"Funkgeräteverbot am Steuer" vorerst zurückgezogen

Die Bundesregierung hat die geplante Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) kurz vor der Beschlussfassung im Plenum des Bundesrats zurückgezogen. Damit ist auch das geplante "Funkgeräteverbot am Steuer" vorerst vom Tisch.

Zuvor hatte der Verkehrsausschuss des Bundesrats empfohlen, dass das (nunmehr zurückgezogene) "Funkgeräteverbot am Steuer" für "im Fahrzeug festverbaute CB-Funkgeräte" erst nach Ablauf einer Frist von drei Jahren gelten sollte (das Funkmagazin berichtete). Das Land Niedersachsen hatte später empfohlen, diese Drei-Jahres-Frist nicht nur für CB-Funkgeräte zu gewähren, sondern auf alle "im Fahrzeug mitgeführten Funkgeräte" auszudehnen. Auch diese Empfehlungen sind mit der Rücknahme des Entwurfs gegenstandslos geworden.

Die Gründe für den Rückzug der Bundesregierung sind noch unklar. VerschiedeneMedienberichten unter Berufung auf die Nachrichtenagentur dpa, dass die Bundesregierung plane, schärfere Strafen für "Notgassen-Blockierer" in die StVO aufzunehmen.

Es ist zu erwarten, dass die Bundesregierung nach der Sommerpause im September 2017 erneut einen Verordnungs-Entwurf zur Änderung der StVO in den Bundesrat einbringt. Die Behandlung dieses Themas im Bundesrat würde dann erneut von vorn beginnen. Wegen der am 24. September 2017 stattfindenden Bundestagswahl wäre es in diesem Falle unwahrscheinlich, dass eine Umsetzung noch in dieser Legislaturperiode erfolgt.

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/070717.htm