Fakten geschaffen werden, die nicht mehr rückgängig zu machen sind. Daher haben der Vorstand und die BVV in ihrer letzten Telefonkonferenz abgestimmt, dass alle Neuigkeiten zu unseren Standorten vom Vorstand über die BVV den Ortsverbänden mitgeteilt werden und das sofort, wenn es etwas Neues gibt. Daher bei Fragen keine Scheu, wendet euch an euren OVV und BVV oder selbstverständlich auch an euer Standortreferat.“ Quelle: https://www.vfdb.org/aktuell/
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Aktuelle Audiofassung
Nord-Ostsee-Rundspruch Nr. 118 – KW 32/2016
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=> CB Funkspruch Weil der Stadt - August 2016 - jetzt online
Jetzt mit eigener Homepage: www.cb-funkspruch.de
Meldungen und Anregungen an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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"Handy-Verbot am Steuer" soll auf andere Geräte ausgeweitet werden
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) plant, das bestehende "Handy-Verbot am Steuer" auf andere Geräte auszuweiten. Das berichten die Nachrichtenagentur "afp" und Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Den Medienberichten zufolge soll das Verbot "allgemeiner" formuliert werden. Derzeit sind von dem Verbot lt. § 23 StVO nur "Mobil- oder Autotelefone" betroffen, wenn diese während der Fahrt "gehalten werden". CB- und Amateurfunkgeräte sind davon bisher nach herrschender Rechtsmeinung nicht betroffen, weil es sich nicht um "Telefone" handelt.
Die LIste der "verbotenen Geräte am Steuer" soll nun erweitert werden. Das Ministerium beruft sich dabei auf einen Beschluß der Verkehrsminister der Bundesländer vom April dieses Jahres. In dem Beschluss heißt es zum "Handyverbot am Steuer" u.a., der Gesetzgeber solle "neue Entwicklungen bei der Kommunikationstechnik und im Nutzerverhalten erfassen, die in ähnlicher Weise die Verkehrssicherheit gefährden".
Welche Geräte künftig unter das Verbot fallen werden, ist derzeit noch unklar. Medienberichten zufolge nannte das Verkehrsministerium als Beispiel "Tabletcomputer wie das iPad". Ob künftig auch Mobilfunkgeräte für CB- und Amateurfunk davon betroffen sind, kann erst beurteilt werden, wenn der genaue Wortlaut der geänderten Verordnung feststeht.
- wolf -
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HNDX startet Online-Erfassung aktiver CB-Funker
Eine Aktion zur "Erfassung der aktiven CB-Funker in Deutschland" hat die CB-Vereinigung "Hotel November Europe DX Group" (HNDX) gestartet.
CB-Funker können sich auf der HNDX-Website unter www.hndx.de/zaehlung mit Name, Rufzeichen und Wohnort erfassen lassen. Optional können dort auch die Daten befreundeter Funker eingegeben werden.
Die Iniatoren erhoffen sich durch die Angabe der dadurch ermittelten CB-Nutzerzahlen eine höhere Akzeptanz bei Behörden und dem Gesetzgeber.
Die letzten "offiziellen" CB-Nutzerzahlen der Bundesnetzagentur stammen aus dem Jahre 2002: Am 31. Dezember 2002 gab es in Deutschland 164.281 CB-Funk-Einzelfrequenzzuteilungen. Seit 1. Januar 2003 wird CB-Funk in Deutschland aufgrund einer allgemeinen Frequenzzuteilung betrieben. Nutzerzahlen können deshalb von der Behörde nicht mehr erfasst werden.
- wolf -
Eine Diskussion zu dieser Aktion findet unter http://funkbasis.de/viewtopic.php?f=11&t=43149 statt.
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DARC e.V.
Amateurfunk-Verwaltung
Bundesnetzagentur aktualisiert Rufzeichenliste
Sie kann von der Webseite der Behörde unter folgendem Link als PDF-Datei (ca. 10 MB) heruntergeladen werden: http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/Rufzeichenliste/Rufzeichenliste_AFU.pdf .
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DARC e.V.
Kurzwelle
RADIO DARC bringt Feature über EMV-Novelle
Die RADIO DARC Redaktion sieht diese Pläne kritisch, stellt es doch einen „Dammbruch“ in Bezug auf die Umsetzung internationalen Rechtes und auch bei der Gewährleistung von elementaren Grundrechten wie der Informations- und Pressefreiheit dar. Darüber berichtet Chefredakteur Rainer Englert, DF2NU. Weitere Informationen zu RADIO DARC und Sendezeiten finden Sie über die Webseite www.darc.de/nachrichten/radio-darc/ .
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"Homöopathisches Arzneimittel" gegen Elektrosmog...
Mit der Angst vor elektromagnetischen Feldern ("Elektrosmog") lässt sich offensichtlich immer noch Geld machen. Mit physikalisch wirkungslosen "Elektrosmog-Schutzprodukten" wird verunsicherten Bürgern nach wie vor das Geld aus der Tasche gezogen
DJ3AS machte uns auf ein Produkt der besonderen Art aufmerksam: Die Pharmafirma Homeda im nordrhein-westfälischen Eschweiler bietet seit geraumer Zeit ein "homöopathisches Arzneimittel" mit der Bezeichnung "Elektrosmog C30" an. Dabei handelt es sich lt. Hersteller um eine "homöopathisch aufbereitete Substanz", die gegen nicht näher bezeichnete Auswirkungen elektromagnetischer Felder helfen soll.
Über die Art dieser "Substanz" macht der Hersteller keine Angaben. Offenbar wird Wasser mit bestimmten Frequenzen "bestrahlt" in der (unter Homöopathen weit verbreiteten) Annahme, dass sich das Wasser die Frequenzen "merkt". Als Frequenzbereiche nennt der Hersteller "50 Hz, 1,3-30 MHz, -145 MHz, 435 MHz, -2300 MHz".
"C30" bedeutet, dass die AusgangssuSbstanz 30mal im Verhältnis 1:100 verdünnt wird (das ergibt ein Verdünnungsverhältnis von 1:1 Quintillion). Anschließend wir die solchermaßen verdünnte Substanz auf Zucker-(Saccharose-)Kügelchen aufgebracht.
10 Gramm der "Elektrosmog C30"-Zuckerkügelchen werden im Internet für ca. 14 bis 17 Euro angeboten.
Homöopathie steht seit Jahren in der Kritik, u.a. deshalb, weil bei derart hohen Verdünnungen wie "C30" kaum noch ein Atom des ursprünglichen Wirkstoffs in dem homöopathischen Mittel enthalten ist, Bei "Wirkstoffen" wie "bestrahltem" Wasser wird das aus wissenschaftlicher Sicht eh fragwürdige Wirkprinzip der Homöopathie völlig ad absurdum geführt.
Seriöse Informationen zum Personenschutz in elektromagnetischen Feldern sind im Internet u.a. unter www.elektrosmoginfo.de zu finden.
- wolf -
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DARC e.V.
Schweizer „Lizenz“ im Kreditkartenformat
Neben der Ausweisnummer ist auch ein Foto des Inhabers enthalten. Darüber informiert das BAKOM auf seiner Webseite: www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/frequenzen-antennen/funkerpruefungen/faehigkeitsausweise-und-konzessionen-neu-im-kreditkartenformat.html . (Foto: Symbolbild)
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