BNetzA veröffentlicht Entwurf eines geänderten Frequenzplans

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Amtsblatt-Verfügung Nr. 60/2015 die Aktualisierung des Frequenzplans angekündigt. Dazu hat die Behörde den Entwurf eines geänderten Frequenzplans veröffentlicht.

Im Frequenzplan sind die Nutzungsmöglichkeiten für Funkdienste und -anwendungen im Bereich von 9 kHz bis 275 GHz festgelegt. Die Änderung des Frequenzplans ist erforderlich, weil Beschlüsse der ITU-Weltfunkkonferenz 2012, Vorgaben von EU und CEPT/ECC und Änderungen in der Frequenzverordnung eingearbeitet werden werden.

Im Bereich des CB-Funks gibt es im Entwurf folgende geringfügige Änderungen:

  • Die bisherigen zwei getrennten Einträge zum CB-Funk (getrennt für Kanal 1-40 und Kanal 41-80) werden zu einem Eintrag (für Kanal 1-80) zusammengefasst.

  • In der Rubrik für die zulässige Strahlungsleistung wird der bisherige Eintrag "12 W PEP für SSB" in "12 W ERP für SSB" geändert. Neu hinzu kommt der Eintrag "4 W ERP zur Übertragung digitaler Daten".

  • Alle übrigen Parameter bleiben unverändert.

Im Eintrag für die im CB-Funkbereich arbeitende SRD-Funkanwendung "Sprechfunk mit geringer Reichweite und Sprachschalter" wird der Frequenzbereich geringfügig von "26995-27195 kHz" auf "26990-27200 kHz" erweitert und die max. zulässige Strahlungsleistung von bisher "50 mW ERP" auf "100 mW ERP" erhöht.

Im Eintrag für das sog. "Freenet" wird die Nutzungsbezeichnung von "Betriebsfunk" in "Kurzstreckenfunk" geändert.

Im Eintrag für PMR446 gibt es keine Änderungen.

Die Vorgaben im Frequenzplan haben keine unmittelbare Auswirkung auf die Nutzer. Für die Frequenznutzung sind die Angaben in der jeweiligen Frequenzzuteilung maßgeblich. Die Frequenzzuteilung (Allgemeinzuteilung) für den CB-Funk befindet sich zur Zeit in Arbeit. Mit einer Neufassung wird bis 31. März 2016 gerechnet (das Funkmagazin berichtetemehrfach).

Der Entwurf des neuen Frequenzplans kann im Internet unter http://tinyurl.com/gq2bmk4 heruntergeladen werden.

Anregungen und Einwände zum Entwurf des Frequenzplans können bis zum 6. Januar 2016 per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, per Fax 0228-146125 oder per Brief unter der Anschrift
Bundesnetzagentur
Dienststelle 221-1b - Frequenzplan -
Postfach 8001
53105 Bonn
an die BNetzA geschickt werden.

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/201215.htm