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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Internet ein Online-Berechnungsprogramm zur Verfügung gestellt, mit dem CB-Funker überprüfen können, ob ihre ortsfeste CB-Funkanlage standortbescheinigungspflichtig ist.

Das Programm trägt die Bezeichnung "WattWächter-CB-Funk". Nach Eingabe der Sendeleistung und Auswahl der Antenne bzw. des Antennengewinns berechnet das Programm die sog. "äquivalente isotrope Strahlungsleistung"(EIRP) der CB-Funkanlage. Der EIRP-Wert ergibt sich aus der Senderausgangsleistung abzüglich der Verluste in der Antennenzuleitung zuzüglich dem Antennengewinn in dBi.

Für ortsfeste Sendeanlagen mit einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP ist in Deutschland eine kostenpflichtige "Standortbescheinigung" der Bundesnetzagentur erforderlich (Ausnahmen gibt es z.B. für Amateurfunkanlagen). Das gilt auch für ortsfeste CB-Funkanlagen; mobile und portable Anlagen sind davon nicht betroffen.

CB-Funkanlagen können den Wert von 10 Watt EIRP erreichen bzw. überschreiten, wenn bei einer in die Antenne eingespeisten Leistung von 4 Watt der Antennengewinn 4 dBi oder mehr beträgt.

In der Standortbescheinigung legt die Behörde Sicherheitsabstände rund um die Antenne fest, die zur Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern erforderlich sind.

Die Standortbescheinigungspflicht ist nicht neu; es gibt sie im Kern bereits seit dem Jahre 1992. Im CB-Funk wurde sie bisher weitgehend ignoriert. Mit der Freigabe von 12 Watt SSB ist die Standortbescheinigungspflicht jedoch erneut in den Blickpunkt der CB-Funker gerückt.

Kritiker hatten lange bemängelt, dass das für die Ermittlung des EIRP-Werts erforderliche Wissen bei Anwendern eines Jedermannfunks nicht zwingend vorausgesetzt werden kann. Das Wirtschaftministerium erklärte daraufhin im Mai 2012, es habe eine Lösung zur Erkennung der 10- Watt-EIRP-Grenze durch CB-Funker bei der BNetzA in Auftrag gegeben (das Funkmagazin berichtete). Bisher gab es leichtverständliche Online-Tools zur Ermittlung des EIRP-Werts nur von privater Seite, z.B. von dem Funkamateur Rüdiger Stenzel, DC4FS, unter www.dc4fs.de/eirp.htm

Seit August 2013 kann der Betrieb einer ortsfesten Funkanlage mit einer Strahlungsleistung ab 10-Watt-EIRP ohne Standortbescheinigung als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet werden.

Eine Standortbescheinigung kostet zur Zeit in der "einfachsten" Ausführung (Bewertung einer einzigen Sendeantenne, keine Messungen) 165 Euro. Ein Antrag auf Erteilung einer Standortbescheinigung kann im Internet unter http://emf3.bundesnetzagentur.de/pdf/STOB.pdf heruntergeladen werden.

- wolf -

Ergänzender Hinweis vom 5. April 2015:

Unabhängig von dem oben genannten Online-Tool bietet die BNetzA - von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt - unter http://tinyurl.com/q6w24lj auch ein Programm namens "Watt-Wächter CB" zum Download an. Im Gegensatz zu dem Online-Tool erlaubt dieses Programm die Eingabe zusätzlicher Parameter z.B. zur Kabeldämpfung und zur Antennenposition. Die Angaben des Programms zu Antennengewinnen basieren auf NEC-Daten, während das Online-Tool offenbar auf teilweise unrealistische Hersteller-Angaben zurückgreift.

Das Programm "Watt-Wächter CB" bietet die Möglichkeit, Personenschutzabstände zu berechnen und die ermittelten Daten ggf. in einen Antrag auf Erteilung einer Standortbescheinigung zu übernehmen und auszudrucken.

Eine ausführliche Beschreibung des Programms ist unter http://tinyurl.com/pfxvwu9 zu finden.

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www.funkmagazin.de

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/250315.htm

=> Funkspruch Weil der Stadt - April 2015 - jetzt online

Jetzt mit eigener Homepage: www.cb-funkspruch.de
Meldungen und Anregungen an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

DARC / Automatic Packet Reporting System (APRS)
Webseite aprs.fi eingeschränkt nutzbar - Update

Am 23. März 2015 wurde in Norden (Ostfriesland) das "Museum Norddeich Radio" offiziell eröffnet.

Das Museum gibt einen Einblick in die Arbeit und die technische Ausstattung der ehemaligen Küstenfunkstelle Norddeich Radio, die fast 100 Jahre lang bis zu ihrer Einstellung Ende 1998 Seefunkverkehr vorwiegend auf der Kurzwelle durchführte. Die ausgestellten Geräte stammen zum größten Teil aus dem Bestand von Norddeich Radio und sind im Rahmen der Möglichkeiten betriebsfähig aufgearbeitet.

Das Museum befindet sich in einem denkmalgeschützten Gebäude in der Osterstraße 11a in 26506 Norden. Betreiber ist der Verein "Museum Nordeich Radio e.V.", der überwiegend aus ehemaligen Mitarbeitern von Norddeich Radio besteht.

Weil das Museum ehrenamtlich betrieben wird, sind die Öffnungszeiten derzeit etwas eingeschränkt: Das Museum ist dienstags und freitags von 16 bis 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 12 Uhr geöffnet.

Weitere Infos zum Museum und weiterführende Links zur ehemaligen Küstenfunkstelle Norddeich Radio sind im Internet unter www.norddeich-radio.de zu finden

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/050415.htm

Bereits letzte Woche ereilte uns eine freudige Nachricht: Unser Mitglied Hans hat seine Amateurfunklizenz der Klasse A erworben! Nach langer Vorbereitungszeit legte er in München vor der Bundesnetzagentur die Prüfung, um von der Klasse E zur Klasse A aufzusteigen, ab. Der erforderliche Technik-Katalog für Klasse A umfasst mehr als 1000 Fragen. Neben seinem Beruf, dem Funkbetrieb und der Pflege unserer Homepage hat sich Hans in Eigenregie das notwendige Wissen angeeignet und konnte am 25.03.2015 stolz sein Aufgabenblatt mit dem herausragenden Ergebnis "100 % richtig" von den Prüfern zurück erhalten. Aus dem Rufzeichen DO3RH, das er bislang als lizenzierter Funkamateur der Klasse E trug, wurde nun das Rufzeichen DF4JH, das ihn berechtigt, alle Rechte und Pflichten der Amateurfunkklasse A auszuüben. Der gesamte Verein gratuliert seinem neuesten Mitglied in der Klasse A zu seiner herausragenden Leistung und wünscht stets guten Empfang!

Für alle Mitglieder der Funkfreunde Landshut e.V.
Christoph
2. Vorstand