DARC e.V.

Bundesnetzagentur

Informationen zu den EMV- und TKG-Beitragsbescheiden

Derzeit versendet die Außenstelle Dortmund der Bundesnetzagentur wieder im großen Umfang Beitragsbescheide für die Beitrage nach TKG- und EMVG der Jahre 2012, 2013 und 2014. In den letzten Jahren erhebt die Bundesnetzagentur eben diese Beiträge für zwei oder drei Jahre gesammelt – nun sie sind wieder fällig.

Viele Mitglieder stellen derzeit Anfragen an die Geschäftsstelle über die Rechtmäßigkeit dieser Bescheide. Bisher geprüfte Betragsbescheide sind korrekt und sollten durch die Teilnahme am Amateurfunkdienst per Überweisung gezahlt werden. Ein SEPA-Lastschriftverfahren wird seitens der Bundesnetzagentur nicht mehr angeboten.

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Quelle: https://www.darc.de/home/