DARC / Schildbürgerstreich
Streit um Amateurfunk in bayerischer Gemeinde

Aktuelle Audiofassung
Ostseerundspruch vom 05.12.2014

CB-Funk-Geräte der Marken Alan/Albrecht dürfen in Österreich in der "40/40-Einstellung" nun doch ohne weitere "Fixierungsmaßnahmen" benutzt werden. Das geht aus einer Mail des österreichischen BMVIT an die Firma Alan hervor. Spezielle "Österreich-Versionen" sind somit nicht mehr erforderlich.

Alan hatte der Behörde mitgeteilt, dass bei Alan/Albrecht-Geräten nach einer softwaremäßigen "Ländernorm"-Umschaltung das Gerät jeweils noch aus- und wieder eingeschaltet werden muss. Damit ist ein einfaches Hin- und Herschalten während des laufenden Funkbetriebs nicht möglich.

Das BMVIT teilte daufhin mit, dass diese Lösung ausreichend sei und derartige Geräte den Anforderungen der österreichischen Schnittstellenbeschreibung LN001 entsprechen und in Österreich betrieben werden dürfen.

Die Mail des BMVIT an die Firma Alan hat folgenden Wortlaut (Zitat):

Sehr geehrte ......,

die von Ihnen beschriebene Vorgangsweise, wie die Länderauswahl für Multinorm CB-Funkanlagen bei Ihren Geräten vorzunehmen ist, entspricht aus unserer Sicht den Anforderungen.

Durch die Vorgangsweise mit dem notwendigen Aus- und Wiedereinschalten des Gerätes ist der verbotene Umstieg während des Betriebes unterbunden und die Lösung somit aus unserer Sicht ausreichend.

Multinorm CB-Funkgeräte können mit der beschriebenen Vorgangsweise in Österreich entsprechend der Schnittstellenbeschreibung LN001 betrieben werden und die Notifizierung dieser Geräte zur Inverkehrbringung in Österreich ist auch möglich.

Mit freundlichem Gruß
Josef HALBERTSCHLAGER
Radetzkystr.2
1030 Wien

(...)

(Ende des Zitats)

Die Firma Alan weist darauf hin, dass sich die beschriebene (nunmehr vom BMVIT "genehmigte") Verfahrensweise des Umschaltens auf die hauseigenen Funkgeräte bezieht. Wie andere Hersteller verfahren, könne man nicht beurteilen.

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/041214a.htm

Es mutet wie eine Provinzposse an: Der Gemeinderat der bayerischen 2000-Seelen-Gemeinde Zeitlofs will darüber abstimmen, ob "Amateurfunk in der Gemeinde gewünscht wird oder nicht".

Was war passiert?

Der Funkamateur DF3FF, betreibt im beschaulichen Ortsteil Rossbach eine Amateurfunkanlage. Der gute Mann hat sich zwar nichts zuschulden kommen lassen, aber die Antennen seiner Anlage sind den Nachbarn offenbar ein Dorn im Auge. Sie fürchten sich vor der "Funkstrahlung" der Amateurfunkanlage, von der sie glauben, dass sie gesundheitsschädlich ist. Außerdem sind sie der Meinung, dass die Antennenanlage "das Ortsbild verschandelt bzw. beeinträchtigt" und dadurch "die Wohnqualität in unzumutbarer Weise eingeschränkt wird".

Die verunsicherten Nachbarn sammelten fleißig Unterschriften und übersandten schließlich dem Gemeinderat am 15. Juli 2014 einen Antrag auf Beseitigung der Amateurfunkanlage und Verhinderung künftiger Anlagen(!) ein. Dem Antrag war die Liste mit 120 Unterschriften beigefügt.

Der Gemeinderat wandte sich daraufhin hilfesuchend an den Bayerischen Gemeindetag. Der Bayerische Gemeindetag antwortete, dass die Antennen zwar aus gestalterischer Sicht bedenklich seien; eine Beseitigungsanordnung könne aber nur vom Landratsamt (und nicht von der Gemeinde) erlassen werden - und das auch nur dann, wenn ein "verunstaltender Zustand" vorliege. Die bestehende Antennenanlage entspräche gegenwärtig dem geltenden Recht.

Das bestätigte auch das zuständige Landratsamt Bad Kissingen. Es erklärte, dass der (vom Bundesverwaltungsgericht definierte) "Verunstaltungsbegriff" im vorliegenden Fall nicht erfüllt sei. Auch eine Änderung des Bebauungsplans würde nicht zur Beseitigung der Antennen führen, weil die Antennen Bestandsschutz genießen.

Einem Pressebericht zufolge verlief auch eine Anfrage bei der Bundesnetzagentur und beim zuständigen Gesundheitsamt ergebnislos. Die Bundesnetzagentur erklärte, dass die "Strahlungswerte aller vorhandenen Funkgeräte weit unter der zulässigen Höchstmarke" liege. Das Gesundheitsamt teilte mit, dass "bei Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Werte und Abstände eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung nicht zu erwarten sei".

Nun soll der Gemeinderat eine Abstimmung darüber durchführen, ob Amateurfunk in der Gemeinde "gewünscht wird oder nicht, und ob mit einer Bausatzung ein weiterer Zuzug und Aufbau solcher Anlagen verhindert werden soll oder nicht".

Der Gemeinderat erklärte dazu, er könne durchaus beschließen, dass Amateurfunk in der Gemeinde nicht gewünscht werde. Er könne jedoch Bundesrecht weder aufheben noch ändern. Deshalb bestehe keine Möglichkeit, einen solchen Beschluss umzusetzen und Amateurfunk in der Gemeinde zu verbieten oder zu verhindern.

- wolf -

Hinweis: Eine Diskussion zu diesem Thema findet im Internet-Forum "Funkbasis.de" statt.

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/041214.htm

Fast nur lobende Worte fand die Online-Redaktion der Zeitschrift "Computer Bild" Ende Oktober 2014 in einem Bericht über Powerline-Adapter.

In dem Bericht, der inzwischen auch in die Online-Portale der Springer-Blätter "Bild" und "Welt" übernommen wurde, stellte Computer Bild" in einer Klickstrecke zehn Powerline-Adapter als die "Lieblingsmodelle der Deutschen" dar. "Wenn dicke Stahlbetonwände den WLAN-Verkehr abwürgen" - so meinte "Computer Bild" - gebe es eine Lösung: Man solle die "Daten via Stromleitung (...) durch das Haus" schicken.

Nach Auffassung von "Computer Bild" ist Powerline auch "im Smarthome bald unverzichtbar". "Mit ein bisschen Kreativität" könne der Leser "sogar herkömmliche Haushaltsgeräte mittels Powerline-Adapter und intelligenter Steckdose in ein vernetztes Gerät" umbauen.

Kritische Worte zum Störpotenzial von Powerline? Fehlanzeige! Diese Aufgabe übernahmen zum Teil Leser, die in Kommentaren darauf hinwiesen, dass Powerline-Geräte aufgrund ihrer ungeeigneten Technik breitbandige Störungen im Kurzwellenbereich verursachen können.

Dabei ist der "Computer Bild" das Problem durchaus bekannt: Noch im Januar dieses Jahres hatte das Blatt beim Test eines Devolo-Powerline-Adapters darauf hingewiesen, dass Powerline-Geräte "in ungünstigen Fällen" die Funkübertragung von Diensten im Kurzwellenbereich stören können. Eine Grafik zeigte eindrucksvoll das Störpotenzial eines solchen Geräts.

Schärfere Worte fand die Print-Ausgabe der "Computer Bild" im Jahre 2003 bei einem Test von Powerline-Modems. Damals veröffentlichte die Zeitschrift folgende Warnung:

"COMPUTERBILD stellte im Test fest, dass die Funksignale die Höchstwerte nach den CE-Vorschriften für Hausgeräte um das Zehnfache (!) überschreiten. Nur ein spezielles Messverfahren ermöglichte den Herstellern, das CE-Siegel dennoch zu erhalten. Das ist ärgerlich: Denn die Stromkabel-Netzwerke stören den Empfang von Mittel- und Kurzwellen. Betroffen sind nicht nur Funkamateure und CB-Funker, sondern auch andere Funkdienste."

2004 hatte "Computer-Bild" drei Powerline-Modems getestet und allen Geräten im Prüfpunkt "Störausstrahlung" die schlechtmöglichste Note verpasst.

Umfassende Informationen zum Störpotenzial von Powerline sind im Internet u.a. bei der Kurzwellenhörer-Vereinigung ADDX unter http://www.addx.de/plc/plc.phpwww.addx.de/plc/plc.php und beim Deutschen Amateur-Radio-Club (DARC) unter www.darc.de/geschaeftsstelle/verbandsbetreuung/plc zu finden.

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/031214.htm

Nachzulesen in unserer FFLB0X
Bayern-Ost Rundspruch vom 04.12.2014

sowie in unserer DBO841
Bayern-Ost Rundspruch vom 04.12.2014

==> Aktuelle Audiofassung

Auch nachzulesen in unserer FFLB0X
Deutschland-Rundspruch vom 04.12.2014
sowie in unserer DBO841
Deutschland-Rundspruch vom 04.12.2014

Funkspruch Weil der Stadt - Dezember 2014 - jetzt online

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