Einladung zum RAEM International HF Contest

Der russische Amateurfunkverband SRR (Soyuz Radioljubitelej Rossii) lädt alle Funkamateure zum 44. Ernst Krenkel Memorial (RAEM Contest 2016) ein. Der Contest findet am 25. Dezember 2016 von 0000 UTC bis 1159 UTC in CW auf den Bändern von 3,5–28 MHz (ohne WARC) statt.

Hier ein paar Infos zum historischen Hintergrund: Ernst Teodorovich Krenkel (24. Dezember 1903 – 8. Dezember 1971) war ein sowjetischer Arktisforscher und Funkamateur. Er hielt folgende Amateurfunk-Rufzeichen: U3AA, UA3AA und RAEM, wobei letzteres das bekannsteste sein dürfte und dem Contest den Namen verliehen hat. Er nahm an Arktis-Expeditionen auf dem Graf Zeppelin-Luftschiff (1931), dem Eisbrecher Sibiryakov und dem Dampfschiff SS Chelyuskin (1933–1934, Rufzeichen RAEM) teil. Er war auch ein Operator auf der ersten treibenden Eisdriftstation North Pole-1 (1937–1938, Rufzeichen UPOL). Dabei stellte RAEM einen Weltrekord auf, indem er eine Fernkommunikation zwischen dem Franz-Josef-Land und der Antarktis etabliert hat. Ernst Krenkel war Stellvertreter des Obersten Sowjets der Sowjetunion (1937–1946), Vorsitzender des Radiosportverbandes der Sowjetunion und Vorsitzender der Philatelie-Gesellschaft der Sowjetunion.

Alle notwendigen Informationen über Wettbewerbsregeln und Diplome finden Sie unter:
http://raem.srr.ru/de/2016-rules/

und

http://www.darc.de/der-club/referate/dx/contest/kalender/regeln/raemcontest/

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Quelle: https://www.darc.de/home/

Nachzulesen in unserer FFLB0X,
=> Bayern-Ost Rundspruch vom 22.12.2016

sowie in unserer DBO841,  beide im CB-BCMNET
=> Bayern-Ost Rundspruch vom 22.12.2016

Gesetz über elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln

EMVG ist nun entgültig in Kraft getreten

Nachdem das Gesetz über elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) bereits am 29. September den Bundestag passiert hatte, ist es seit dem 22. Dezember nun entgültig in Kraft. Somit wurde das Schreiben des Runden Tischs Amateurfunk (RTA) an den Bundespräsidenten vom 17. November, in dem um Nichtzeichnung des EMVG gebeten wurde, nicht berücksichtigt. Das neue Gesetz wurde am 21. Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Neben Sachmängeln, die auf eine falsche Umsetzung der EMV-Richtlinie 2014/30/EU durch die Bundesrepublik Deutschland zurückgehen, hatte der RTA in seinem Schreiben vor allem kritisiert, dass Bürgerinnen und Bürgern den Verlust des ungestörten nationalen- und internationalen Radioempfangs und damit den Verlust der Informationsfreiheit unmittelbar von den Quellen hinzunehmen haben. Der RTA wird nun weitere Schritte zur Wahrung des Funkschutzes in Deutschland abstimmen.

Das neue EMVG ist im Bundesgesetzblatt vom 21. Dezember veröffentlicht worden. Link: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl116s2879.pdf%27%5D__1482392743667

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Quelle: https://www.darc.de/home/

Österreichischer Versuchssenderverband (ÖVSV)

SAQ Grimeton sendet am 24.12.2016 auf 17,2 kHz

  • 24.12.16 09:00
  •   On the Air ÖVSV Dachverband

SM6NM/Lars schreibt (tnx OE8AJK für die Weiterleitung):

We are now planning for the traditional transmission with the Alexanderson 200 kW alternator on VLF 17.2 kHz on the morning of Christmas Eve, Thursday, December 24. The message transmission will take place at 08:00 UTC and the transmitter will be tuned up from around 07:30 UTC.

Since the plant is old, there is always the risk that the transmission will be cancelled with short notice. An updated information will be published on our website www.alexander.n.se.

There will be activity on Amateur Radio Frequencies with the call SK6SAQ.

Frequencies: - 7,035 CW or 14,035 CW

QSL-reports on the SAQ transmission or SK6SAQ are kindly received via:

- E-mail to: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

- or via: SM bureau

- or direct by mail to:

Alexander - Grimeton Veteranradios Vaenner,

Radiostationen Grimeton 72

SE-432 98 GRIMETON

S W E D E N

The radio station will be open to visitors.

Welcome!

Yours

SM6NM/Lars

QRG 17.2 kHz. SK6SAQ on 7035 bzw. 14035 CW

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Quelle: http://www.oevsv.at/oevsv/veranstaltungen/SAQ-Grimeton-sendet-am-24.12.2016-auf-172-kHz/

Amtsblatt-Mitteilung der Bundesnetzagentur

Ab sofort: 60-Meter-Band in DL für den Amateurfunk freigegeben!

Die letzte Weltfunkkonferenz (WRC 2015) hat dem Amateurfunkdienst ein neues, 15 kHz schmales Segment auf sekundärer Basis zwischen den Frequenzen 5351,5 kHz und 5366,5 kHz gemäß Artikel 5 in der Vollzugsordnung-Funk der ITU zugewiesen. Eine Fußnote darin begrenzt die auf einen isotropen Strahler bezogene Strahlungsleistung auf 15 Watt EIRP.

Mit dem am 21. Dezember 2016 publizierten Amtsblatt der Bundesnetzagentur (BNetzA) wird die sofortige Nutzung des 60-m-Bandes für Inhaber einer Zulassung zum Amateurfunkdienst der Klasse A ermöglicht.

Auf folgende Nutzungsbedingungen ist zu achten: maximale Strahlungsleistung 15 Watt EIRP, max. Bandbreite der Aussendung 2,7 kHz, alle Sendearten.

Sekundäre Nutzung des Frequenzbandes 5351,5 kHz bis 5366,5 kHz heißt, dass ein primärer Nutzer in diesem Frequenzband durch Aussendungen von Funkamateuren nicht gestört werden darf; ggf. ist Frequenzwechsel oder sogar Einstellung der eigenen Aussendung erforderlich.

Obwohl das 60-m-Band sehr schmal ist, sind auch SSB-Aussendungen möglich. Hintergrund dafür ist, dass Funkamateure sich auch so auf eine eventuelle Unterstützung der Kommunikation in Not- und Katastrophenfällen in diesem Frequenzbereich vorbereiten können.

Ein vorläufiger Nutzungsplan der IARU Region 1 empfiehlt folgende maximale Bandbreite und Unterteilung:

  • 5351,5 kHz – 5354,0 kHz: max. Bandbreite 200 Hz, Telegrafie (CW) und Digimodes
  • 5354,0 kHz - 5366,0 kHz:  max. Bandbreite 2,7 kHz, alle Sendearten (SSB-Sprachbetrieb in USB)
  • 5366,0 kHz – 5366,5 kHz: max. Bandbreite 20 Hz (!), alle Sendearten mit geringsten Sendeleistungen.

In Anlehnung an die Praxis in den Ländern, die bisher schon durch eine nationale Regelung nach Artikel 4.4 der VO-Funk einen Amateurfunkbetrieb ermöglichten, empfiehlt die IARU Region 1 für SSB-Sprachbetrieb das obere Seitenband (USB) zu verwenden. Dabei ist dringend darauf zu achten, dass alle Anteile einer Aussendung des oberen Seitenbandes innerhalb des Bandes liegen.

Für SSB-Betrieb in Stellung „oberes Seitenband, USB“ ist dann 5363 kHz die höchste einzustellende Anzeige der VFO-Frequenz (Dial Frequency). Für Digimode-Aussendungen gilt Sinngemäßes, hier muss die Addition von VFO-Frequenzanzeige und Frequenz des eingespeistem niederfrequenten Signals der Soundkarte unter oder maximal gleich 5366,5 kHz bleiben.

Man darf sich nicht dazu verleiten lassen, von dieser Festlegung abzuweichen, wenn dies andere Funkamateure im Ausland machen – diese funken dann auf Frequenzen gemäß ihrer nationalen Regelung nach Artikel 4.4 der VO-Funk. Da sich viele Funkamateure das schmale 15 kHz breite Band teilen müssen, gilt:  Jeder muss sich „kurz fassen“ – ausgedehnte Plauderrunden sind nicht angebracht.

Auf den Webseiten des DARC HF-Referats und demnächst in der CQ DL werden weitere Informationen zum 60-m-Band bereitgestellt.

Kein 70-MHz-Band in 2017

Leider hat das Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) der vom Runden Tisch Amateurfunk (RTA) beantragten zeitlich befristeten Nutzung im 70-MHz-Band nicht zugestimmt.

50-MHz-Verbesserungen verlängert

Mit der heutigen Amtsblatt-Mitteilung werden befristet bis Ende 2017 die Regelungen der Mitteilung 34/2016 rechtzeitig verlängert, z.B.:

  • Erweiterung des Frequenzbandes um 50 kHz (Bandanfang 50,030 MHz
  • alle Sendearten, maximale Bandbreite 12 kHz, 25 Watt PEP Ausgangsleistung.

Die Verfügungen und Mitteilungen der Bundesnetzagentur zum Amateurfunkdienst sind auf deren Webseiten abrufbar – unter https://is.gd/MubdQB.

Allen Beteiligten in den Ministerien und der Bundesnetzagentur ist zu danken, dass die beschriebenen Regelungen schon jetzt möglich sind, obwohl z. B. ein neuer deutscher Frequenzplan erst für April 2017 erwartet wird.

Darüber informiert Ulrich Müller, DK4VW, DARC HF-Referent & Referent Frequenzmanagement

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Quelle: https://www.darc.de/home/

Umstrittenes EMVG in Kraft getreten

Die umstrittene Neufassung des "Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmittel" (EMVG) ist am 21. Dezember 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt am darauffolgenden Tag in Kraft.

Das Gesetz stand von Anbeginn in der Kritik insbesondere von Funkamateuren. Sie bemängelten insbesondere die unzureichenden Eingriffsbefugnisse der Bundesnetzagentur bei der Bearbeitung von Funkstörungen sowie die mangelhafte Umsetzung der dem Gesetz zugrunde liegenden EU-Richtlinie (das Funkmagazin berichtetemehrfach).

Ungeachtet der Kritik verabschiedete der Deutsche Bundestag am 29. September 2016 das Gesetz mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD. DIE GRÜNEN enthielten sich der Stimme; einzig DIE LINKE stimmte gegen das Gesetz.

Der "Runde Tisch Amateurfunk" (RTA) erwägt, bei der EU-Kommission Beschwerde einzureichen und prüft die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes (Einschränkung der Informationsfreiheit) gegen die Charta der Grundrechte der EU und gegen Artikel 5 des Grundgesetzes

- wolf -

Anmerkung: Passagen im FTEG, die sich auf das "alte" EMVG bezogen, wurden entsprechend angepasst.

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/211216a.htm

Aktuelle Audiofassung
Nord-Ostsee-Rundspruch Nr. 136 – KW 50/2016

Digitalfunk Deutschland

DMR<>D-Star
von DL 1 BH

Sondernewsletter-ohne laufende Nummer-;

Themenschwerpunkt:
Mögliche Probleme im Netz

Guten Tag, liebe Leser,

heute nur ein kurzer, aber aktueller Hinweis,

wir haben einen Serverausfall in den USA >>> hierdurch kann es zu temporären Netzausfällenkommen;

betroffen hiervon können alle Netze sein, die von uns betrieben werden, also DMRplus, DCS, FCS PSC usw.

Wir arbeiten mit Hochdruck an der Reparatur;

KLARMELDUNG erfolgt NICHT.

Gruß und einen schönen Tag,
Stef., DL 1 BH
(für die Entwicklergruppe DMRplus)

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Quelle: http://ham-dmr.de 

AFu-Betrieb im 60-m-Band geduldet - 6-m-Duldung verlängert

Die Bundesnetzagentur (BnetzA) gestattet ab 21. Dezember 2016 im Rahmen einer Duldung Amateurfunkbetrieb im 60-Meter-Band im Frequenzbereich 5351,5 bis 5366,5 kHz auf sekundärer Basis.

Der Frequenzbereich darf nur von Inhabern der Amateurfunk-Zeugnisklasse A genutzt werden. Die max. zulässige Strahlungsleistung beträgt 15 Watt EIRP; die Bandbreite einer Aussendung darf 2,7 kHz nicht überschreiten.

Die Behörde setzt damit einen Beschluss der ITU-Weltfunkkonferenz 2015 um. Die Duldung erfolgt im Vorgriff auf eine spätere entsprechende Änderung der Frequenzverordnung und der Amateurfunkverordnung.

Der Wortlaut der Duldung kann als Amtsblatt-Mitteilung 1699/2016 im Internet unter http://is.gd/Gunhb3 heruntergeladen werden.

Darüber hinaus wurde die Duldung zur Nutzung des 6-Meter-Bandes, die Ende 2016 ausgelaufen wäre, bis zum 31. Dezember 2017 verlängert.

- wolf -

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/211216.htm

DARC e.V.

Vorstandsinformation Nr. 10 veröffentlicht

Aktuell ist eine neue DARC-Vorstandsinformation verfügbar. Die Ausgabe 10/16 informiert über die Regelung für das Betreiben von Clubstationen an einem anderen Betriebsort. Die Bundesnetzagentur hat hierzu im Internet Informationen bereitgestellt. Demnach bedarf es bei kurzfristigen Verlegungen der Clubstation unter 3 Monaten, wie etwa zum Contestwochenende, keiner schriftlichen Anzeige mehr.

Mitglieder können die PDF-Dokumente unter https://www.darc.de/nachrichten/vorstandsinformationen einsehen. Bitte weisen Sie sich vorab als Mitglied aus und loggen sich auf der linken Seite ein.

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Quelle: https://www.darc.de/home/