Der vom DARC dominierte Runde Tisch Amateurfunk (RTA) hat in einem Gespräch mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unter anderem die Einführung einer neuen Amateurfunk-Einsteigerklasse erörtert. Das geht aus einer "RTA-Information" vom 9. April 2015 hervor.

In der "RTA-Information" heißt es (Zitat:)

"Am 25.03.2015 trafen sich Vertreter des Runden Tisches Amateurfunk (RTA) mit den zuständigen Beamten des Verkehrsministeriums. Dabei erörterten sie in einem sechs Stunden andauernden Gespräch intensiv Einzelheiten zur Novellierung der Amateurfunkgesetzgebung. Es wurde auch so konkret, dass erste Änderungen von Formulierungen in die bestehenden Gesetzestexte eingepflegt wurden, um so einen ersten Entwurf für ein gemeinsames Werk zu erhalten.

Aufgrund der für 2018 seitens der Bundesregierung geplanten Bundesgebührenordnung besteht die Notwendigkeit der Änderung des AFuG. Bei dieser Gelegenheit kann der RTA-Vorstand nun die Belange aus den bestehenden Mandaten entsprechend einbringen.

Insgesamt wurden etwas mehr als 30 verschiedene Änderungs- oder Ergänzungswünsche bearbeitet, von denen hier exemplarisch nur einige genannt seien:

Einführung einer neuen Genehmigungsklasse unterhalb der bestehenden Klasse E, Ermöglichung von selbstverwalteten Prüfungsabnahmen, Wiedereinführung einer Rechtsgrundlage zur Verfolgung von Fehlverhalten durch Funkamateure seitens der Regulierungsbehörde, aber auch eine Reform der Gebührentatbestände, mit dem Ziel der ausgewogeneren Verteilung von Gebühren für einzelne Verwaltungsakte.

Gerade was den letzten genannten Punkt angeht hat das Verwaltungsgericht Köln bereits Gebührenbescheide der BNetzA für ungültig erklärt, wenn eine bloße Adressänderung des verantwortlichen Funkamateurs denselben Betrag kosten sollte, wie eine umfängliche Verträglichkeitsprüfung." (Ende des Zitats)

Der RTA-Mitgliedsverband VFDB hat dazu ein Veto eingelegt, das wir nachfolgend auszugsweise wiedergeben (Zitat):

" (...) Der VFDB e.V. lehnt die Einführung einer Klasse K unterhalb der Einsteigerklasse E ab.

Sollte allerdings von Seiten der Telekommunikationsbehörde eine Klasse
unterhalb der Klasse E gewünscht werden, so ist darauf zu achten, dass diese
von der CEPT anerkannt für Einsteiger zustande kommt.

Der VFDB e.V. lehnt entschieden die Bemühungen/Vorhaben des RTA-Vorstand
und DARC, zu den von ihnen definierten Selbstverwaltungsthemen innerhalb des
Amateurfunkdienstes, ab.

Exemplarisch hier benannt sind:

  • Durchführung von Amateurfunkprüfungen durch Verbände.

  • Koordinierung / Vorkoordinierung von Relaisstationen/Baken/TCPIP-Knoten auf primär zugewiesenen Amateurfunk-Frequenzen durch die Verbände.

  • Koordinierung / Vorkoordinierung von Clubstationen.

Der VFDB e.V. sieht in diesem Vorstoß durch den RTA-Vorstand und den DARC die Gefahr einer Beeinträchtigung der Neutralität in der Vergabe und Qualität, zumal (noch) keine Regeln beschrieben sind, wie diese notwendige Unbefangenheit sichergestellt werden kann, und wie sie derzeit durch eine hoheitlich tätige Behörde garantiert wird." (Ende des Zitats, Quelle: vfdb.org)

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/140415.htm

VFDB
Neues vom Runden Tisch Amateurfunk (RTA)

VFDB legt Veto ein

"arte": Von "Handy-Risiken" und Nocebo-Effekten...

Am 10. April 2015 strahlte der TV-Sender "arte" einen Beitrag mit dem Titel "Handy - strahlendes Risiko?" aus.

Im Rahmen dieses Beitrags berichtete "arte" auch über eine Studie der Berliner Charité aus dem Jahre 2007, mit der geklärt werden sollte, ob Mobilfunk-Sendemasten Einfluss auf die Schlafqualität der Bevölkerung haben.

Dazu suchten die Forscher der Charité zehn Dörfer in Deutschland aus, die in einem "Funkloch" lagen und auch sonst geringe Immissionen durch elektromagnetische Felder aufwiesen. Dort stellten sie mobile Basisstationen der Firma T-Mobile auf.

Die Basistationen waren derart modifiziert, dass sie nachts nach dem Zufallsprinzip entweder ausgeschaltet blieben oder GSM-Signale im 900- und 1800-MHz-Bereich aussendeten.

Als Testpersonen wurden Einwohner ausgewählt, die in einem Abstand von bis zu 500 Metern um die Basisstation wohnten. Sie wurden mit Geräten ausgestattet, die nachts mittels Sensoren an der Stirn das Schlaf-EEG aufzeichneten. Darüber hinaus mussten die Versuchspersonen abend und morgens ihre subjetiven Eindrücke protokollieren.

Das Ergebnis der Studie verwundert nicht: Ein Vergleich der Schlafqualität der Testpersonen brachte keine Unterschiede - egal, ob die Basisstation angeschaltet war oder nicht. Dennoch klagten einige Teilnehmer über schlechten Schlaf - auch dann, wenn die Basisstation gar nicht in Betrieb war. Dabei handelte es sich vorwiegend um Personen, die bei einer vorherigen Befragung schon angegeben hatten, dass sie glauben, Mobilfunkstationen könnten möglicherweise einen Einfluss auf die Gesundheit haben.

Die Wissenschaftler der Charité sehen darin eine Bestätigung des "Nocebo-Effekts", der sich auch schon in vorhergehenden Untersuchungen zu Mobilfunkstationen gezeigt hatte.

Der Volltext der bei "arte" erwähnten Charité-Studie kann unter http://tinyurl.com/o3l9pws abgerufen werden.
Der "arte"-Beitrag "Handy - strahlendes Risiko?" ist (zeitlich befristet) unter
www.arte.tv/guide/de/055920-000/handy-strahlendes-risiko zu finden.

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/120415.htm

DARC / Funk-Ausbildung
Funktermine für Jugendliche

DARC / Radio DARC
Spannende Sendung über Telegrafie und Musik

CB-Funkstaffel 2015 in der Nacht vom 11.-12. April

Diskussion auf 'Funkbasis.de' unter
http://www.funkbasis.de/viewtopic.php?f=11&t=39895

 

Aktuelle Audiofassung
Ostseerundspruch vom 10.04.2015

Nachzulesen in unserer FFLB0X
Bayern-Ost Rundspruch vom 09.04.2015

sowie in unserer DBO841
Bayern-Ost Rundspruch vom 09.04.2015

==> Aktuelle Audiofassung

Auch nachzulesen in unserer FFLB0X
Deutschland-Rundspruch vom 09.04.2015
sowie in unserer DBO841
Deutschland-Rundspruch vom 09.04.2015

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) verbreitet im Internet auf ihrer Website veraltete Informationen zum CB-Funk.

Auf einer angeblich am 5. März 2015(!) aktualisierten Informationsseite der BNetzA zum CB-Funk heißt es, die maximale Strahlungsleistung (ERP) im CB-Funk betrage in der Modulationsart AM 1 Watt und in der Modulationsart SSB 4 Watt. Die Behörde verlinkt dazu auch auf ein Informationsblatt (PDF), das ebenfalls diese Informationen enthält.

Die dort von der Behörde genannten Strahlungsleistungen sind völlig veraltet und entsprechen längst nicht mehr den aktuellen Vorschriften.

Bereits seit 7. Dezember 2011, also seit weit mehr als drei Jahren, sind im CB-Funk durch Allgemeinzuteilung (Vfg. 77/2011) Strahlungsleistungen von 4 Watt (AM) bzw. 12 Watt (SSB) erlaubt.

- wolf -

Update vom 07.04.2015:

Das ging ja schnell: Nur einen Tag nach dem Erscheinen des obigen Funkmagazin-Beitrags hat die BNetzA ihre Informationsseiten zum CB-Funk geändert.

Aufmerksame Leser hatten sich an die BNetzA gewandt und die Behörde auf ihre Fehler hingewiesen. Die BNetzA reagierte rasch und korrigierte die veralteten Angaben zu den zulässigen Strahlungsleistungen im CB-Funk.

Das beanstandete Informationsblatt (PDF) ist zur Zeit zwar immer noch abrufbar, die Links dorthin wurden jedoch von der Behörde entfernt.

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/060415.htm