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"CQ DL"-Bericht über HAM RADIO: Klasse K kommt
Auf der diesjährigen Amateurfunkmesse HAM RADIO wurde bestätigt, dass es in Deutschland eine neue Amateurfunk-Einsteigerklasse (inoffiziell als "Klasse K" bezeichnet) geben wird.
In einem Bericht über die HAM RADIO in der August-Ausgabe der DARC-Clubzeitschrift "CQ DL" heißt es dazu:
"(...) Ebenfalls von großem Interesse war der Programmpunkt "Talk mit Thilo" am Samstagnachmittag auf der Bühne zur Frage "Was bringt das neue Amateurfunkgesetz". Unter Moderation des RTA-Geschäftsführers Thilo Kootz, DL9KCE, wurden einige Details zur künftigen Amateurfunkgesetzgebung erörtert. Unter anderem wird es, mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes, eine neue Genehmigungsklasse unterhalb der bestehenden Klasse E geben. (...)"
Zum Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens äußerte sich der Vorsitzende des DARC, Steffen Schöppe, DL7ATE, in seiner Rede zur Eröffnung der HAM RADIO: Man habe eine zeitlang geplant, "dass die gute Zusammenarbeit zwischen dem RTA und dem BMWi dazu führt, im Sommer 2017 das Verfahren abzuschließen". Leider hätten sich - so DL7 ATE weiter - einige krankheitsbedingte Verzögerungen ergegeben, man hoffe aber "trotzdem darauf, den Terminplan einzuhalten zu können".
Damit wird im Wesentlichen eine Meldung der Zeitschrift "Funk Telegramm" bestätigt, die bereits im vergangenen Monat titelte: "Neues AFuG in DL: Klasse K kommt" (das Funkmagazin berichtete).
- wolf -
Update vom 27.07.2016:
Auch die Zeitschrift "Funkamateur" berichtet in ihrer August-Ausgabe, dass auf der HAM RADIO über das Bestreben des RTA nach einem dreiklassigen Lizenzsystem diskutiert wurde. Im "Funkamateur" heißt es dazu:
"(...) Auf der Aktionsbühne wurde beim 'Talk mit Thilo' über das neue Amateurfunkgesetz, das DL7ATE bereits zur Eröffnung erwähnte, diskutiert. Das BMVI begründet die Notwendigkeit einer Novellierung mit einem neuen "Bundesvergebührungsgesetz". Dabei strebt der RTA mehr Liberalität, klarere Regelungen zu Remote-Betrieb und Digimodes, mehr Selbstverwaltung sowie eine dreiklassige Lizenzstruktur gemäß der CEPT-Regelung an. Ob dabei 2017 als Termin realistisch ist, wurde etwas relativiert. (...)"
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DARC e.V.
Amoklauf im Münchener Olympia-Einkaufszentrum
Smartphone-Warnsystem KatWarn bei OEZ-Attentat überlastet
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Quelle: https://www.darc.de/home/
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DARC e.V.
Nach gescheitertem Militärputsch
Amateurfunk in der Türkei ist wohlauf
„Es wurden keine Amateurfunkgenehmigungen in der Türkei einbehalten, und die Funkamateure arbeiten dort wie gewohnt die Bänder“, sagte TA1E. „Berichte, dass Amateurfunklizenzen durch den Obersten Rundfunk- und Fernsehrat (RTÜK) widerrufen wurden, sind unbestätigt und spekulativ. RTÜK ist keine für den Amateurfunk in der Türkei zuständige Regulierungsstelle“, fügte Sasa hinzu. Die komplette Stellungnahme wurde auf der TRAC-Website veröffentlicht: http://www.trac.org.tr.
Die fehlerhaften Berichte zitieren eine Pressemitteilung des RTÜK, der den Rundfunk in der Türkei beaufsichtigt. Amateurfunk und andere drahtlose Kommunikationsdienste werden von der BTK, einer separaten Agentur geregelt. Die Verband TRAC (Türkiye Radyo Amatörleri Cemiyetider) hat keine Einschränkungen erfahren, noch wurde die Website gesperrt oder abgeschaltet.
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Quelle: https://www.darc.de/home/
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Aktuelle Audiofassung
Nord-Ostsee-Rundspruch Nr. 115 – KW 29/2016
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Digitalfunk Deutschland
DMR<>D-Star
von DL 1 BH
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Themenschwerpunkt:
Kurzanleitung für die Bedienung und Benutzung der neuen Talkgroups (TG) 2620 - 2629
Hallo zusammen, in Vorfeld Euch allen schon mal ein schönes Wochenende.
Die oben genannten Talkgroups (TG) sind geschaltet worden, um die beiden DMR-Netze Brandmaster und Motorola zumindestens teilweise miteiander zu verbinden.
Im Folgenden wird beschrieben, wie das genau funktioniert, da mancher User (hauptsächlich Neulinge in der Betriebsart DMR) es noch nicht ganz genau verstanden haben und hier Fragen "auflaufen". Gerne beantworte ich diese, auch wenn ich eigentlich "DMRplus-Mann" bin, denn es geht darum, dass wir uns gegenseitig helfen und unterstützen, es geht um die User und nicht um irgendwelche Befindlichkeiten...
Wie gehe ich nun vor und was passiert eigentlich?
1) Zunächst muss man in seinem Endgerät die neuen zehn TG als Kontakte anlegen; hierbei vergibt man sinnvolle Namen, damit man hinterher auch weiss, "wo man sich befindet".
Man verwendet z. B. die Abkürzungen der Bundesländer, also TG 2622 könnte 2622 SH/HH heißen; TG 2623 würde dann 2623 Nds./HB heißen.
2) Jetzt wird es interessant: rufe ich nun auf TG 2622 passiert folgendes; man wird automatisch in das jeweils andere Netz in ebendiese Gruppe übertragen.
3) Dazu muss man folgendes wissen; ruft z.B. gemand im Brandmaster in der Gruppe 2628, dann öffnen bei Motorola nur die Repeater, die zu dieser Gruppe gehören, also regional der Gruppe 2628 angehören, logisch.
4) Warum muss ich nun die anderen TG auch anlegen und wann höre ICH sie?
Ganz einfach, wenn ICH einen Anruf kreire; hierzu ein Beispiel:
bin ich in SH und möchte nach Bayern rufen, wähle ich die TG 2628 und rufe dort (daher muss diese Gruppe bei mir anlegt sein!).
Nun öffnen in beiden Netzen alle Repeater, die regional dort ansässig sein UND ICH HÖRE DIE GRUPPE AUCH (weil ich sie "ausgelöst" habe).
Nach dem QSO wird diese dynamische (nicht statische) Gruppe für MICH wieder gelöscht (verworfen), was ja auch sinnvoll ist, weil es sich ja um regionale Gruppen handelt.
Erst wenn ICH sie NEU BUCHE, höre ich sie wieder.
Abhschließend noch ein Wort zu dem oft verwendeten Begriff "late entry":
Buche ich seine solche Gruppe, höre ich einen LAUFENDEN Durchgang nicht, erst BEI (NACH) der nächsten Mikrofonübergabe "ist die Gruppe da".
Das ist ein Unterscheidungskriterium zu den Reflektoren (verwendet z. B. bei DMRplus). Schaltet man hier "in einen Reflektor", hört man einen laufenden Durchgang sofort.
Sicher habe ich nicht an alle Einzelheiten gedacht;
Übung macht den Meister (Ihr wisst doch > experimentelles Hobby ;-)
aber so kommt man (hoffentlich) erstmal klar;
wenn ich ein wenig damit helfen konnte, offene Fragen zu beantworten, ist der Sinn "dieser Message" erfüllt.
Gruß und nochmals ein sonniges Wochenende,
Stef., DL 1 BH
(Eure Stimme des Nordens)
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Quelle: http://ham-dmr.de
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Elektromagnetische Felder gemessen - Terroralarm ausgelöst...
Weil er ein ungewöhnliches Gerät zur Messung elektromagnetischer Felder benutzte, löste ein iranischer Student am 20. Juli 2016 in der belgischen Hauptstadt Brüssel Terroralarm aus.
Der Mann war in der Brüsseler Innenstadt aufgefallen, weil er einen Mantel trug, unter dem Drähte herausragten. Die Sicherheitskräfte rückten mit einem Großaufgebot an. Erst nach Stunden gab es Entwarnung.
Es stellte sich heraus, dass es sich um einen Studenten der Universität Gent handelte. der im Rahmen einer Studie mit einem "Prototyp" eines speziellen Messgeräts Messungen vornahm.
In Presseberichten war zunächst von Messungen "radioaktiver Strahlen" die Rede. Eine Sprecherin der Universität Gent widersprach den Presseberichten: Der Student habe elektromagnetische Felder messen wollen, wie sie von Mobiltelefonen ausgehen.
- wolf -
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Videobeitrag auf YouTube
Österreichischer Versuchssenderverband (ÖVSV)
Feuerwehr-Jugendlager in Mettmach (OÖ) mit ADL-507 RIED/GRIESKIRCHEN - dks Chris, OE5HCE
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Petition gegen Amateurfunkanlage abgelehnt
Der Petitionsausschuss des baden-württembergischen Landtags hat eine Petition von Nachbarn gegen den Betrieb einer Amateurfunkanlage eines ortsansässigen Funkamateurs abgelehnt.
Die Nachbarn hatten dem Funkamateur u.a. vorgeworfen, dass seine Anlage Störungen verursacht, dass ein von ihm errichteter Gittermast das Wohngebiet "verschandelt" und dass von der Funkanlage gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgehen.
Zu den behaupteten Gerätestörungen heißt es im Abschlussbericht des Petitionsausschusses u.a.:
"Anwohner haben festgestellt, dass elektrische Geräte und Anlagen, zum Beispiel Radio, Fernseher, Licht, WLAN und Mobilfunk, seit Inbetriebnahme der Anlage massiv gestört werden. Ein Teil der Petenten hat Störungen bereits 2010, nach dem Einzug in das neue Wohngebiet, festgestellt. Etwa 2011 hätten Störungen in Umfang, Intensität und Zeitdauer zugenommen. Einzelne Störungen dokumentierten die Petenten durch Protokolle und zum Teil durch Video-Aufnahmen. (...)"
Seit 2014 - so heißt es weiter - hätten sich Petenten beim Bürgermeisteramt, dem Amt für Bauen und Naturschutz und dem Umweltamt des Landratsamtes beschwert. Das Umweltamt habe die Beschwerden an die Bundesnetzagentur weitergeleitet. Die Petenten seien davon ausgegangen, dass die Amateurfunkanlage nicht nach den maßgebenden Vorschriften betrieben werde. Bisher gebe es dafür keine Belege.
Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur habe "die gemeldeten Störungen vor Ort umfangreich untersucht". Bei zwei der "störungsmeldenden Parteien" könne von "elektromagnetischen Unverträglichkeiten oder Funkstörungen" ausgegangen werden. Es müssten jedoch noch weitere geplante Messungen abgeschlossen und bewertet werden. Bei einer Familie in der Nachbarschaft des Funkamateurs werde eine "Messeinrichtung des Bundesnetzagentur betrieben, die Signale in den Amateurfunkbereichen automatisch registriere". Die Ergebnisse der Langzeitmessung würden als Nächstes "gesichtet und mit den vom Funkamateur erstellten Aufzeichnungen seiner Funkaktivität (Stationstagebuch) verglichen sowie zusätzlich auf zeitliche Übereinstimmung mit den Störungsaufzeichnungen der Nachbarn überprüft".
Zur angeblichen Verunstaltung der Umgebung durch den Gittermast führte der Petitionsausschuss u.a. folgendes aus:
"(...) Nach der maßgebenden ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt eine Verunstaltung vor, wenn ein hässlicher, das ästhetische Empfinden des Beschauers nicht nur beeinträchtigender, sondern verletzender Zustand geschaffen würde. Dies ist dann der Fall, wenn die Störung erheblich, das heißt wesentlich ist. Die bauliche Anlage muss zu einem Zustand führen, der als grob unangemessen empfunden wird, das Gefühl des Missfallens weckt sowie Kritik und den Wunsch nach Abhilfe herausfordert. Ob eine bauliche Anlage eine solche Wirkung hervorruft, ist unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalles zu beurteilen, wobei auch die Funktionen des jeweils betroffenen Baugebietes zu berücksichtigen ist. Bei der Beurteilung dieser Merkmale ist weder auf die Ansicht eines ästhetisch besonders empfindsamen Menschen noch die eines Menschen, der ästhetischen Eindrücken gegenüber gleichgültig und unempfindlich ist, abzustellen; entscheidend ist vielmehr die Ansicht eines ästhetischen Eindrücken gegenüber offenen Betrachters, also eines sogenannten gebildeten Durchschnittsbürgers. (...)"
Es sei auch zu berücksichtigen, "dass es sich bei der Ausübung des Amateurfunks um eine Freizeitgestaltung handelt, die nach allgemeiner Rechtsauffassung des Baurechts damit auch dem Wohnen dient". Der Antennenmast befände sich in einem "festgesetzten Allgemeinen Wohngebiet" und sei dort als Nebenanlage zulässig. Seine Proportionen würden "keinen Grad erreichen, um eine Verunstaltung des Straßen-, Orts- oder Landschaftsbildes (...) annehmen zu können".
Zur Frage des Gesundheitsschutzes verweist der Bericht des Petitionsausschusses ebenfalls auf die Bundesnetzagentur. Diese habe Messungen der elektrischen und der magnetischen Feldstärke in der Nachbarschaft vorgenommen, wobei die Amateurfunkanlage mit der höchstzulässigen Sendeleistung von 750 Watt betrieben wurde, Dabei seien alle Grenzwerte zum Personenschutz eingehalten worden. Auch habe der Funkamateur den Betrieb seiner Anlage ordnungsgemäß bei der Behörde angezeigt.
Der vollständige Bericht des Petitionsausschusses ist in der Drucksache 15/7382 des baden-württembergischen Landtages enthalten, die im Internet unter http://tinyurl.com/h8qmwtd heruntergeladen werden kann (ab Seite 10 im PDF).
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Türkische Amateurfunk-Lizenzen annulliert?
Die türkische Regulierungsbehörde RTÜK hat beschlossen, die von ihr erteilten Funk-Lizenzen zu annullieren bzw. auszusetzen. Sie begründet dies mit dem versuchten Miltärputsch in der Türkei, der am 15. und 16. Juli 2016 stattfand.
In einer Pressemitteilung der Behörde vom 19. Juli 2016 ist nur von Lizenzen für Rundfunk- und Fernsehanstalten ("radyo ve televizyon kuruluslari") die Rede, einer (inzwischen widerrufenen) Meldung auf dem Portal yaesuft817.com zufolge sollen davon jedoch auch 3213 türkische Amateurfunk-Lizenzen betroffen sein.
Ob die Lizenzen dauerhaft annulliert oder deren Gültigkeit nur für die Dauer des vom türkischen Staatspräsidenten Erdogan ausgerufenen dreimonatigen Ausnahmezustands ausgesetzt sind, ist derzeit unklar.
- wolf -
Update: Das Portal dx-world.net zitiert türkische Funkamateure mit der Aussage, dass es in der Türkei keinen Widerruf von Amateurfunk-Lizenzen gegeben habe. Auch soll die türkische Regulierungsbehörde RTÜK nicht für den Amateurfunk zuständig sein.
Update 2: Das Portal yaesuft817.com hat seine Meldung widerrufen. Dass die Lizenzen von Rundfunk- und Fernsehstationen annulliert wurden, entspricht den Tatsachen. Amateurfunk-Lizenzen sind davon aber offenbar nicht betroffen.
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DARC e.V.
Update zur Situation der Funkamateure in der Türkei
73!
Aziz SASA,TA1E
President TRAC (IARU-Member Society of Turkey)
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Quelle: https://www.darc.de/home/
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