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Kategorie: Neuigkeiten
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50 MHz und 70 MHz

RTA bittet BNetzA um Duldungsregelung für 2016

Redaktion 05.11.15

Der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) hat Ende Oktober bei der Bundesnetzagentur schriftlich angefragt, die Duldungsregelung zur Nutzung des 6-m-Bandes durch Funkamateure auch für das Jahr 2016 unverändert zu übernehmen. Durch die Mitteilung Nr. 1523/2014 wurde für das Jahr 2015 befristet eine Duldung zur Nutzung eines zusätzlichen 50-kHz-Teilbereichs im Bereich von 50,03–51 MHz ausgesprochen. Weiterhin bekannt gegeben wurden darin veränderte Nutzungsregelungen.

Laut RTA waren die Duldungsregelungen von den Funkamateuren gut angenommen worden, auch durch die aktive Sonne im laufenden Jahr. Durch die Mitteilung Nr. 412/2015 hatte die BNetzA zudem den Bereich 70,150–70,180 MHz befristet bis Ende August 2015 für Amateurfunkbetrieb freigegeben. Auch hier bittet der RTA die Behörde um eine erneute Duldungsregelung für das folgende Jahr, und wünscht sich außerdem eine Verbreiterung bis etwa 70,200 MHz. Das 4-m-Band konnten die deutschen Funkamateure in diesem Jahr in allen Sendearten mit max. 12 kHz Bandbreite und max. 25 W ERP in horizontaler Antennenpolarisation nutzen. Das Schreiben ist in vollständigem Wortlaut als Vorstandsinformation unter www.darc.de/aktuelles/vorstandsinformationen/ nachzulesen.

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Quelle: http://www.darc.de/aktuelles/details/article/rta-bittet-bnetza-um-duldungsregelung-fuer-2016/