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Bayern-Ost Rundspruch vom 26.03.2015

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DARC e.V.
Erstsendung von „RADIO DARC“ begeisterte Hörer in nah und fern

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 18. März 2015 in ihrem Amtsblatt Nr. 5 eine neue Allgemeinzuteilung für die Funkanwendung "Freenet" veröffentlicht.

Die technischen Parameter für die "Freenet"-Nutzung (Kanäle, Frequenzen, Strahlungsleistung und Kanalraster) sind unverändert geblieben.

Nach wie vor ist die Nutzung im Schwarzwald und auf der Schwäbischen Alb in Lagen oberhalb von 600 Metern nicht erlaubt.

Hinzugekommen ist ein Passus, der besagt, dass "die Frequenznutzung (...) nur im Zusammenhang mit der Aussendung von Nutzsignalen gestattet" ist. Geändert wurden außerdem einige Textpassagen, die auf den praktischen Betrieb keine Auswirkungen haben.

Die neue "Freenet"-Allgemeinzuteilung ist bis zum 31. Dezember 2025 befristet.

Der volle Wortlaut der Allgemeinzuteilung ist im Internet unter http://downloads.bensons-funktechnik.de/Dies&Das/Amtsblattverfügung_5-2015_FreeNet.pdf zu finden.

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/230315.htm

Für Spekulationen sorgte eine Meldung mit der Überschrift "'Klasse K' kommt doch" im Internet-Forum der Zeitschrift "Funk-Telegramm".

In der Meldung wird auf ein Schreiben des "Runden Tisches Amateurfunk" (RTA) vom 11. März 2015 verwiesen, in dem es u.a. heißt:

"Konsolidierte Wunschliste
Mit der Anlage übersenden wir die anhand der auf der RTA-Sitzung gefassten Beschlüsse überarbeitete konsolidierte Wuschliste zur Information. Eingearbeitet wurde auch die Beschlusslage hinsichtlich einer Einführung einer Klasse K in die Amateurfunkgesetzgebung."

Dies führte zu Mutmaßungen, der RTA habe sich bei den zuständigen Behörden erneut für die Einführung einer neuen Amateurfunkklasse K eingesetzt.

Aufklärung brachte ein Statement des RTA, das der Funkamateur Wolfgang Welter, DL2KBJ, in der Facebook-Gruppe "Amateurfunkzulassung Klasse K ..." veröffentlichte.

Darin erklärte der RTA, er führe seit vielen Jahren eine "Wunschliste mit Themen, die bei einer Änderung von AfuG und AfuV eingebracht werden sollen". Diese Wunschliste sei eine "lose Gedankensammlung der einzelnen Mitgliedsverbände", die mit den Mitgliedern abgestimmt sei. In der Wunschliste sei auch die Einführung einer Lizenzklasse K enthalten.

Der Wunsch nach einer Einführung einer Klasse K beruhe auf einem Beschluss der DARC-Mitgliederversammlung vom Dezember 2008 in Bad Lippspringe. Dieser Beschluss sei immer noch gültig und entsprechend umzusetzen.

Im Februar 2015 habe die jährliche RTA-Sitzung stattgefunden. Dabei sei auch (wie jedes Jahr) die Wunschliste überarbeitet worden. Bei der Klasse K habe man auch die Minderheitenvoten deutlicher gekennzeichnet. Anschließend sei die Liste an die RTA-Mitgliedsverbände verteilt worden. Von dort habe sie offenbar ein RTA-Mitglied an das "Funk-Telegramm" weitergeleitet.

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/210315.htm

 

Aktuelle Audiofassung
Ostseerundspruch vom 20.03.2015

Ausstrahlungstermin steht trotz Wartungsarbeiten bei Channel 292
"RADIO DARC" – Sendestart am 22. März um 11 Uhr auf 6070 kHz

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DARC / Immaterielles Kulturerbe
Auszeichnung für die Morsetelegrafie