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Für aufgeregte  Diskussionen hat eine Meldung in der Zeitschrift "Funk-Telegramm" zu einer möglichen Abschaffung des Amateurfunkgesetzes (AFuG) gesorgt.

Der Meldung zufolge soll es im seinerzeit FDP-geführten Wirtschaftsministerium Überlegungen gegeben haben, das Amateurfunkgesetz und die darauf basierende Amateurfunkverordnung aus Kostengründen "abzuschaffen" und durch eine "Allgemeinzuteilung für den Amateurfunk" zu ersetzen.

Der Geschäftsführer des "Runden Tisches Amateurfunk" (RTA), Thilo Kootz, erklärte dazu auf Anfrage eines Funkamateurs, dass diese Überlegungen des Ministeriums seit Herbst vergangenen Jahres bekannt gewesen seien. Der RTA habe dieses Vorhaben "erfolgreich abgewendet". Der Vorstoß des Ministeriums sei abgelehnt worden und "nun vom Tisch".

Mittlerweile ist nicht mehr das Wirtschaftsministerium für den Amateurfunk zuständig, sondern das CSU-geführte "Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur" (das Funkmagazin berichtete).

Bereits bei der Novellierung des Amateurfunkgesetzes im Jahre 1997 hatte es Überlegungen gegeben, das Amateurfunkgesetz als eigenständiges Gesetz abzuschaffen und im Telekommunikationsgesetz aufgehen zu lassen. In der Begründung der damaligen Bundesregierung zum Gesetzentwurf hieß es jedoch letztlich, dass "die starke Ausrichtung des experimentellen Amateurfunks auf technische Studien und den Selbstbau von Amateurfunkstellen" weiterhin ein eigenständiges Gesetz rechtfertigen würde.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/010214.htm

 


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