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Kategorie: Neuigkeiten
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Bundesnetzagentur

Erneute Duldungsregelung zu 50 MHz für das Jahr 2016 steht noch aus

Redaktion 08.01.16

Bereits am 4. November hatte der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) bei der Bundesnetzagentur eine erneute Duldungsregelung zu 50 MHz für das Jahr 2016 angefragt. Die Behörde hatte zuvor für das Jahr 2015 in ihrer Mitteilung Nr. 1523/2014 eine solche ausgesprochen, um einen zusätzlichen 50-kHz-Teilbereich im Frequenzbereich 50,03 bis 51 MHz den Funkamateuren zur Verfügung zu stellen. Weiterhin wurden darin 25 W PEP anstelle der sonst definierten 25 W ERP HF-Leistung definiert. Diese Regelung ist nun zum 31. Dezember 2015 ausgelaufen.

Leider verschiebt sich aktuell eine mögliche Antwort der Behörde, da zunächst der Primärnutzer dieser erneuten Duldungsregelung zustimmen muss. Der RTA steht in engem Kontakt mit der Behörde, um hier eine zeitnahe klärende Antwort zu erreichen. Bis dahin gilt für Amateurfunkbetrieb auf dem 6-m-Band die zuvor gültige Regelung aus der Verfügung 36/2006: Frequenzbereich 50,08 bis 51 MHz, Sendearten A1A und J3E, 25 W ERP, Antennenpolarisation horizontal. Die Verfügung weist außerdem auf die Pflicht zur Mitteilung von Änderungen gemäß § 9 Abs. 4 AFuV hin.

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Quelle: http://www.darc.de/aktuelles/details/article/erneute-duldungsregelung-zu-50-mhz-fuer-das-jahr-2016-steht-noch-aus/