Starker Sonnensturm erwartet

Gestern gab es auf der Sonne einige schwere Sonneneruptionen. Die Quelle war der Sonnenfleck AR2673, der einen koronalen Massenauswurf (CME) in Richtung Erde schleuderte. Die Prognostiker der US-amerikanischen Wetterbehörde NOAA gehen davon aus, dass die Teilchenwolke voraussichtlich am 6. September abends auf die Erde auftreffen wird, was mäßig starke geomagnetische Stürme (G2) mit vereinzelten Perioden starken Sonnensturms (G3) am 6. und 7. September verursachen wird. Damit handelt es sich voraussichtlich um den stärksten Ausbruch des aktuellen 24. Sonnenfleckenzyklus.

Hier einige Hintergrundinfos: Bei einem G3-Sonnensturm kann der Kurzwellenfunkverkehr stark beeinträchtigt werden (Radio Blackouts), ebenso kann Aurora/Polarlicht auch in mittleren Breiten auftreten. Die Beobachtung von Polarlichtern ist in der kommenden Nacht in Deutschland somit wahrscheinlich verbreitet möglich. Wie stark die Auswirkungen sind, hängt auch von der Ausrichtung des interplanetarischen Magnetfeldes ab. Ist es südwärts gerichtet, öffnet sich quasi das Erdmagnetfeld und der Sonnensturm nimmt direkt Einfluss auf das Erdmagnetfeld. Ist es nordwärts gerichtet, ist es in etwa so, wie bei Magneten mit gleichen Polen – sie stoßen sich ab (modellhaft). Weitere Informationen gibt es auf https://www.darc.de/der-club/referate/hf/funkwetterlexikon.

Darüber informiert Tom Kamp, DF5JL, vom DARC-HF-Referat.

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Quelle: https://www.darc.de/home/

Das diesjährige Hohenwarttreffen am Klippitztörl im Lavanttal, welches am 29. Juli 2017 zum 40zigsten mal in ununterbrochener Reihenfolge abgehalten wurde, brachte einen Rekord an Besuchern.

Veranstalter war diesmal die AMRS Ortsstelle, ORS-SPEIKKOGEL ADL084.
Federführend für die Organisation und Veranstaltung war OM Hans, OE8SPK, mit seinem bewährten Team, welches bereits seit über 10 Jahren das schon legendär gewordene Hohenwarttreffen organisiert und ausrichtet.

Die freundliche und hervorragende Bewirtung mit guter Kärntner Hausmannskost im Naturfreundehaus lag wieder in den Händen unserer Wirtin Bettina und ihren Mitarbeitern.
Obwohl sich die Berge am Vormittag noch in vereinzelte Nebel hüllten, lockerte das Wetter gegen Mittag auf und gutes Berg und Wanderwetter stellte sich ein.

Frei nach dem Motto der Einladung: „Persönliches Kennenlernen, Erfahrungsaustausch, Gemütlichkeit und Kärntner Gastlichkeit stehen wie immer im Vordergrund“ konnten in einer harmonischen Bergwelt neue Kontakte geknüpft, sowie Freundschaften gepflegt und Erfahrungen ausgetauscht werden.

Einige unserer Gäste aus OE3 und OE4 nützten auch Gelegenheit für einen Kurzurlaub in den Bergen und genossen die freundliche Atmosphäre und gute Bewirtung im Naturfreundehaus am Klippitztörl.

In und um das Naturfreundehaus herrschte reges Treiben. Während OE6BID mit OE6PID den SOTA Punkt HOHENWART aktivierten und OE6TXG und OE6WTD ihre Fieldday-Stationen betrieben, nutzten unsere Gäste auch die schönen Wanderwege bei gesunder Bergluft oder nutzten die Gelegenheit, sich bei guter Kärntner Hausmannskost im Naturfreundehaus zu stärken.

Auch diverse Themen des Amateurfunks wie z.B. des Vereinslebens oder der Technik und Betriebsarten wurden bei den verschiedenen Gesprächsrunden, welche sich spontan bildeten, besprochen und intensiv diskutiert.

Bemerkenswert ist auch der hohe Anteil an treuen Stammgästen, welche das Hohenwarttreffen bereits seit Jahrzehnten besuchen.

Das von OM Paul, OE8SPW, betreute Gästebuch verzeichnete insgesamt 62 Einträge von Rufzeicheninhabern aus DL, HB3, OE3, OE4, OE6, und OE8 mit 19 Anhängen, YLs, XYLs und Harmonischen.

Allen Mitwirkenden aus der Ortsstelle ADL-084, welche für die Organisation des Hohenwarttreffen sorgten, wurde allerseits Lob und Anerkennung zuteil.

Ein herzliches Dankeschön gilt aber besonders unseren lieben Gästen, welche durch ihren Besuch zum Erfolg des Hohenwarttreffens beigetragen haben. Danke für die schönen Stunden welche wir mit Euch verbringen durften.

Wir freuen uns schon auf ein AWDS 2018

für den ADL084, OE8AJK, Alfons

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Quelle: http://www.oevsv.at/oevsv/aktuelles/Besucherrekord-beim-40.-Hohenwart-Treffen-der-AMRS-Ortsstelle-ORS-SPEIKKOGEL-ADL-084/

Wolfsburger Funkamateure präsentierten sich am Tag der Niedersachsen

Tag der Niedersachsen 2017

Am vergangenen Wochenende stellten sich die Wolfsburger Funkamateure unter dem Motto "Wir können Technik" den Besuchern am Tag der Niedersachsen vor. Mit einem Info- und Aktions-Pavillon auf der Technikmeile sprang bei vielen Interessierten der Funke über. Hingucker am Stand war ein Raspberry Pi-basiertes, autonom fahrendes Fahrzeug, das junge Funkamateure aus dem OV Salzgitter entwickelt und aufgebaut haben.

An den insgesamt drei Veranstaltungstagen gab es viel zu sehen und zu (be)greifen: Insgesamt wurden mehr als 40 Bausätze von den jungen Besuchern gelötet. Klassischen Amateurfunk gab es ebenso zu hören und zu sehen, wie auch Telegrafie - die lautstarken Morsezeichen wirkten wie ein Magnet auf die Passanten, die sich erstaunt über die Symbiose von klassischem Amateurfunk und modernen Internetanwendungen zeigten. Weitere Informationen unter darc-h24.de.

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Arbeitsanweisung und Verfahrensanweisung der BNetzA online einsehbar

Karl Fischer, DJ5IL, hat beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine Petition zur Störungsbearbeitung durch die Bundesnetzagentur eingereicht – die DARC-Medien berichteten. Die PDF der Arbeitsanweisung und der Verfahrensanweisung der BNetzA ist nun auch auf den Seiten des EMV-Referates einsehbar.

Erneut startet die BNetzA einen eigenartigen Versuch, im Nachgang zum neuen EMVG, mit Hilfe ihrer dazu neu verfassten Arbeitsanweisung und Verfahrensanweisung, Nutzsignale als Störsignale zu deklarieren, um noch leichter Sendeleistungsbeschränkungen auf Nutzsignalaussendungen von Funkamateuren aussprechen zu können.

Eine elektromagnetische Störung ist nach VA 09/STÖ wie folgt definiert:
Eine elektromagnetische Störung ist jede elektromagnetische Erscheinung, die die Funktion eines Betriebsmittels beeinträchtigen könnte; eine elektromagnetische Störung kann ein elektromagnetisches Rauschen, ein unerwünschtes Signal oder eine Veränderung des Ausbreitungsmediums sein (§ 3 Nr. 5 EMVG).
Da das EMVG mit dem Begriff der elektromagnetischen Störung jede elektromagnetische Erscheinung (vgl. EMV-Leitfaden) erfasst, die die Funktion eines Betriebsmittels  beeinträchtigen  kann, können auch  gewollte Aussendungen eine elektromagnetische Störung darstellen.  

Hier der Link zur Arbeitsanweisung und Verfahrensanweisung auf den Seiten des EMV-Referates (markante Stellen markiert):

Arbeitsanweisung AA09/STÖ/01
Verfahrensanweisung VA09/STÖ

Der Link zur Petition von Karl Fischer, DJ5IL:

Petition zur Verfahrensanweisung und Arbeitsanweisung der Bundesnetzagentur für die Bearbeitung elektromagnetischer Störungen, eingereicht von Karl Fischer, DJ5IL, beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. 

Delegation mit eigenem Stand auf der Tokyo Hamfair

WRTC auf Hamfair

Am vergangenen Wochenende präsentierte sich das Team der WRTC 2018 auf der Tokyo Hamfair, eine der drei größten Amateurfunkmessen der Welt. Eine dreiköpfige Delegation ist auf Einladung von Zorro Miyazawa, JH1AJT, nach Tokyo gereist und nutzte die Gelegenheit, für die Amateurfunkweltmeiserschaft 2018 in Deutschland zu werben.

Mit einem eigenen Stand und einem Vortrag informierten die WRTCler die japanischen Funkamateure und begeisterten sie für die WRTC-Idee. 

Japan ist eine der führenden Amateurfunknationen und auch in allen DX-Contesten mit vielen Teilnehmern präsent.

Quelle: Michael Höding, DL6MHW

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BOS-Funk abgehört: Sechs Monate Haft ohne Bewährung

Wegen des Abhörens von BOS-Funk-Aussendungen und übler Nachrede hat das Amtsgericht Memmingen (Bayern) einen freien Journalisten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das berichtet die "Allgäuer Zeitung".

Der betroffene Journalist betreibt im Internet ein sog. "Blaulicht-Portal" und war bereits im November 2015 wegen eines gleichen Delikts zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Bei zwei neuerlichen Hausdurchsuchungen wurden bei ihm - der Pressemeldung zufolge - nicht näher bezeichnete Funkgeräte, eine Antenne und ein Laptop sichergestellt. Auf dem Laptop sei ein (ebenfalls nicht näher bezeichnetes) Programm installiert gewesen, das geeignet ist, "Funkverkehr auszuwerten und auf dem Computer darzustellen". Ein Experte habe erklärt, das Programm werde "überwiegend von Rettungsdiensten oder der Polizei" verwendet.

Einige Vorfälle, die dem Angeklagten vorgeworfen wurden, ließen sich vor Gericht nicht beweisen. In einem Fall folgte das Gericht jedoch dem Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen und sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte eine Alarmierungsmeldung der Polizei auf dem Computer empfangen und an sein iPhone weiergeleitet hatte.

Ein weiterer Anklagepunkt betraf den Vorwurf der "üblen Nachrede" gegenüber einem ehemaligen Mitarbeiter.

Die Höhe der Strafe begründete das Gericht damit, dass es sich um eine Wiederholungstat gehandelt hat, außerdem habe der Angeklagte noch unter Bewährung gestanden und sein Vorstrafenregister weise 16 Einträge auf.

Ob der Betroffene gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt hat, ist derzeit nicht bekannt.

Anmerkung der FUNKMAGAZIN-Red.: 
Verstöße gegen das in 
§ 89 TKG festgelegte "Abhörverbot" stellen nach wie vor eine Straftat dar - nicht (wie manchmal fälschlich angenommen) "nur" eine Ordnungswidrigkeit. Seit einer Gesetzesänderung im November 2016 fallen unter den Begriff des "Abhörens" nicht nur Sprachaussendungen, sondern auch nonverbale Aussendungen wie Datenfunk.

- wolf -

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Quelle: http://funkmagazin.de/040917.htm

Ab dem 13.08.2017 werden in Ostdeutschland (Brandenburg und Sachsen-Anhalt)
20 Fledermäuse besendert (12 Nyctalus leisleri und 8 Pipistrellus nathusii).

 

Es wird bei dem Projekt um Unterstützung durch Funkamateure in Mittel-, Südwest- und Südeuropa sowie in Nordafrika gebeten. Die Antennenanlagen der Funkamateure können die Frequenzen der Fledermäuse im 150 MHz-Band empfangen.

Hier der Link: 

http://fledermauszug-deutschland.de/index.php/2017/08/09/aufruf-an-funkamateure-und-fledermausforscher-im-projekt-fern-funk-telemetrie-2017/

 Quelle: http://fledermauszug-deutschland.de/

Liveschaltung in die Antarktis und Messe-Finale

Auch am zweiten und letzten Messetag startet die Tokyo Hamfair um 10 Uhr. Der Besucherandrang am heutigen Sonntag – verglichen mit einer HAM RADIO am gleichen Wochentag – ist auf jeden Fall spürbar stärker, aber auch nicht mehr so überlaufen als zu Beginn der Veranstaltung. Vor dem heutigen blauen Himmel kommen die für die Messestation auf dem Dach aufgebauten Antennen erst so richtig zur Geltung. Die JARL hat solche für KW und UKW auf zwei Masten montiert.

Die Fläche darunter wird als Parkplatz verwendet, und auch hier trifft man naturgemäß auf viele Autos, die ebenfalls mit Antennen „verziert“ sind. Nicht nur am geparkten Fahrzeug von JH1WWB ist in Form eines entsprechenden Aufklebers auffällig, dass in Japan noch gern der Amplitudenmodulation gefrönt wird. Auch in der Messehalle gibt es Stände spezieller Clubs, die sich dem Betrieb in AM verschrieben haben, ob auf 28 MHz oder 50 MHz.

Dass auf der Messe auch durchaus Deutsch gesprochen werden kann, wurde bei einem kurz anberaumten Fotoshooting am Stand der JAIG deutlich. Am Stand des Vereins, der sich der Förderung der Freundschaft zwischen japanischen und deutschen Funkamateuren widmet, kam kurzerhand neben der JAIG-Standbesatzung diejenige des WRTC-Teams (DJ3WE, DL1QQ und DL1MGB), der Auslandsreferent DF2OO und der Autor dieser Zeilen, DH5FFL, zusammen. Den entsprechenden Post auf der DARC-Facebookseite haben wir daher auch liebevoll mit „Man spricht Deutsch“ betitelt.

Auf der Vortragsbühne gab es heute noch einige Vorträge. Die Youth-Co-ordinatorin der IARU, Lisa Leenders, PA2LS, referierte über das YOTA 2017. Yutaka Sakurai, JQ2GYU, übersetzte simultan ins Japanische. Das YOTA soll demnach jugendliche Funkamateure aus vielen Nationen zusammenbringen. Bei diesen Events ist auch immer etwas Sightseeing eingeplant, da die Teilnehmer oft das erste Mal im Ausland verweilen oder gar vorher noch nie eine Flugreise angetreten haben. Weiterhin werden die Jugendlichen bei QSOs auf den Bändern angehalten, nicht nur stur „59“ zu geben, sondern sich mit ihren Gesprächspartnern auch ein wenig auszutauschen.

Im weiteren Programm gab es auf der Vortragsbühne eine Liveschaltung zur japanischen Forschungsstation „Showa“ in die Antarktis. Hier ist das JARL-Clubrufzeichen 8J1RL ansässig. Der Livekontakt lief per Facetime über das Internet und wurde von einem großen Publikum auf der Messe verfolgt. Zunächst war es aber gar nicht so ersichtlich, dass es sich um die genannte Darbietung handelte. Denn infolge fehlender Japanisch-Kenntnisse ist es schwer einem Vortrag inhaltlich zu folgen. Eine kurze Google-Anfrage nach dem obigen Rufzeichen 8J1RL führte dann schließlich zur entsprechenden QRZ.com-Seite, die über die Station in der Antarktis aufklärte. Dennoch blieb uns Inhaltliches aus dem Vortrag weitgehend verborgen. Einen kleinen Trick gibt es dennoch: Die Übersetzer-App aus dem Hause Google ist wenigstens selten in der Lage, einzelne Phrasen zu übersetzen, was beim Zusammenreimen durchaus hilfreich ist. Die Hallenakustik und Aussprache der gerade aktiven Sprecher spielen dabei noch eine wesentliche Rolle. Schlussendlich freuen wir uns natürlich, dass auch die JARL einer Liveschaltung gefolgt ist, wie es das DARC-Orgateam zum FUNK.TAG 2016 bereits zur Neumayer-3-Station initiiert hatte. Damals war Marcus Heger, DL1MH, Gesprächspartner, der dem Vortragenden Felix Riess, DL5XL, in der Messe Kassel Rede und Antwort stand.  

Für uns gut verständlich – weil in Englisch – war der Vortrag des WRTC-Teams. Den japanischen Messebesuchern wurde das Event 2018 in DL näher vorgestellt. Natürlich wurde auch der finanzielle Status dargebracht und gern waren nun auch die Messebesucher eingeladen, ihren Support zu leisten.

Unser Fazit: Der Besuch der Messe war eine interessante Erfahrung und zugleich Blick über den Tellerrand nach Asien. Unterm Strich sind aber auch ein paar Unterschiede bei der Gewichtung des Messeschwerpunktes deutlich geworden. So ist es unser Empfinden, dass das Thema SDR hier zwar präsent ist, aber noch lange nicht so stark im Vordergrund steht, wie in Europa oder in den USA. In Sachen Digital Voice ist speziell D-Star sehr stark vertreten, während Betriebsarten wie DMR oder C4FM zwar eine Rolle spielen, aber auf einem geringerem Level. Interessanterweise legen einige Aktivitätsgruppen noch einen Fokus auf AM, wie die Präsenz entsprechender Clubs beweist. Kein auf der Messe präsentes Thema scheint das der elektromagnetischen Verträglichkeit zu sein. Verwunderlich, kommen doch viele Schaltnetzteile, LED-Lampen und Konsorten mit minderwertigem Schaltungsaufwand oft gleich „nebenan“ aus China. Auf jeden Fall ist die Tokyo Hamfair einen Besuch wert!

"Funkgeräte am Steuer": StVO-Änderung geht in die zweite Runde

Die geplante Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), mit der das bisherige "Handyverbot am Steuer" auf elektronische Geräte der "Kommunikation, Information oder Organisation" (darunter auch Funkgeräte) ausgeweitet werden soll, geht im Bundesrat in die zweite Runde.

Es handelt sich um eine Rechtsverordnung, die von der Bundesregierung selbst erlassen werden kann; der Bundesrat muss jedoch zuvor zustimmen. Diese Zustimmung sollte bereits auf der Bundesrats-Plenarsitzung am 7. Juli 2017 erfolgen. Die Bundesregierung zog den Antrag jedoch kurzfristig zurück (das Funkmagazin berichtete). Grund für den Rückzug war die kurzfristige Entscheidung des Verkehrsministeriums, in der StVO erhöhte Bußgelder für Autofahrer, die keine "Rettungsgasse" bilden, festzulegen.

Nach kurzer Zeit brachte die Bundesregierung einen entsprechend geänderten Entwurf ein (das Funkmagazin berichtete ebenfalls), über den der Bundesrat nunmehr entscheiden muss.

Der voraussichtliche Zeitplan sieht folgendermaßen aus: Am 6. September berät der federführende Verkehrsausschuss des Bundesrates über den Entwurf; am 22. September stimmt das Bundesrats-Plenum abschließend darüber ab.

Zwei Tage nach der Bundesrats-Plenarsitzung findet die Wahl des Deutschen Bundestages statt. Ob das Verkehrsministerium danach ungeachtet des Wahlergebnisses die StVO-Änderung in Kraft setzt, bleibt abzuwarten.

Wir halten unsere Leser über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.

- wolf -

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Quelle: http://funkmagazin.de/030917.htm

Duldung zur Nutzung des 4-m-Bandes ausgelaufen

Die Duldung zur beschränkten Nutzung von Teilen des 4-m-Bandes durch Funkamateure in Deutschland ist am 31. August 2017 ausgelaufen.

Die Duldung war Mitte Mai 2017 von der BNetzA in Form einer Amtsblatt-Mitteilung ausgesprochen worden und umfasste den Frequenzbereich 70,150 bis 70,180 MHz. Zur Nutzung waren nur Funkamateure der Genehmigungsklasse A berechtigt.

Ähnliche zeitlich befristete Duldungen gab es bereits in den Jahren 2014 und 2015. Im Jahre 2016 scheiterte eine Duldungsregelung am Veto des Verteidigungsministeriums, das Primärnutzer diese Frequenzbereichs ist.

Über eine Folgeregelung ist bisher nichts bekannt. Vermutlich wird der RTA für das Jahr 2018 eine ähnliche Regelung anstreben.

- wolf -

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Quelle: http://funkmagazin.de/020917.htm