"Neues Deuschland"
Hobbyfunker als Notfallhelfer
Thüringer Behörden wollen in Krisenlagen auch auf Unterstützung durch Amateurfunkklubs zurückgreifen können

Nachzulesen in unserer FFLB0X,
=> Bayern-Ost Rundspruch vom 13.04.2017

sowie in unserer DBO841,  beide im CB-BCMNET
=> Bayern-Ost Rundspruch vom 13.04.2017

WRTC 2018 e.V.

WRTC-Vorstand bedankt sich und informiert über Spenden

Die Finanzierung der World Radiosport Team Championship (WRTC), die im Jahr 2018 das erste Mal in Deutschland stattfinden wird, ist auf einem guten Weg. Viele deutsche Funkamateure, OVs und Distrikte haben bereits gespendet. Wolfhard Goldschmidt, DL9ZWG, bemerkt hierzu: „Als Schatzmeister möchte ich mich auch einmal speziell bei allen Distrikten und Ortsverbänden des DARC und VFdB für die zahlreichen Spenden zur Unterstützung der WRTC 2018 bedanken.

Selbstredend wird über die eingehenden Spenden genau Buch geführt. Da möchte ich natürlich die eingegangene Spende auch einem konkreten Absender zuordnen können. Damit ich das kann, ist es unbedingt notwendig, dass ihr auf dem Überweisungsträger auch Euren Distrikt bzw. Ortsverband angebt. Fehlt diese Angabe, steht als Absender nichts weiter als Deutscher Amateur-Radio-Club (DARC) e.V. auf der Überweisung. Bei 24 Distrikten und knapp über 1000 Ortsverbänden ist ein weiterer, konkreterer Hinweis sehr hilfreich.“
Neben der Ausstellung der Spendenbescheinigung oder des Spendendiploms werden die Unterstützer auch auf der Webseite gelistet. Für Einzelspender größerer Beträge gibt es als besonderes Andenken eine Kachel. Das vollständige Verzeichnis der Förderer finden Sie unter: www.wrtc2018.de/index.php/foerderer/vereine-und-clubs.

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Quelle: https://www.darc.de/home/

Kein EU-"Verkaufsverbot" für Geräte mit Funktechnik

Für Verunsicherung haben in der zweiten Märzhälfte Pressemeldungen gesorgt, in denen behauptet wurde, dass ab Mitte Juni 2017 in der EU ein "Verkaufsverbot" für Geräte mit Funktechnik wie Smartphones und WLAN-Router droht.

Leider wurde in vielen dieser Pressemeldungen der Sachverhalt stark verkürzt und irreführend wiedergegeben.

Um was geht es tatsächlich?

Zunächst einmal geht es nicht um ein "Verkaufsverbot". Hersteller bzw. Importeure befürchten vielmehr, dass sie bestimmte Geräte, die Funktechnik enthalten, ab 13. Juni 2017 in Europa nicht mehr "in Verkehr bringen" dürfen.

Das hat folgende Gründe:

Ein Grund ist die sog. "Funkanlagen-Richtlinie" 2014/53/EU, die u,a. das "Inverkehrbringen" von Funkanlagen in der EU regelt. Diese Richtlinie gibt es schon seit April 2014, sie tritt aber (nach Ablauf die Übergangsfrist) jetzt am 13. Juni 2017 endgültig in Kraft. Sie ersetzt die bisherige sog. "R&TTE-Richtlinie".

Ein weiterer Grund sind ältere EU-Normen für Funkanlagen, die sich noch auf die bisherige "R&TTE-Richtlinie" beziehen. Damit Hersteller bzw. Importeure Funkanlagen auf den EU-Markt bringen dürfen, müssen sie in einer "Konformitätserklärung" bescheinigen, dass das betreffende Gerät die Anforderungen der aktuellen Richtlinie erfüllt. Das geschieht in der Regel dadurch, dass der Hersteller bzw. Importeur erklärt, dass das Gerät den entsprechenden EU-Normen entspricht.

Weil sich viele dieser EU-Normen noch auf die bisherige "R&TTE-Richtlinie" beziehen, sind manche Hersteller bzw. Importeure der Ansicht, dass diese Normen mit dem Inkrafttreten der "neuen" Richtlinie am 13. Juni 2017 hinfällig werden. Sie befürchten, dass damit auch Konformitätserklärungen, die auf solche "alten" Normen verweisen, ihre Gültigkeit verlieren und die entsprechenden Funkgeräte dann nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen.

Folge-Normen, die sich schon auf die "neue" Funkgeräte-Richtlinie 2014/53/EU beziehen, sind zu einem großen Teil noch in Arbeit. Nach Aussage der EU-Kommission werden bis zum Stichtag 13. Juni 2017 nur etwa 75 Prozent dieser "neuen" Normen fertiggestellt sein.

Auch die Bundesregierung hat sich offensichtlich den Befürchtungen der Hersteller und Importeure angeschlossen: Bundeswirtschaftsministerin Zypries drängte in einem Brief an die zuständige EU-Industriekommissarin auf eine Lösung des vermeintlichen Problems.

Ein vom Funkmagazin befragter Fachanwalt für TK-Recht teilt diese Befürchtungen nicht: Auch nach dem 13. Juni 2017 könnten Hersteller und Importeure auch "alte" Normen verwenden, die sich auf die bisherige R&TTE-Richtlinie beziehen, sofern diese noch in Kraft sind (also nicht durch eine Folge-Norm ersetzt wurden) und in der Konformitätserklärung die Konformität mit der "neuen" Richtlinie 2014/53/EU erklärt wird.

Die "CB-Funk-Norm" EN 300 433 ist übrigens von dieser vermeintlichen Problematik nicht betroffen. Sie wurde schon im vergangenen Jahr an die "neue" Richtlinie 2014/53/EU angepasst.

- wolf -

Update vom 10.04.2017:
Mittlerweile hat auch die EU-Kommission
klargestellt, dass es kein "Verkaufsverbot" von Geräten mit Funktechnik ab Sommer 2017 geben wird.

© FM-FUNKMAGAZIN
www.funkmagazin.de

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/250317.htm

Aktuelle Audiofassung
Nord-Ostsee-Rundspruch Nr. 150 – KW 14/2017

DB0FFL mit neuer Antenne

Am Freitag, den 07.04.2017 wurde am 2 Meter FM Umsetzer DB0FFL in Bergham, die in die Jahre gekommene 'Ringo Ranger' durch eine neue 'Diamond X 300' ersetzt.

Der Funkfreunde Landshut e.V. wünscht allen Nutzern mit dem DB0FFL weiterhin viel Spaß und tolle Verbindungen!

Das Antennen-Team der Funkfreunde Landshut

 

Packet-Radio Schnittstelle zum DAPNET

Stephan, DL4STE, (Funkfreunde Landshut e.V.) und Chris, OE5DXL, haben eine Lösung erarbeitet, mit der man aus dem Packet-Radio-Netz Funkrufe über das neue DAPNET absenden kann.

Beispiel:

DB0FFL-5 connecten und dann den Funkruf eingeben

DARC e.V.

Deutschland-Rundspruch 14/2017, 14. KW

DARC e.V., Lindenallee 4, 34225 Baunatal, Telefon 0561 949880

Deutschland-Rundspruch 14/2017, 14. KW

(Redaktionsschluss: Mittwoch 10 Uhr, freigegeben für Rundspruchsendungen ab Donnerstag, den 5. April 2017, 17:30 UTC. Aktuelle Audiofassung unter www.ostseerundspruch.de/category/deutschland-rundspruch/ auch als RSS-Feed und www.darc.de/uploads/media/dlrs.mp3, die aktuelle PDF-Datei finden Sie im eingeloggten Zustand unter www.darc.de/nachrichten/deutschland-rundspruch/.
(An die Rundspruchsprecher: Internet-Linkverweise nicht vorlesen, z.B. [X]; lediglich für die Schriftfassung werden diese am Ende des Rundspruches aufgelistet.)

Hallo, liebe SWLs, YLs und OMs,
Sie hören den Deutschland-Rundspruch Nummer 14 des Deutschen Amateur-Radio-Clubs für die 14. Kalenderwoche 2017. Diesmal haben wir Meldungen zu folgenden Themen:

- 60-m-Band in den Niederlanden an WRC-Vorgabe angepasst
- 135,7-kHz- und 472-kHz-Band kommt für Funkamateure in den USA
- Ergebnisse von Wahlen in den DARC-Distrikten
- Amateurfunkprüfung auf der HAM RADIO
- Termine
- Aktuelle Conteste
und
- Was gibt es Neues vom Funkwetter?

Hier die Meldungen:

60-m-Band in den Niederlanden an WRC-Vorgabe angepasst

Seit dem 1. April sind in den Niederlanden die Regelungen für das 5-MHz-Band an diejenigen der Weltfunkkonferenz aus dem Jahr 2015 angepasst worden. Die entsprechende Meldung im niederländischen Staatsanzeiger wurde am 28. März veröffentlicht. Der Betrieb findet nun im durch die WRC definierten Bereich von 5351,5 bis 5366,5 kHz mit max. 15 W EIRP statt. In Deutschland ist das 60-m-Band bereits seit dem 21. Dezember 2016 freigegeben. In der Meldung vom 28. März wurden weiterhin die Restriktionen für Crossband- und Duplex-Betrieb für die Frequenzbereiche 50,45 bis 52 MHz sowie 70,0 bis 70,5 MHz aufgehoben. Darüber berichtet das britische Nachrichtenportal Southgate.

135,7-kHz- und 472-kHz-Band kommt für Funkamateure in den USA

Am 28. März hat die US-amerikanische Telekommunikationsbehörde FCC Regelungen verabschiedet, die den Funkamateuren in den USA den Betrieb in den Bereichen 135,7 bis 137,8 kHz ermöglicht. Laut dem so genannten "Report and Order" der FCC ist das 472-kHz-Band auf sekundärer Basis freigegeben. Die maximale Leistung beträgt 5 W EIRP, außer im Bundesstaat Alaska und dort speziell 800 km von der russischen Grenze, hier sind nur 1 W EIRP erlaubt. Auf dem Langwellenband sind ebenfalls nur 1 W EIRP zulässig. Die FCC schreibt einen Abstand von 1 km Distanz zwischen Stromleitungen mit PLC-Systemen und Funkamateuren vor, die auf den neuen Bändern arbeiten. Weiterhin dürfen die Antennen für beide Bänder maximal 60 m über dem Erdboden aufgehängt sein. Zum Betrieb ist mindestens die Lizenzklasse der General Class nötig. Erlaubte Betriebsarten umfassen CW, RTTY, Telefonie, Daten und Bildübertragung. Der Geschäftsführer des amerikanischen Amateurfunkverbandes ARRL, Tom Gallagher, NY2RF, bezeichnete die neuen Regelungen als einen großen Gewinn für die Amateurfunkgemeinschaft in den USA. Dabei war der Weg kein leichter. Schon seit den 1970er Jahren hat die ARRL versucht, einen Teil des Mittelwellenspektrums für den Amateurfunkdienst zu gewinnen.

Ergebnisse von Wahlen in den DARC-Distrikten

Am 1. April fand die Distriktsversammlung Saar (Q) mit Neuwahl des Vorstandes statt: Der neue Vorstand besteht aus folgenden Personen: Distriktvorsitzender Eugen Düpre, DK8VR, Stellvertretender Distriktvorsitzender Frank Kneip, DC2VE, und weiterer Stellvertretender Distriktvorsitzender Manfred Müller, DL4VAI. Bei der Besetzung der Referate und Beauftragten haben sich keine Änderungen ergeben. Anwesend waren 18 stimmberechtigte Ortsverbände.
Am gleichen Tag versammelte sich der der Distrikt Bayern-Ost (U) beim OV Neustadt a.d. Donau (U24). Der bisherige Distriktsvorsitzende Peter Frank, DO1NPF, sowie die beiden Stellvertreter Gerd Aßmann, DL7GA, und Tobias Christoph, DC3TC, wurden mit einem hervorragenden Ergebnis für weitere zwei Jahre gewählt. Die alte und neue Vorstandschaft bedankte sich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Auch im Distrikt Berlin (D) wurde am 1. April gewählt. Der DV Marcus Goth, DL7MBG, wurde im Amt für weitere zwei Jahre bestätigt. Er wird unterstützt von Lars Weiler, DC4LW, und Kay Zühlke, DL7KST, sowie weiter von Martin Tomiak, DL7ARY. Die anwesenden Referenten wurden für die neue Wahlperiode bestätigt.
Im Distrikt Rheinland-Pfalz (K) wurde Hartmut Schäffner, DF3UX, im Amt als Distriktsvorsitzender bestätigt. Die Versammlung kam dazu am 2. April in Daun zusammen.

Amateurfunkprüfung auf der HAM RADIO

Anlässlich der HAM RADIO bietet die Bundesnetzagentur Amateurfunkprüfungen für die Klassen A und E an - ausgenommen sind Wiederholungsprüfungen. Die Termine sind am Messefreitag, dem 14. Juli um 13 Uhr im Raum London und am Messesamstag, dem 15. Juli im Raum Rom zur gleichen Uhrzeit. Weiterhin wird eine Zusatzprüfung zum Nachweis von Fertigkeiten im Hören und Geben von Morsezeichen am Samstag um 11 Uhr im Raum Rom angeboten. Die Prüfungsgebühr ist entsprechend der Amateurfunkverordnung gestaltet und ist bis spätestens zwei Stunden vor Beginn der Prüfung am Stand der Bundesnetzagentur zu entrichten. Die Anmeldung zur Prüfung kann wie folgt erfolgen: am Messestand der Bundesnetzagentur, postalisch unter: Bundesnetzagentur, Außenstelle Dortmund, Herr Fiene, Alter Hellweg 56, 44379 Dortmund, oder per Fax 0231-9955180. Das Anmeldeformular für die Zulassung zur Amateurfunkprüfung ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur erhältlich [1]. Die Anzahl der Teilnehmer ist auf 50 Personen begrenzt. Die Teilnehmer bekommen das Prüfungsergebnis nach der Prüfung mitgeteilt, jedoch kann sich diese Mitteilung auf Grund der möglichen hohen Teilnehmerzahlen bis nach 18 Uhr verzögern. Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch bei Herrn Fiene unter 0231-9955122.

Termine

Am 17. April findet die Internationale Amateurfunk- und Radiokommunikationsbörse DIRAGE im "CC Den Amer" statt. Die Adresse lautet Nijverheidslaan 24 in 3290 Diest/Belgien. Öffnungszeit für Besucher ist von 9 bis 14 Uhr. Die Ausstellungsfläche beträgt 1350 Quadratmeter. Am Folgetag, dem 18. April, ist Weltamateurfunktag. Dieser wurde anlässlich der Gründung der Internationalen Amateur Radio Union (IARU) in Paris im Jahr 1925 ins Leben gerufen. Weltweit finden dazu verschiedene Funkaktivitäten statt. Weitere Informationen gibt es auf der IARU-Webseite [2].

Aktuelle Conteste

8. April: DIG QSO Party und RSGB International Sprint Contest
9. April: DIG QSO Party
8. bis 9. April: Japan International DX Contest und OK-OM SSB DX Contest
14. bis 15. April: Holyland Contest
15. April. Baden-Württemberg Aktivität (BWA) und RSGB International Sprint Contest
15. bis 16. April: YU DX Contest
17. April: Deutschland-Contest des DTC e.V. und DARC-Ostercontest
Die Ausschreibungen finden Sie auf der Webseite des DX und HF-Funksportreferates [dx] sowie mittels der Contesttermin-Tabelle in der CQ DL 4/17 auf S. 64.

Der Funkwetterbericht vom 4. April, erstellt von Hartmut Büttig, DL1VDL

Rückblick vom 27. März bis 3. April: Die Region 2644 bescherte uns mit sieben M-Flares tatsächlich den eigentlich für Mitte März erwarteten Fluxanstieg. 45 C-Flares spiegeln eine vergleichsweise aktive Sonne wider. Aus der grafischen Darstellung der Fluxwerte [3] geht hervor, dass wir im Jahre 2016 kurzzeitig Werte von über 100 Fluxeinheiten Mitte April, Mitte Juli und Mitte Oktober hatten. Nun stiegen sie - wie erhofft - auch kurzzeitig von 88 auf 108 Einheiten. Das geomagnetische Feld war bis zum Abend des 1. April durch intensiven Sonnenwind gestört. Dann folgte am 2. und 3. April eine sehr ruhige Phase, bevor es am Vormittag des 4. April mächtig stürmte. Die eruptive Region 2644 befand sich bei den M-Flares bereits außerhalb des geoeffektiven Bereiches, sodass die koronalen Plasmawolken an der Erde vorbei flogen. Aber eine Wechselwirkung zwischen dem interplanetaren Feld und unserem irdischen Feld spiegelte sich sehr wohl in dieser intensiven Störung wider. Die oberen Kurzwellenbänder profitierten noch nicht von den vergleichsweise hohen Fluxwerten, denn die Ionosphäre reagiert verzögert. Die beständigsten DX-Bänder waren 20, 30 und 40 m, gefolgt von 80 und 17 m. Es gab intensive Schwundphasen auf allen Bändern.

Vorhersage bis zum 11. April:
Die Region 2644 wird in etwa 14 Tagen wieder am östlichen Sonnenrand sein. Wir erwarten eventuell noch ein paar C-Flares, bevor die Sonne erneut in eine ruhige Phase rutscht. Die Ionosphäre kann durchaus in den nächsten Tagen gute Öffnungen der Bänder 17, 15 und 12 m bewirken. Wir sollten aber nicht zu viel erwarten, denn seit Oktober 2016 hatten wir eine sehr lange ionisationsarme Zeit, in der die Partikel des Sonnenwindes in den positiven Phasen ausbreitungsverbessernd wirkten und weniger die UV-Strahlung der Sonne.

Es folgen nun die Orientierungszeiten für Grayline DX, alle Zeiten in UTC:

Sonnenaufgang: Auckland/Neuseeland 18:36; Melbourne/Ostaustralien 20:36; Perth/Westaustralien 22:29; Singapur/Republik Singapur 23:04; Tokio/Japan 20:24; Honolulu/Hawaii 16:21; Anchorage/Alaska 15:10; Johannesburg/Südafrika 04:18; San Francisco/Kalifornien 13:51; Stanley/Falklandinseln 10:23; Berlin/Deutschland 04:43.

Sonnenuntergang: New York/USA-Ostküste 23:22; San Francisco/Kalifornien 02:35; Sao Paulo/Brasilien 21:03; Stanley/Falklandinseln 21:35; Honolulu/Hawaii 04:47; Anchorage/Alaska 04:50; Johannesburg/Südafrika 16:03; Auckland/Neuseeland 06:11; Berlin/Deutschland 17:45.

Das waren die Meldungen des DARC-Deutschland-Rundspruchs. Die Redaktion hatte Stefan Hüpper, DH5FFL, vom Amateurfunkmagazin CQ DL. Diesen Rundspruch gibt es auch als PDF- und MP3-Datei auf der DARC-Webseite sowie in Packet Radio unter der Rubrik DARC. Meldungen für den Rundspruch - mit bundesweiter Relevanz - schicken Sie bitte per Post oder Fax an die Redaktion CQ DL sowie per E-Mail ausschließlich an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Vielen Dank fürs Zuhören und AWDH bis zur nächsten Woche!

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Verzeichnis der Internetadressen (Rundspruchsprecher: Bitte nicht vorlesen!):
[1] http://www.bundesnetzagentur.de/amateurfunk
[2] http://www.iaru.org/world-amateur-radio-day.html
[3] http://www.solen.info/solar/images/solar.png
[dx] http://www.darc.de/referate/dx

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Quelle: https://www.darc.de/home/

Nachzulesen in unserer FFLB0X,
=> Bayern-Ost Rundspruch vom 06.04.2017

sowie in unserer DBO841,  beide im CB-BCMNET
=> Bayern-Ost Rundspruch vom 06.04.2017

2. FUNK.TAG in Kassel

Foxoring-Sonderpeilwettbewerb in Kassel

Am 8. April, anlässlich des 2. FUNK.TAGs, veranstaltet das ARDF-Referat des DARC einen Foxoring-Sonderpeilwettbewerb. Interessierte, Familien und Kinder - auch ohne ARDF-Erfahrung - sind ausdrücklich willkommen. Individuelle Erläuterungen und Einweisungen erfolgen am Messestand D006. Wir freuen uns auf Euer Kommen!

Ausschreibung:

  • Treffpunkt: DARC ARDF Messestand = Start/Ziel
  • Adresse: Messe Kassel, Damaschkestraße 55, 34121 Kassel
  • Koordinaten: 51.28833°N, 9.49372°E
  • Laufareal: Naherholungsgebiet "Bugasee" direkt nördlich der Messe Kassel
  • Start:  8.4.2017, ab 10:00 Uhr
  • Zielschluss: 8.4.2017, 16:00 Uhr
  • Strecke: ca. 5.500 m für alle zehn Füchse
  • Klassen: keine Klassenwertung
  • Erfassung: Sportident (SI) und Postenzangen
  • Frequenzen: Füchse: 3,579 MHz, keine Bake
  • Karte:  OL-Karte farbig, A4 Hochformat, 1:10.000
  • Ausrichter: DARC ARDF-Referat, unterstützt durch die Distrikte Ruhrgebiet (L) und
  • Hessen (F); Verantwortlich: Kai Pastor, DG0YT, Im Münchfeld 13, 55122 Mainz

Das Referat ist bereits ab 9 Uhr auf dem Messestand anzutreffen. 80-m-Leihempfänger und
SI-Leihchips stehen zur Verfügung. Es empfiehlt sich, einen eigenen Kopfhörer (Klinke 3,5 mm), bei Bedarf Klemmbrett und Kompass, mitzubringen. Karten (A4 -Laserdruck nicht wasserfest) werden gestellt.

Hinweise mit Kartenausschnitt in der CQ DL 4/17, S.10 - Rahmen links unten.

Quelle: Gerald, DL1DSR - Distriktspeilreferent Hessen

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Quelle: https://www.darc.de/home/