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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat am 15. Oktober 2012 einen Entwurf einer neuen "Frequenzverordnung" vorgelegt. Der Entwurf wurde nur Interessenvertretungen von Frequenznutzern, sogenannten "betroffenen Kreisen", zugänglich gemacht.

Der Begriff "Frequenzverordnung" ist neu; er wurde mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes im Mai 2012 eingeführt (das Funkmagazin berichtete). Die bisherige Bezeichnung für die Verordnung lautete "Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung".

Für den Amateurfunk sieht der Verordnungsentwurf folgende Änderungen vor:

  • Der Frequenzbereich 472 bis 479 kHz wird neben dem Flugnavigationsfunkdienst und dem Mobilen Seefunkdienst nun auch dem Amateurfunkdienst zugewiesen. Im Amateurfunk ist die max. Strahlungsleistung in diesem Frequenzbereich auf max. 1 Watt EIRP begrenzt; Amateurfunkanlagen dürfen keine Störungen im Flugnavigationsfunkdienst erzeugen und genießen keinen Schutz vor Störungen durch diesen Funkdienst.

  • Der Frequenzbereich 275 bis 3000 GHz wird neben dem Radioastronomiefunkdienst, dem Erderkundungfunkdienst über Satelliten (passiv) und dem Weltraumforschungsfunkdienst (passiv) auch dem Amateurfunkdienst zugewiesen.

Für den CB-Funk ergeben sich aus dem Verordnungsentwurf erwartungsgemäß keine Änderungen. Der Frequenzbereich 26350 bis 27500 Mhz ist mit der "Fußnote 9" versehen, die auch in der bisherigen Verordnung enthalten ist. Diese Fußnote besagt, dass "Frequenzen aus dem Frequenzbereich 26560 - 27410 kHz (...) für CB-Funkanlagen mitgenutzt werden" können.

Die "betroffenen Kreise" haben bis zum 9. November 2012 die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf beim BMWi einzureichen.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/261012.htm

73 de Hans!


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