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BNetzA: Neue AFuV soll Ende 2023 in Kraft treten

BNetzA

„Die Amateurfunkverordnung (2005) wurde mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) überarbeitet und soll Ende 2023 in Kraft treten“ – darüber informiert die Bundesnetzagentur in ihrem „Jahresbericht Telekommunikation“ für das Jahr 2022 auf ihrer Webseite. Der Jahresbericht kann als PDF-Datei heruntergeladen werden: www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/Presse/Mediathek_3/start.html.

Die Behörde führt in ihrem Bericht darüber hinaus aus, dass „der Fragenkatalog für Amateurfunkprüfungen in einer Arbeitsgruppe unter Mitwirkung des Runden Tisches Amateurfunk (RTA) komplett neu überarbeitet“ wurde. Die Amateurfunkverordnung enthalte „zahlreiche Verbesserungen für Funkamateure. U.a. wird der langgeäußerte Wunsch nach einer Einsteigerklasse (N) erfüllt“, so die BNetzA in ihrem Jahresbericht. Das Amateurfunkmagazin CQ DL informierte über neue Amateurfunkverordnung in Ausgabe 10/22, S. 6ff.

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Quelle: https://www.darc.de/home/


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