Aktuell ist eine neue DARC-Vorstandsinformation verfügbar. Die Ausgabe 10/16 informiert über die Regelung für das Betreiben von Clubstationen an einem anderen Betriebsort. Die Bundesnetzagentur hat hierzu im Internet Informationen bereitgestellt. Demnach bedarf es bei kurzfristigen Verlegungen der Clubstation unter 3 Monaten, wie etwa zum Contestwochenende, keiner schriftlichen Anzeige mehr.
Mitglieder können die PDF-Dokumente unter https://www.darc.de/nachrichten/vorstandsinformationen einsehen. Bitte weisen Sie sich vorab als Mitglied aus und loggen sich auf der linken Seite ein.
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Quelle: https://www.darc.de/home/