Aktuelle Audiofassung
Nord-Ostsee-Rundspruch Nr. 139 – KW 3/2017

Nachzulesen in unserer FFLB0X,
=> Bayern-Ost Rundspruch vom 20.01.2017

sowie in unserer DBO841,  beide im CB-BCMNET
=> Bayern-Ost Rundspruch vom 20.01.2017

CIA öffnet ihr Archiv - auch Funk-Dokumente vorhanden

Die amerikanische Central Intelligence Agency (CIA) hat große Teile ihre Archivs öffentlich zugänglich gemacht. Es handelt sich um rund 12 Millionen Seiten, die älter als 25 Jahre sind.

Der Großteil der CIA-Dokumente bezieht sich naturgemäß auf politische Vorgänge im Zusammenhang mit der damaligen UdSSR und deren "Satelliten-Staaten". Bei Eingabe von Suchwörtern wie z.B. "Amateur Radio" oder "German Radio" finden sich jedoch auch Dokumente, die einen Bezug zur Funktechnik haben.

Die Palette der Dokumente reicht beispielsweise von Ablichtungen harmloser CB-Funk-Magazine über Sicherheitsaspekte von Ausländern im amerikanischen Amateurfunk, Informationen über die Produktion von Rundfunkempfängern in der DDR oder technische Spezifikationen von DDR-Navigationssystemen, die von der UdSSR bestellt wurden, bis zu Hinweisen, dass von der DDR-Regierung der Auftrag erging, den gesamten Funkverkehr westdeutscher Funkamateur systematisch auszuwerten, vermutlich um Informationen über deren technische Möglichkeiten zu erlangen.

Angesichts der Fülle des Materials ist es hier unmöglich, die Themenvielfalt der CIA-Dokumente auch nur ansatzweise darzustellen.

Die CIA-Datenbank kann unter www.cia.gov/library/readingroom erreicht werden.

- wolf -

Wir danken Rechtsanwalt Michael Riedel für die Hinweise zu diesem Thema.

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/180117.htm

IARU/CEPT

Vorbereitungen auf die WRC-19

Vergangene Woche hat ein CEPT-Treffen stattgefunden, bei dem es um die Ausgestaltung von amateurfunkrelevanten Themen für die nächste Weltfunkkonferenz WRC 2019 geht. Im Komitee PTD waren IARU-Experten in Helsinki/Finnland in Diskussionen um den WRC-Agendapunkt 1.1 eingebunden, bei dem es um eine Zuweisung im Bereich 50…54 MHz in der Region 1 an den Amateurfunkdienst geht. Es soll so ein globales Band in diesem Frequenzbereich entstehen.

Für die CEPT fungiert Hans Blondeel Timmerman, PB2T, als Koordinator. Die Diskussionen machen bei den Schnittmengen zwischen anderen Funkdiensten und dem Amateurfunkdienst erste Fortschritte. Allerdings gibt es für die IARU noch viel zu tun. Sie steht im Kontakt mit administrativen Stellen, um für die Zukunft eine optimale Zuweisung und Bandnutzung zu erzielen. Darüber berichtet IARU-Region-1-Präsident Don Beattie, G3BJ, auf der IARU-Webseite.

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Quelle: https://www.darc.de/home/

DARC e.V.

Deutschland-Rundspruch 3/2017, 3. KW

DARC e.V., Lindenallee 4, 34225 Baunatal, Telefon 0561 949880

Deutschland-Rundspruch 3/2017, 3. KW

(Redaktionsschluss: Mittwoch 10 Uhr, freigegeben für Rundspruchsendungen ab Donnerstag, den 19. Januar 2017, 17:30 UTC. Aktuelle Audiofassung unter www.ostseerundspruch.de/category/deutschland-rundspruch/ auch als RSS-Feed und www.darc.de/uploads/media/dlrs.mp3, die aktuelle PDF-Datei finden Sie im eingeloggten Zustand unter www.darc.de/nachrichten/deutschland-rundspruch/.
(An die Rundspruchsprecher: Internet-Linkverweise nicht vorlesen, z.B. [X]; lediglich für die Schriftfassung werden diese am Ende des Rundspruches aufgelistet.)

Hallo, liebe SWLs, YLs und OMs,
Sie hören den Deutschland-Rundspruch Nummer 3 des Deutschen Amateur-Radio-Clubs für die 3. Kalenderwoche 2017. Diesmal haben wir Meldungen zu folgenden Themen:

- Zahl der Funkstörungen konstant
- Bundesnetzagentur sperrte 986 000 Produkte wegen Funkstörungen
- RTA kommentiert Anhörung zum Vorhabenplan der Bundesnetzagentur
- Start des Satelliten Fox-1B auf Ende August verschoben
- Sonder-Präfix OF anlässlich 100 Jahre Finnland
- Hörer-Rekord zur Weihnachtssendung von SAQ
- Aktuelle Conteste
und
- Was gibt es Neues vom Funkwetter?

Hier die Meldungen:

Zahl der Funkstörungen konstant

Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur hat im Jahr 2016 über 6000 Funkstörungen ermittelt und beseitigt. Darüber informiert die Bundesnetzagentur in einer Pressemitteilung. Die Anzahl der Funkstörungen blieb demnach gegenüber dem Vorjahr konstant. In den letzten Jahren haben sich zudem die Ursachen von Funkstörungen deutlich verändert. So geht die Anzahl der Rundfunkstörungen kontinuierlich zurück. Störungen der breitbandigen Datenübertragung in Telefon- und Kabelnetzen, bei haushaltsnahen Funkanwendungen und im Mobilfunk nehmen dagegen zu. Insbesondere neue und innovative Funkanwendungen erschweren es, die Ursache von Störungen einzugrenzen und zu beseitigen, stellt die Bundesnetzagentur in ihrer Meldung fest. Um schnell vor Ort zu sein und die Ursachen von Funkstörungen zügig ermitteln zu können, ist der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur mit Fachleuten und spezieller Messtechnik an 19 Standorten im Bundesgebiet vertreten. Die Funkstörungsannahme ist rund um die Uhr erreichbar. Die Bundesnetzagentur berät und klärt im Einzelfall, ob eine Störungsbearbeitung vor Ort erforderlich ist und ob gegebenenfalls Gebühren erhoben werden müssen. Neben der Funkstörungsbearbeitung kontrolliert der Prüf- und Messdienst zum Beispiel Frequenznutzungen, die Umsetzung von Versorgungsverpflichtungen im Mobilfunk und die Einhaltung von Grenzwerten der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit. Weitere Informationen zu Funkstörungen und die Kontaktdaten der Funkstörungsannahme veröffentlicht die Behörde auf ihrer Webseite [1].

Bundesnetzagentur sperrte 986 000 Produkte wegen Funkstörungen

Die Bundesnetzagentur hat im Jahr 2016 bei 537 Internetanbietern Angebote beendet, weil deren Produkte Funkstörungen und elektromagnetische Unverträglichkeiten verursachen können. Betroffen waren insgesamt rund 986 000 Produkte. Darüber informierte die Behörde jüngst in einer Pressemitteilung und verweist darauf, dass ein steigender Anteil aus China stamme. Die Produkte können Funkstörungen verursachen und dürfen in der EU nicht vertrieben und betrieben werden. Einen Großteil dieser Summe betreffen so genannte FM-Transmitter, um beispielsweise Musik vom Smartphone zum Radio zu senden. Die Geräte nutzen eine unzulässig hohe Sendeleistung oder falsche Frequenzen. Laut eigenen Angaben arbeitet die Behörde in ihrer Marktüberwachung intensiv mit dem Zoll zusammen, der bei der Einfuhr auffällige Produkte feststellt. Von den Zollbehörden kamen 2016 über 10 000 Meldungen über verdächtige Warensendungen, die insgesamt rund 270 000 Produkte umfassten. Nach Prüfungen durch die Bundesnetzagentur konnte in 88 % dieser Fälle keine Freigabe für den europäischen Markt erteilt werden, da die Produkte den Anforderungen nicht genügten. Eine Statistik zur Marktüberwachung hat die Behörde auf ihrer Webseite veröffentlicht [2].

RTA kommentiert Anhörung zum Vorhabenplan der Bundesnetzagentur

Der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) hat der Bundesnetzagentur am 16. Januar ein Schreiben mit seinen Kommentaren zur öffentlichen Anhörung über den Entwurf des Vorhabenplans der Bundesnetzagentur für das Jahr 2017 zugesandt. Darin greift der RTA noch einmal das neue EMVG auf, welches Ende vergangenen Jahres ohne Änderungsvorschläge des RTA in Kraft getreten war. Weiterhin unterstreicht der RTA darin die Wichtigkeit der Marktüberwachung durch die Behörde. Weitere Anmerkungen betreffen die Themen Bereitstellung von Frequenzen für den Ausbau der digitalen Infrastruktur, Normung im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit und Harmonisierte Europäische Normen/Funkanlagen-Richtlinie 2014/53/EU. Das Schreiben ist als Vorstandsinformation auf der DARC-Webseite veröffentlicht [3].

Start des Satelliten Fox-1B auf Ende August verschoben

Der Start des Satelliten Fox-1B wurde auf den 29. August 2017 verschoben. Darüber berichtet der amerikanische Amateurfunkverband ARRL mit Bezug auf die AMSAT. Der Satellit - auch als RadFxSat bekannt - ist einer von vier CubeSatelliten innerhalb der 14. ELaNa-Mission der NASA. Die Satelliten werden als Sekundärnutzlasten der JPSS-1-Mission transportiert. Fox-1B enthält einen U/V-Transponder mit einem Uplink auf 435,250 MHz, wofür ein 67,0-Hz-CTCSS-Ton mit auszusenden ist, und einen Downlink auf 145,960 MHz. JPSS-1 wird mit einer Delta-2-Rakete von der Vandenberg Air Force Base in Kalifornien gestartet. RadFxSat wurde im vierten Quartal des Jahres 2016 getestet und fertiggestellt.

Sonder-Präfix OF anlässlich 100 Jahre Finnland

Anlässlich des 100. Jubiläums der Republik Finnland dürfen finnische Funkamateure ihr Rufzeichen mit dem seltenen Präfix OF nutzen. Dies geschieht im Einklang mit der Telekommunikationsbehörde FICORA. Die Rufzeichen dürfen für Sprach-, Daten-, Telegrafie und andere Betriebsarten verwendet werden. Darüber berichtet Marko Wirtanen, OH8WM, innerhalb der IARU-Region 1.

Hörer-Rekord zur Weihnachtssendung von SAQ

Infolge der Weihnachtsaussendung des historischen Maschinensenders SAQ verzeichnete man mit 400 Hörern einen Rekord. Die Signale auf 17,2 kHz wurden am 24. Dezember 2016 vom schwedischen Grimeton ausgesendet, wo der sogenannte Alexanderson Alternator beheimatet ist. Für die Sendung wurde ein Bericht mit den Empfangsbestätigungen erstellt [4], der erstmals auch die Hörer auf einer interaktiven Weltkarte zeigt [5]. Die Mehrheit der Berichte kam von Hörern in Europa - viele davon Funkamateure. Aber auch einige Funkamateure in Kanada und den USA konnten die Signale empfangen. "Ein exzellenter Empfang", berichtet zum Bespiel der Längstwellenspezialist Joe Craig, VO1NA, in Neufundland. Sogar in Alaska war Laurence Howell, KL7L, in der Lage, SAQ mit einem Rapport von 449 zu empfangen. Darüber berichtet der amerikanische Amateurfunkverband ARRL auf seiner Webseite.

Aktuelle Conteste

21. bis 22. Januar: HA DX Contest
27. bis 29. Januar: CQ World-Wide 160 m Contest
28. bis 29. Januar: BARTG RTTY Sprint, REF Contest und UBA DX Contest
Die Ausschreibungen finden Sie auf der Webseite des DX und HF-Funksportreferates [dx] sowie mittels der Contesttermin-Tabelle in der CQ DL 1/17 auf S. 64.

Der Funkwetterbericht vom 17. Januar, erstellt von Hartmut Büttig, DL1VDL

Rückblick vom 10. bis 16. Januar: Der erste C-Flare des Jahres 2017 am 12. Januar nährt zumindest unsere Hoffnung nach etwas mehr Sonnenaktivität im Februar. Der solare Flux stieg leicht von 71 auf 78 Einheiten, was sich in einigen Öffnungen des 17-m-Bandes widerspiegelte. Das geomagnetische Feld war bis zum 10. Januar gestört, weil intensiver Sonnenwind von den Rändern des koronalen Loches CH 785 wehte. Ab dem 11. Januar erfreuten uns ein sehr ruhiges Erdmagnetfeld und ebenso sehr gute DX-Bedingungen auf allen Bändern unterhalb von 10 MHz.

Vorhersage bis zum 24. Januar:
Neben den beiden Regionen 2625 und 2626, die sich gegenwärtig im nordöstlichen Sonnenquadranten befinden und uns in der kommenden Woche begleiten werden, steht auch das koronale Loch CH786 bereit. Für dieses gibt es bereits eine Stormwatch, die ab dem 18. Januar gilt. Wir erwarten wieder intensivere geomagnetische Störungen bis zum Ende des Vorhersagezeitraumes. Die Fluxwerte bleiben im Bereich zwischen 75 und 82. Je nachdem, wie das Erdmagnetfeld auf den Sonnenwind reagiert, erwarten wir gute bis sehr gute DX-Bedingungen auf den Bändern unter 10 MHz und brauchbare Bedingungen auf 30, 20 und 17 m.

Es folgen nun die Orientierungszeiten für Grayline DX, alle Zeiten in UTC:

Sonnenaufgang: Auckland/Neuseeland 17:19; Melbourne/Ostaustralien 19:16; Perth/Westaustralien 21:27; Singapur/Republik Singapur 23:12; Tokio/Japan 21:49; Honolulu/Hawaii 17:11; Anchorage/Alaska 18:50; Johannesburg/Südafrika 03:30; San Francisco/Kalifornien 15:23; Stanley/Falklandinseln 08:05; Berlin/Deutschland 07:08.

Sonnenuntergang: New York/USA-Ostküste 21:55; San Francisco/Kalifornien 01:17; Sao Paulo/Brasilien 21:58; Stanley/Falklandinseln 00:08; Honolulu/Hawaii 04:11; Anchorage/Alaska 01:24; Johannesburg/Südafrika 17:04; Auckland/Neuseeland 07:41; Berlin/Deutschland 15:25.

Das waren die Meldungen des DARC-Deutschland-Rundspruchs. Die Redaktion hatte Stefan Hüpper, DH5FFL, vom Amateurfunkmagazin CQ DL. Diesen Rundspruch gibt es auch als PDF- und MP3-Datei auf der DARC-Webseite sowie in Packet Radio unter der Rubrik DARC. Meldungen für den Rundspruch - mit bundesweiter Relevanz - schicken Sie bitte per Post oder Fax an die Redaktion CQ DL sowie per E-Mail ausschließlich an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Vielen Dank fürs Zuhören und AWDH bis zur nächsten Woche!

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Verzeichnis der Internetadressen (Rundspruchsprecher: Bitte nicht vorlesen!):
[1] https://www.bundesnetzagentur.de/funkstoerungen
[2] http://tinyurl.com/z2awplb
[3] https://www.darc.de/nachrichten/vorstandsinformationen/
[4] http://tinyurl.com/z39dwxc
[5] http://tinyurl.com/gn8csma
[dx] http://www.darc.de/referate/dx

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Quelle: https://www.darc.de/home/

BNetzA veröffentlicht Statistik zur Marktüberwachung 2016

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat eigenen Angaben zufolge im Jahre 2016 insgesamt 986.789 Produkte von Internetanbietern gesperrt, die Funkstörungen verursachen können. Das geht aus der "Statistik der Marktüberwachung 2016" hervor, die die Behörde am 16. Januar 2017 veröffentlicht hat.

Die veröffentlichten Zahlen beruhen in erster Linie auf Überprüfungen der "Wirtschaftschaftsakteure" (Hersteller/Importeure und Händler) im Internet und vor Ort sowie auf der Zusammenarbeit mit dem Zoll.

Spitzenreiter der im Internet gesperrten Produkte waren FM-Transmitter (744.262 Exemplare), gefolgt von Funkkopfhörern (201.211 Expl.), Drohnen/Quadrokoptern (21.123 Expl.) und Handfunkgeräten (7934 Expl.).

632 Angebote wurden nach Angabe der Behörde auf Internetplattformen beendet. Bei der Überwachung "neuer Vertriebswege" erwirkte die Behörde drei richterlich angeordnete Hausdurchsuchungen, bei denen 75 Störsender und 21 "sonstige nichtkonforme Funkanlagen" sichergestellt wurden.

Für "markteinschränkende Maßnahmen" bat die BNetzA in 937 Fällen zur Kasse. Sie erzielte damit Einnahmen in Höhe von ca. 840.000 Euro.

Der Zoll meldete der BNetzA im vergangenen Jahr 10.694 "verdächtige" Warensendungen; 88% dieser Sendungen erhielten keine Freigabe für den europäischen Markt.

Im internen Prüflabor der Behörde wurden 697 "EMV-Produkte" und 313 "R&TTE-Produkte" (Funk- und TK-Anlagen) messtechnisch überprüft. Dabei zeigte sich, dass 208 "EMV-Produkte" und 85 "R&TTE-Produkte" "messtechnisch auffällig" waren.

Die "Statistik der Marktüberwachung 2016" kann im Internet unter http://t1p.de/82oc heruntergeladen werden. Eine Pressemitteilung dazu ist unter http://t1p.de/75p8 zu finden.

- wolf -

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www.funkmagazin.de

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/160117.htm

Pressemitteilung der Bundesnetzagentur:

986 000 Produkte gesperrt, die Funkstörungen verursachen können

Die Bundesnetzagentur hat im Jahr 2016 bei 537 Internetanbietern Angebote beendet, weil die Produkte Funkstörungen und elektromagnetische Unverträglichkeiten verursachen können. Betroffen waren insgesamt rund 986 000 Produkte.

„Ein steigender Anteil der Produkte, die wir aus dem Verkehr ziehen müssen, stammt aus China. Die Produkte können Funkstörungen verursachen und dürfen in der EU nicht vertrieben und betrieben werden. Auffällig oft entsprechen so genannte FM-Transmitter nicht den Anforderungen. Das sind Geräte, die Musik zum Beispiel vom Smartphone per UKW-Funk zu einem Radio in der Nähe übertragen, das die Musik dann wiedergibt“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir empfehlen, beim Kauf von Geräten darauf zu achten, dass diese CE-gekennzeichnet sind.“ Angesichts des stark wachsenden Onlinehandels durch Direktimport hat die Bundesnetzagentur ihre Aktivitäten in diesem Bereich durch eine Zusammenarbeit mit Internetportalen weiter intensiviert. Unter den 986 000 Produkten, deren Vertrieb über das Internet gesperrt wurde, befanden sich 744 000 FM Transmitter. Die Geräte nutzen zum Beispiel unzulässig hohe Sendeleistungen oder falsche Frequenzen. Immer wieder kommt es vor, dass von Geräten Stromschlaggefahr ausgeht. Ferner wurde der Vertrieb für 201 000 Funkkopfhörer wegen der Nutzung sicherheitsrelevanter Funkfrequenzen und für 21 000 Drohnen wegen erheblicher administrativer Mängel gesperrt. Mit geringerem Anteil waren zum Beispiel Handfunkgeräte, QI Wireless Ladegeräte, Funksteckdosen und Ultraschallgeräte betroffen.

Die Bundesnetzagentur arbeitet bei der Marktüberwachung intensiv mit dem Zoll zusammen, der bei der Einfuhr auffällige Produkte feststellt. Von den Zollbehörden kamen 2016 über 10 000 Meldungen über verdächtige Warensendungen, die insgesamt rund 270 000 Produkte umfassten. Nach Prüfungen durch die Bundesnetzagentur konnte in 88 % dieser Fälle keine Freigabe für den europäischen Markt erteilt werden, da die Produkte den Anforderungen nicht genügten.

Die Bundesnetzagentur überwacht das Angebot von elektrischen und elektronischen Geräten auf dem deutschen Markt, um Funkstörungen und elektromagnetische Unverträglichkeiten zu minimieren. Sie überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben stichprobenartig und führt für Funkanlagen Prüfungen der Gerätesicherheit durch. Auffällige Produkte dürfen nicht mehr angeboten werden und erhalten markteinschränkende Maßnahmen. Der Verbraucher profitiert durch eine effiziente Marktüberwachung von einem guten Schutzniveau im Hinblick auf die Funkverträglichkeit und Gerätesicherheit. Weitere Informationen zur Marktüberwachung der Bundesnetzagentur sind unter https://www.bundesnetzagentur.de/marktueberwachung veröffentlicht.

(Quelle: Pressemeldung Bundesnetzagentur)

Anm. der Redaktion: Neben den obigen Angaben hätten Zahlen über aus dem Verkehr gezogene Schaltnetzteile oder LED-Lampen minderer Qualität die Pressemitteilung im Sinne der Funkamateure sicherlich noch weiter bereichert.

shz.de
Warum Polizisten mit digitalen Funkgeräten oft mulmig ist

EMVG: Brief von DK3GV an seinen Bundestagsabgeordneten...

Der Journalist und Funkamateur Horst Garbe, DK3GV, hat am 15, Januar 2017 mit einem Brief an "seinen" Bundestagsabgeordneten Peter Weiß (CDU) versucht, ihm die Wichtigkeit störungsfreier Funkfrequenzen klarzumachen.

DK3GV bezieht sich dabei auf eine Antwort des Abgeordneten vom 4. Dezember 2016, in der dieser sattsam bekannte Stereotypen zu EMV - teilweise wörtlich einem Schreiben von Wirtschaftsminister Gabriel entnommen - geäußert hatte.

Nachstehend veröffentlichen wir den Brief von DK3GV mit dessen freundlicher Genehmigung:

Sehr geehrter Herr Weiß (...),

zunächst bedanke ich mich dafür, dass Sie sich dieser Angelegenheit - der Problematik möglichst störungsfreier Funkfrequenzen - angenommen haben. Ich stelle aber fest, dass Ihre Antwort auf meine Anfrage vom 4. Dezember 2016 eine Absage an den störungsfreien Empfang von Informationen, unter anderem durch Auslandsrundfunkdienste, sowie eine Absage an den völkerverbindenden Gedanken des Amateurfunks und des damit einhergehenden Zusammenkommens von Menschen aus unterschiedlichen Kulturen ist. Ferner geht es nicht, wie in Ihren Zeilen formuliert, um die Privilegierung des Amateurfunks, sondern um die Vermeidung der Benachteiligung durch bewusst zugelassene Störungen!

Sie schreiben: "Es gibt keinen Rechtsanspruch auf ein individuelles Umfeld frei von elektromagnetischen Einflüssen."

Missverständnis oder ...? Es geht nicht um ein individuelles Umfeld frei von elektromagnetischen Einflüssen, es geht um vorbeugende Maßnahmen zum Erhalt der Nutzung von Funkfrequenzen zum Empfang des internationalen Hörfunks und zur möglichst störungsfreien Ausübung der Völkerverständigung.

Sie schreiben: "Funkamateure sind bereits jetzt insoweit privilegiert, dass sie mit ihrem Betriebsmittel die Nachbarschaft mit Feldstärken belegen können, die weit jenseits des im häuslichen Umfeld Normalen liegen. Eine Vielzahl von Störungsmeldungen geht auf die Emissionen von Funkamateuren zurück."

Richtig ist: In einigen Einzelfällen mag es zu Problemen der elektromagnetischen Verträglichkeit, ausgelöst durch Funkamateure, kommen. Die Vielzahl der Störungen kommt indes aber nicht von Funkamateuren, sondern unter anderem von nicht korrekt abgeschirmten Kabelnetzen, Datenübertragungen auf nicht abgeschirmten Leitungen (Power Line Communication) und anderen Störquellen mehr. Diese Emissionen haben Sie in Ihrer Betrachtung eigenartigerweise vergessen.

Sie schreiben: "Aufgabe der Bundesnetzagentur ist der faire Ausgleich zwischen den verschiedenen Nutzungen. Hierbei ergehen im einen Fall Verwaltungsakte zu Gunsten, im anderen Fall zu Lasten einer Betriebsmittelart. Der Gesetzgeber hat im EMVG eine Abwägung getroffen, in welchen Fällen ein Betriebsmittel Vorrang vor anderen hat und folglich eine Anordnung gegen die Störquelle ergehen kann. Der Amateurfunkdienst fällt nicht darunter. Die diesbezüglich besonders geschützten Anwendungen sind z.B. die Störung des öffentlichen Telekommunikationsnetzes, oder wenn Gefahr für Leib und Leben besteht. Für alle anderen Anwendungen gilt das Verhältnismäßigkeitsprinzip."

Sie betonen die Gefahr für Leib und Leben. Aber es sind doch gerade die Funkamateure, die in Notsituationen aufgrund ihrer drahtlosen Kommunikation Hilfe leisten bzw. Hilfe leisten können und somit auch öffentliche Organe unterstützen! Aber gerade diese Möglichkeit wird durch die nun ermöglichte Anhebung des Störpegels letztendlich konterkariert! Ferner sprechen Sie von Fairness: Ist es fair, Störungen legalisieren zu wollen und den Funkamateur und den Kurzwellenhörfunkhörer durch immer weiter eingeschränkte Empfangsmöglichkeiten von der Weltgemeinschaft der Funkamateure und Kurzwellenhörer auszugrenzen?!

Sie schreiben: "Es gibt auch keinen Rechtsanspruch, jeden Radiosender dieser Welt an jedem Ort über jeden Empfangsweg ungestört empfangen zu können. Insbesondere nicht wenn der Radiosender jederzeit über andere Medien wie z.B. das Internet empfangen werden könnte."

In der Praxis heißt dies, in einem Katastrophenfall von einem sicheren Medium, den Empfang des Hörfunks unter anderem durch ein Kofferradio, versorgt mit externer Energie (Batterie, Notstrom), aufzugeben. Ebenfalls wird auf die Hilfe des Funkamateurs in Notfällen (siehe oben) verzichtet, da ihm seine Kommunikationsmöglichkeiten weiter eingeschränkt werden. Ein kontraproduktives Verhalten, dem vorbeugende Maßnahmen besser entgegenstehen würden.

Sie schreiben: "Die Zahl der Störungsmeldungen hat im Übrigen in den letzten Jahren, trotz der weiter zunehmenden Verbreitung von EMV-relevanten Produkten, nicht zugenommen. Dies ist ein Beleg, dass das Zusammenspiel von Betriebsmitteln, das im EMVG geregelt wird, in aller Regel funktioniert und hier keine Verschärfungen geboten sind, die natürlich auch zu Mehrkosten führen würden."

Die Einsparung finanzieller Mittel als Begründung zur Freigabe eines erhöhten Störpegels auf den Frequenzen als Maßstab heißt letztendlich nichts anderes, als die Aufgabe der Störungskontrolle auf den Frequenzen zugunsten eines besseren Haushaltes. Polemisch angemerkt: Um wirtschaftlich noch besser dazustehen, könnte man die Kontrollorgane, also die Bundesnetzagentur und ihre Messstellen, ganz abschaffen!

Sie schreiben: "Die Bundesnetzagentur arbeitet seit Jahren gut mit Funkamateuren und ihren Verbänden zusammen. Die gesetzlichen Grundlagen, die das EMVG hierfür bietet, haben sich hierfür als hinreichend und praktikabel erwiesen".

Im Klartext heißt dies: Wenn die Frequenzen weiter ungehindert "vermüllt" werden dürfen, wird drahtlose Kommunikation zukünftig nur noch durch fernbedienbare Funkstationen außerhalb des weiter steigenden Störnebels auf den Frequenzen möglich sein, wenn überhaupt. Weil die Maßnahmen eben nicht, wie behauptet, "hinreichen und praktikabel" sind. Dies aber kann doch nicht das Ansinnen eines in einer Demokratie garantierten und frei empfangbaren Hörfunks und einem völkerverständigenden Amateurfunks sein, von der Störung anderer Funkdienste ganz zu schweigen.

Resümee: Offensichtlich verhält es sich mit der Störungsunterbindung auf Funkfrequenzen ebenso, wie mit der Kriminalitätsbekämpfung im Internet. Hierzu informierte mich ein IT-Spezialist des Polizeireviers Waldkirch, dass erst nach dem Eintritt des Schadenfalls eine Strafverfolgung eingeleitet wird. Auch hier interessiert sich ganz offensichtlich niemand für vorbeugende Maßnahmen, man lässt die Dinge, wie auch hier im Funk laufen, bis der dann nicht mehr zu verhindernde "Schadensfall" - Wegfall der Frequenznutzungsmöglichkeit - eintritt. Ein für mich absolut nicht nachvollziehbares Vorgehen! In der Praxis heißt das überspitzt formuliert: Jeder kann mit einer Waffe im Land rumlaufen, solange der Schadensfall, also der Tod einer Person, nicht gegeben ist. Weil Vorbeugen ja nicht mehr opportun scheint!

Anstatt die Dinge schön zu reden, sollte die Reißleine gezogen werden, ehe es zu spät ist. Oder soll eine so grandiose Erfindung, wie die der drahtlosen Kommunikation, aufgrund kontraproduktiver Entscheidungen zugunsten von weiter zunehmenden Störfaktoren, dem Verfall geopfert werden!?

Bedanken möchte ich mich dafür, dass Sie sich überhaupt gemeldet haben, ein Bundestagsmitstreiter aus dem Landkreis, den ich auch über die Problematik der gestörten Frequenzen informiert hatte, hat sich bis heute nicht gemeldet, obwohl er bei einer Vorführung der Funkamateure auf den Science Days im Europa Park in Rust durchaus positive Worte über das Wirken der Funkamateure fand. Vielen Dank, Herr Weiss, dass Sie sich dieser Angelegenheit angenommen haben und durch mein Ansinnen hoffentlich nachvollziehbare Gründe für den Erhalt sauberer Frequenzen bei zukünftigen Entscheidungen im Bundestag zu diesem Thema mit bedenken,

mit freundlichen Grüßen

Horst Garbe

(Formatierung durch uns)

Soweit die Stellungnahme von Horst Garbe, DK3GV. Er ist für Kommentare unter E-Mail horstgarbedk3gv[at]posteo.de erreichbar.

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/150117.htm

DL500ML

DARC würdigt 500 Jahre Reformation mit Sonderrufzeichen

Im Jahr 1517 schlug Martin Luther seine Thesen an die Schlosskirche zu Wittenberg und verhalf der Reformation des christlichen Glaubens damit zum Durchbruch. Weltweit feiern Christen 2017 das 500. Jubiläum der Reformation. Auch der DARC würdigt - in Zusammenarbeit mit einigen evangelischen Landeskirchen - dieses Ereignis mit dem Sonderrufzeichen DL500ML. Dieses ist das ganze Jahr 2017 in der Luft und kann von den Funkamateuren aktiviert werden.

Auch ein sogenannter Reformationstruck wird während seiner Reise durch Europa in verschiedenen deutschen Städten Station machen. Die Ortsverbände vor Ort sind dazu aufgerufen, sich an den Aktionen zu beteiligen. Unter https://www.darc.de/nachrichten/veranstaltungen/#c45981 finden Sie weitere Informationen zum Reformationstruck sowie den Reservierungskalender.
Für Ihre eigene Berichterstattung können Sie gerne unsere Pressemitteilung unter https://www.darc.de/presse/pressemitteilungen/ zum Thema DL500ML nutzen. Diese brauchen Sie nur noch für Ihren Ortsverband personalisieren, um sie danach an die lokale Presse zu verteilen.

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Quelle: https://www.darc.de/home/