Ausweitung des Handyverbots am Steuer

Änderungsanträge zur Änderungsverordnung der StVO

Für die morgige Plenarsitzung am 7. Juli des Bundesrates, in welcher sich das Gremium mit der geplanten Änderungsverordnung der Straßenverkehrsordnung (StVO) befassen will, liegt aktuell ein Änderungsantrag des Landes Niedersachsen vor. Demnach soll die geplante Ausweitung des so genannten Handyverbots am Steuer für „im Fahrzeug mitgeführte Funkgeräte erst nach dem 30. Juni 2020“ gelten.

Der Antrag des Landes Niedersachsen kann unter der Adresse http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0401-0500/424-3-17.pdf?__blob=publicationFile&v=1 nachgelesen werden. Das Bundesland Bayern hat gegenüber dem Runden Tisch Amateurfunk (RTA) angekündigt, ebenfalls einen Änderungsantrag einzubringen, welcher den Funknutzern entgegenkommen soll.