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Kategorie: Neuigkeiten
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Gesetzgebung Katastrophenschutz

Namentliche Erwähnung des DARC e.V. in Gesetzgebungsverfahren

Redaktion 18.11.15

Am 27. März hat die nordrhein-westfälische Landesregierung ein „Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes“ (BHKG) vorgelegt. Dieses Gesetz soll die alte Verordnung über den Feuerschutz und die Hilfeleistung vom 10. Februar 1998 (FSHG) in NRW ablösen. Eine Anhörung von Sachverständigen zum BHKG fand am 21. August statt. Derzeit ist davon auszugehen, dass der Landtag spätestens im Dezember 2015 über das neue Gesetz abstimmen wird. Mit Datum vom 27. Oktober hat die CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen einen Änderungsantrag vorgelegt. In der Begründung zum § 5 Absatz 4 des Gesetzentwurfes der CDU zum Teil B - Besonderer Teil – Einzelbegründung zu Nummer 13 - wird der DARC e.V. mehrfach explizit erwähnt. „Nach unserem Kenntnisstand ist es das erste Mal, dass unsere Vereinigung in einem Gesetzgebungsverfahren namentlich erwähnt wird. Dieses zeichnet unsere Fachlichkeit in besonderem Maße aus“, so DARC-Vorstandsmitglied Martin Köhler, DL1DCT, und Stefan Scharfenstein, DJ5KX, Sprecher der fünf NRW-Distrikte gegenüber dem MIK NRW und den Landesoberbehörden, in einer ersten Kommentierung.

Mit einer der Unterzeichnerinnen des Änderungsantrages aus der CDU-Landtagsfraktion, Frau MdL (Mitglied des Landtags) Ina Scharrenbach, standen Martin Köhler, DL1DCT, und Stefan Scharfenstein, DJ5KX, im Vorfeld in intensivem Austausch. So erhielt Frau MdL Scharrenbach umfassende Einblicke in den Amateurfunk und zeigte ein besonderes Interesse am HAMNET der Funkamateure. Die Gespräche mit Frau MdL Scharrenbach zeigten auch auf, dass mit dem Deutschen Amateur-Radio-Club (DARC e.V.) bereits heute eine Organisation zur Verfügung steht, deren Rechtsgrundlage (Gesetz über den Amateurfunk) die Bestimmung enthält, dass der Amateurfunkdienst ein Funkdienst ist, der zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird und der in seiner Satzung die Unterstützung der Behörden beim Aufbau von Nachrichtenverbindungen im Katastrophenfall als Ziel verankert hat.

„Vor diesem Hintergrund war es folgerichtig, dass der DARC-Vorstand beschlossen hat, die aus der Mitgliedschaft Pro erwirtschafteten Mittel in 2016 zum Ausbau des HAMNETs einzusetzen“, so Stefan Scharfenstein, DJ5KX, weiter. „Jetzt bleibt es abzuwarten, wie der CDU-Änderungsantrag zum BHKG im Landtag diskutiert und in welcher Form die vorgeschlagenen Änderungen in das neue Gesetz einfließen“, so Martin Köhler, DL1DCT, abschließend.

Weiterführende Informationen aus dem Landtag NRW: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_II/II.2/Suche/Landtagsdokumentation_ALWP/Suchergebnisse_Ladok.jsp?view=berver&mn=14d09b0fcfc&wp=16&w=native%28%27id%3D%27%271606943%2F0100%27%27+%27%29
und über MdL Scharrenbach:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/Abgeordnete/abgeordnetendetail.jsp?k=01670

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Quelle: http://www.darc.de/aktuelles/details/article/namentliche-erwaehnung-des-darc-ev-in-gesetzgebungsverfahren/