Ausweitung des Handyverbots am Steuer

RTA-Stellungnahme zur geplanten Änderung der StVO

„Die neue StVO – eine Verordnung, die über das Ziel hinausschießt“ – mit diesen Worten eröffnet der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) sein Statement zur geplanten Änderung der Straßenverkehrsordnung. Für das so genannte „Handyverbot am Steuer“ hatte zuvor das Verkehrsministerium und Umweltministerium dem Bundesrat einen Verordnungsentwurf vorgelegt, wonach die Verbotsregelung künftig auf „sämtliche technische Geräte der Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungselektronik“ ausgeweitet werden soll.

Bisher waren davon ausdrücklich nur Mobil- und Autotelefone betroffen. Argumentativ stützt sich der RTA darauf, dass u.a. kein psychischer Druck für eine unmittelbare Antwort an den Gesprächspartner bestünde. Weiterhin erfordere die Bedienung üblicher Funktechnik im Gegensatz zum Smartphone keinerlei Blickkontakt zum Gerät. Die Bedienung von Funkgeräten/Mikrofonen erfolge meist „blind“ und lenke damit weit weniger vom Verkehr ab als z.B. das Öffnen einer Thermoskanne oder das Abstauben von Zigarettenasche während dem Fahrbetrieb. Weiterhin macht der RTA auf die Tragweite der geplanten Änderung aufmerksam. Betroffen seien eine breite Palette: vom Taxi-Unternehmen bis zum Pannendienst. Die Stellungnahme zu TOP 9 (BR-Drucksache 424/17) des Verkehrsausschusses wurde im Bundesrat bereits an die ständigen Sitzungsvertreter im Verkehrsausschuss weitergeleitet. DARC-Mitglieder können das Statement des RTA als Vorstandsinformation auf der DARC-Webseite nachlesen, wofür sie sich vorab einloggen müssen: https://www.darc.de/nachrichten/vorstandsinformationen/.

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Quelle: https://www.darc.de/home/

Neuregelung "Funkgeräte am Steuer" - Ein Zwischenbericht

Wie das Funkmagazin am 5. Juni 2017 berichtete, planen das Verkehrsministerium und das Umweltministerium eine Änderung der Straßenverkehrsordnung, mit der unter anderem das bisherige "Handyverbot am Steuer" auf "sämtliche technische Geräte der Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungselektronik" (darunter auch CB-Funk- und Amateurfunkgeräte) ausgeweitet werden soll.

Die geplante Änderung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Deshalb haben die Ministerien dem Bundesrat Ende Mai 2017 einen entsprechenden Verordnungs-Entwurf vorgelegt.

Der Verordnungs-Entwurf durchläuft Im Bundesrat insgesamt fünf Fachausschüsse; federführend ist der Wirtschaftsausschuss, der den Entwurf am 21. Juni behandelt. Anschließend wird über den Entwurf - ggf. mit Änderungsvorschlägen der Fachausschüsse - im Plenum des Bundesrates entschieden.

Die nächste Plenarsitzung des Bundesrates findet am 7. Juli 2017 statt. Ob über den Entwurf bereits auf dieser Sitzung entschieden wird, ist noch unklar; die vorläufige Tagesordnung der Sitzung wird am 20. Juni bekanntgegeben. (Siehe Update)

Die geplante Einbeziehung von Funkgeräten in das bisherige "Handyverbot" stößt bei Nutzern und Herstellern auf erhebliche Kritik und wird in Fachforen leidenschaftlichdiskutiert. Insbesondere wird bemängelt, dass die geplante Regelung sogar das Halten eines Mikrofons während der Fahrt verbieten würde und dass dies praktisch einem "Funkverbot" gleichkäme.

Das Verkehrsministerium und Organe des Bundesrats haben sich mit Stellungnahmen bisher sehr zurückgehalten. Aus bisherigen Äußerungen des Ministeriums Dritten gegenüber geht hervor, dass das Ministerium die genannten Bedenken nicht teilt. Nach Auffassung des Ministeriums müsse lediglich sichergestellt sein, dass bei Funkgeräten das Mikrofon während der Fahrt nicht in der Hand gehalten wird. Die Bedienung des Mikrofons sei jedoch erlaubt, wenn es fest fixiert wird; dann dürfe die Sprechtaste gedrückt werden (Anmerkung der Red.: Ein reichlich praxisfremder Vorschlag). Alternativen wären z.B. Schalter am Lenkrad oder die Nutzung einer Freisprechanlage. Der reine Empfangsbetrieb, etwa zum Empfang von Baustellenwarnmeldungen, sei durch die geplante neue Regelung nicht betroffen.

Wir halten unsere Leser über den Fortgang des Verfahrens auf dem Laufenden.

- wolf -

Update vom 20.06.2017:
Der Bundesrat hat am 20.06.2017 den
Entwurf der Tagesordnung seiner nächsten Plenarsitzung am 07.07. veröffentlicht. Die geplante Änderung der StVO ist darin als Tagesordnungspunkt 82 aufgeführt.

Update vom 21.06.2017:
Am 21.06.2017 wurde im Verkehrs-Ausschuss des Bundesrats über die geplante Änderung der StVO beraten. Daneben wird der Vorgang auch im Ausschuss für Agrar und Verbraucherschutz, im Innenausschuss sowie im Rechts- und im Umweltausschuss behandelt. Die Sitzungen der Ausschüsse sind jeweils nicht öffentlich, gleiches gilt für die Protokolle der Sitzungen. Die Ergebnisse werden jedoch in Form einer sog. "Ausschussempfehlung" zusammengefasst, die nach Auskunft des Bundesrats bis spätestens 27.06.2017 veröffentlicht wird.

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/180617.htm

DX Freunde
CQ RS DL Rundspruch vom 17. Juni 2017 als MP3

Termine

Einladung zum 4. Ottobeurer Notfunksymposium

Am 22. Juli veranstalten der OV Ottobeuren (T10) und das Notfunkreferat des Distriktes Schwaben (T) das 4. Ottobeurer Notfunksymposium im Haus des Gastes, Kursaal, Marktplatz 14, 87724 Ottobeuren. Hintergrund der Veranstaltung ist ein Vertrag der bayerischen Distrikte des DARC mit dem Bayerischen Innenministerium, in dem sich die Funkamateure verpflichten, im Katastrophenfall die BOS auf Anforderung der Katastrophenschutzbehörden zu unterstützen.

Folgendes Programm ist vorgesehen:
10.00 Uhr: Begrüßung
10.30 Uhr: Notfunkbetrieb mit einfachsten Mitteln (Fabian Eberhard, DL5EF)
11.15 Uhr: Schwerter zu Pflugscharen, Munitionskisten zu Crossbandrepeatern für den Tag X (Daniel Butzmann, DK5DB)
12.00 Uhr: Notfunk ist Teamarbeit – was heißt das? (Michael Bader, DJ1MGK)
12.30 Uhr: Mittagspause
14.00 Uhr: Kurzvortrag über den Notfunk-Fieldday am 12. Mai in Rosenheim (Herbert Thiess, DB2HTA)
14.20 Uhr: DB0ZU, ein Analogrelais mit viel Digitaltechnik und dessen Bezug zu Notfunksituationen (Peter Beyer, DJ3YB)
15.45 Uhr: Ideen-Marktplatz Notfunkkoffer-Vergleich (Daniel Butzmann, DK5DB)

Die Veranstalter bitten um Anmeldung unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bis zum 7. Juli. Darüber informiert Michael Bader, DJ1MGK.

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Quelle: https://www.darc.de/home/

SOTA - UFB AFu Video auf YouTube von Chris, OE5HCE

SOTA - Amateurfunk am Predigstuhl (1.278m)

Was ist SOTA?

DF4JH, Hans
Packet-Radio Betrieb wie in alten Zeiten Lachend

Distrikt Bayern-Ost (U)
Erweiterung DB0YC

Hotel November DX GROUP
3. Rhein-Main-Funkertreffen von 07.-09. Juli 2017

Notizen aus der Provinz: Mit Abschirmfarbe gegen Brummton...

An Realsatire erinnern Vorgänge, die in der bayerischen Gemeinde Markt Wald stattfinden:

Einer Meldung in der Ortspresse zufolge fühlen sich rund 60 Einwohner der 2400-Seelen-Gemeinde seit Ende 2015 von einem ominösen Brummton belästigt, der angeblich für Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Schwindel sorgt.

Nachdem sie Infraschallquellen als mögliche Ursache ausgeschlossen hatten, sind einige Anwohner nun der Ansicht, dass der vermeintliche Brummton von zwei am Ortsrand befindlichen Funktürmen verursacht wird. Die Funktürme stehen seit Jahrzehnten dort und werden derzeit u.a. von verschiedenen Mobilfunkbetreibern sowie für Richtfunk und digitalen Behördenfunk genutzt.

Fachleute eines beim bayerischen LKA angesiedelten BOS-Kompetenzzentrums nahmen aufgrund der Beschwerden eine Ortsbegehung vor. Sie konnten weder Brummtöne noch sonstige Beeinträchtigungen ausmachen. Auch das Bayerische Landesamt für Umwelt nahm von Juli bis November 2016 Messungen vor und kam zu dem Ergebnis, dass von dem Digitalfunk-Standort keinerlei schädigende Immissionen ausgehen. Auch die EMV-Grenzwerte werden eingehalten und sogar (wie bundesweit üblich) erheblich unterschritten.

Wie aus einer weiteren Pressemeldung hervorgeht, hat nun eine angeblich unter dem Brummton leidende Familie nach Beratung durch einen "Baubiologen" die Fassadenteile ihres Hauses, die den Funktürmen zugewandt sind, mit graphithaltiger Farbe abgeschirmt und die Fenster mit "feinen Edelstahlgittern"versehen.

Der Meldung zufolge hat der Baubiologe im Zimmer des Sohnes "außerdem Wellen von Flugzeugradaren nachgewiesen". Die Außenwand dieses Zimmers sei daraufhin von innen ebenfalls mit Farbe abgeschirmt und der Vorhang mit strahlungsreflektierendem Stoff aufgedoppelt" worden.

Router, WLAN und Handys will die Familie jedoch weiterhin nutzen. Anders als früher sollen die Telefone nachts jedoch ausgeschaltet oder im Flugmodus betrieben und das WLAN nur bei Bedarf eingeschaltet werden. Die Steckdosen in den Schlafzimmern seien mit Netzfreischaltern nachgerüstet worden. Wenn kein Strom verbraucht wird, seien die Leitungen damit strom- und spannungsfrei (eine oft von Baubiologen empfohlene weitgehend nutzlose Maßnahme - Red.).

Nun - so heißt es abschließend in der Pressemeldung - herrsche "endlich wieder Ruhe"...

Aus wissenschaftlicher Sicht ist als einzige Möglichkeit der akustischen Wahrnehmung hochfrequenter elektromagnetischer Felder der sog. "Frey-Effekt" bekannt. Er tritt jedoch nur bei sehr hohen Feldstärken (z.B. in unmittelbarer Nähe von Radaranlagen) auf und äußert sich nicht als "Brummton".

- wolf -

Ein engagierter FUNKMAGAZIN-Leser hat uns auf dieses Thema aufmerksam gemacht. Vielen Dank!

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/160617.htm

Radio Activity Day 2017

Der beliebte CB-Funk Contest 'Radio Activity Day' findet heuer von 17. bis 18. Juni 2017 statt. 

Wie in den vergangenen Jahren, wird er auch dieses Mal wieder vom Funkfreunde Black-Magic Nordbaden e.V. ausgerichtet.

Alle Info dazu unter http://www.funkfreunde.net/radioaktiv/index.html

Vorläufige Teilnehmerliste

Bilder von den Funkfreunden Landshut zu diesem Event Lächelnd