53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft
Nach dem Ablauf der Übergangsfrist, geregelt durch (4) § 23 Absatz 1a, wird das so genannte Handyverbot am Steuer ab dem 1. Juli 2020 auch auf Funkgeräte ausgeweitet. Die Verordnung kann im Internet nachgelesen werden:http://tinyurl.com/yaukdwv7.
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Quelle: https://www.darc.de/home/