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Kategorie: Neuigkeiten
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"Kein Anspruch auf Störungsfreiheit"

Bundesregierung beantwortet kleine Anfrage zum EMVG

Am 16. November hat die Bundestagsfraktion der Partei DIE LINKE eine kleine Anfrage zum Thema der Elektromagnetischen Verträglichkeit an die Bundesregierung gerichtet. Anlass war das novellierte EMVG, welches der Deutsche Bundestag am 29. September verabschiedet hatte. Die Antwort des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist nun als Pressemitteilung des Deutschen Bundestages unter dem Titel "Kein Anspruch auf Störungsfreiheit" veröffentlicht worden.

Dort heißt es: "Ein Rechtsanspruch auf ein störungsfreies elektromagnetisches Umfeld besteht nach Angaben der Bundesregierung nicht. Dies schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/10598) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10367). Die Bundesnetzagentur verzeichne trotz immer weiterer Verbreitung elektronischer Betriebsmittel in den Haushalten keine Zunahme der Störungsmeldungen. Bei der Bundesnetzagentur waren nach Regierungsangaben 2015 6.591 Störungsmeldungen eingegangen. Von Beginn des Jahres 2016 bis zum 22. November 2016 waren es 5.817. Zur Durchführung des Prüf- und Messdienstes hält die Bundesnetzagentur an 19 Standorten Personal, Fahrzeuge und Messtechnik vor. 343 Beschäftigte sind in diesem Bereich tätig."

Aus dem Schreiben geht auch hervor, dass "aufgrund rückläufiger Auftragsmengen" der Personalbestand des Prüf- und Messdienstes der Bundesnetzagentur reduziert worden sei. Die besondere Stellung des Amateurfunkdienstes beruht laut BMWi auf dem Grundgedanken, dass dieser in der Vergangenheit zur Weiterentwicklung der allgemeinen Telekommunikationstechniken beigetragen habe und daher erhalten bleiben solle.

Die Pressemitteilung finden Sie unter: http://www.bundestag.de/presse/hib/2016_12/-/485604.

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Quelle: https://www.darc.de/home/