c't testet mobilfunkbasiertes Handfunkgerät "TS-W780"

Die Computerzeitschrift c't hat in der Ausgabe 23/2017 einen Test des Handfunkgeräts "TS-W780" des chinesischen Herstellers "TSSD" ("Tusenshida") veröffentlicht.

Das "TS-W780" ist ein Funkgerät, mit dem betriebsfunkähnlicher Verkehr über klassische GSM- und UMTS-Mobilfunknetze abwickelt werden kann und das damit nach den Vorstellungen der Entwickler eine kostengünstige Alternative zum klassischen Betriebsfunk darstellen soll.

Für die Übertragung wird ein nicht näher spezifiziertes Verfahren namens "Real-PTT" der chinesischen Firma "Corget" verwendet, deren Server angeblich in Großbritannien, Deutschland, den USA und China stehen.

Die c't hatte zwei Testmuster des "TS-W780" zum Stückpreis von 70 Euro bestellt. Die Geräte hinterließen bei den Testern einen zwiespältigen Eindruck: Das Gehäuse macht c't zufolge einen stabilen Eindruck, bei einem Gerät sei jedoch das Display schief eingesetzt gewesen. c't berichtet, die englische Übersetzung der Software sei schlecht, Menüpunkte seien an einigen Stellen nur in chinesischer Sprache verfügbar und Fehlermeldungen oder Diagnosefunktionen würden fehlen. Die kostenlose Disponenten-Software sei einfach und übersichtlich, jedoch nur in chinesischer und englischer Sprache und nur für Windows erhältlich. Den Geräten könnten bestimmte Rufgruppen zugewiesen werden; eine direkte Kommunikation von Gerät zu Gerät sei jedoch nicht möglich.

Überrascht waren die c't-Tester von der Sprachqualität: Der große Lautsprecher gebe "Funksprüche verständlich wieder" und das Mikrofon lasse sich "von Umgebungsgeräuschen nicht stören". Die Verzögerung habe bei UMTS-Empfang höchstens ein bis zwei Sekunden betragen; im GSM-Netz seien jedoch gelegentlich nur Wortfetzen angekommen.

Zusammengefasst kamen die c't-Tester zu dem Ergebnis, dass die Idee, Sprechfunk über Mobilfunknetze abzuwickeln, keineswegs schlecht sei. Die aufgezeigten Hard- und Software-Mängel dürften Kunden jedoch abschrecken.

Fazit lt. c't: "Das TS-W780 ist das schlechte Produkt einer guten Idee".

- wolf -

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Quelle: http://funkmagazin.de/031117.htm

WAEDC geht mit dem RTTY-Teil in die letzte Runde

WAEDC

An diesem Wochenende geht die WAEDC-Serie in die dritte und letzte Runde für das Jahr 2017 – der WAEDC RTTY steht vor der Tür! Auch wer nur sporadisch ein paar QSOs in RTTY pflegen möchte, ist herzlich eingeladen den vielen Teilnehmer ein paar QSOs zu bescheren und QTCs abzunehmen. Die aktuellen Regeln findet man hier: www.darc.de/der-club/referate/conteste/worked-all-europe-dx-contest/regeln/.

Zum Teilen von Bildern und Storys, sowie zum Fragen stellen könnt Ihr gerne unsere aktive Facebook Gruppe nutzen: https://www.facebook.com/groups/WAEDC/. „Ich möchte die Gelegenheit nutzen mich als WAEDC-Manager zu verabschieden“, schreibt Helmut Müller, DF7ZS. „Ich durfte dies schöne Contest-Serie einige Jahre betreuen und übergebe zum Ende dieses Jahres an meinen Nachfolger, der ab der 2018 die 64. WAEDC-Saison leiten wird“, so OM Müller weiter.

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Quelle: https://www.darc.de/home/

Deutschland-Rundspruch 44/2017, 44. KW

DARC e.V., Lindenallee 4, 34225 Baunatal, Telefon 0561 949880

Deutschland-Rundspruch 44/2017, 44. KW

(Redaktionsschluss: Mittwoch 10 Uhr, freigegeben für Rundspruchsendungen ab Donnerstag, den 2. November 2017, 17:30 UTC. Aktuelle Audiofassung unterwww.ostseerundspruch.de/category/deutschland-rundspruch/ auch als RSS-Feed und www.darc.de/uploads/media/dlrs.mp3, die aktuelle PDF-Datei finden Sie im eingeloggten Zustand unter www.darc.de/nachrichten/deutschland-rundspruch/.
(An die Rundspruchsprecher: Internet-Linkverweise nicht vorlesen, z.B. [X]; lediglich für die Schriftfassung werden diese am Ende des Rundspruches aufgelistet.)

Hallo, liebe SWLs, YLs und OMs,
Sie hören den Deutschland-Rundspruch Nummer 44 des Deutschen Amateur-Radio-Clubs für die 44. Kalenderwoche 2017. Diesmal haben wir Meldungen zu folgenden Themen:

- TKG- und EMVG-Beiträge für die Jahre 2015 und 2016 stehen fest
- ATRT-Projektgruppe tagte in der DARC-Geschäftsstelle
- Spanien erweitert 4-m-Band und passt 60 m dem WRC-Beschluss an
- IARU-Umfrage zu UKW-Contesten
- Einladung zur DARC-Mitgliederversammlung
- Aktuelle Conteste
und
- Was gibt es Neues vom Funkwetter?

Hier die Meldungen:

TKG- und EMVG-Beiträge für die Jahre 2015 und 2016 stehen fest

Die Bundesnetzagentur hat die Beträge für die TKG- und EMVG-Beiträge für die Jahre 2015 und 2016 festgelegt. Für das Jahr 2015 wird ein TKG-Beitrag von 6,87 Euro erhoben, der EMVG-Beitrag ist mit 24,59 Euro beziffert - zusammen addiert 31,46 Euro. Für das Jahr 2016 beträgt der TKG-Beitrag 7,97 Euro und der EMVG-Beitrag 18,92 Euro - macht zusammen 26,89 Euro. Beitragspflichtig sind jeweils Funkamateure, die in dem jeweiligen Zeitraum eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst besaßen. An dieser Stelle ist auch der Hinweis wichtig, dass Beträge erst dann zu bezahlen sind, wenn die Behörde entsprechende Bescheide zugestellt hat. Funkamateure, die in beiden Jahren über eine Rufzeichenzuteilung verfügten, werden folglich eine Rechnung über 58,35 Euro erhalten. Basis für die Gebührenerhebung ist die Neunte Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung, die am 27. Oktober im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und im Internet nachgelesen werden kann [1]. Analysiert man die Beiträge im Einzelnen, fällt auf, dass der EMVG-Beitrag für das Jahr 2015 mit 24,59 Euro einer der höchsten der vergangenen Jahre darstellte. Das Jahr 2013 markierte indes mit 11,44 Euro einen Höchststand beim TKG-Beitrag. Generell bewegten sich in den vergangenen Jahren die einzelnen TKG-Beiträge im Bereich von 3,04 Euro (in 2012) bis 11,44 Euro (in 2013) und die EMVG-Beiträge im Bereich von 18,92 Euro (in 2016) bis 24,59 Euro (in 2015).

 

ATRT-Projektgruppe tagte in der DARC-Geschäftsstelle

Auf Einladung des DARC-Normenreferats traf sich die ATRT-Projektgruppe "EMV-Leitfaden" am 26. Oktober in der DARC-Geschäftsstelle in Baunatal. Der ATRT ist ein Beratungsgremium der Bundesnetzagentur (BNetzA), in dem verschiedene betroffene Interessengruppen Themen diskutieren, für welche die BNetzA Beratungsbedarf signalisiert. Zu den Interessengruppen gehören u.a. Mobilfunk-, Kabelnetzbetreiber, einschlägige Wirtschaftsverbände, das Elektrohandwerk und eben auch der DARC e.V.
Am Thema "EMV-Leitfaden" arbeitet das DARC-Referat Normen seit Jahren mit. Dieser Leitfaden richtet sich an Jedermann, ist dieser heute doch weit verbreitet auch verantwortlicher Netzbetreiber. Die Zeiten, als die geringfügigste Änderung am häuslichen Fernmeldenetzwerk Staatsangelegenheit war, sind lange vorbei. Der "Jedermann" darf sich heute seine Kommunikationsbaugruppen und -kabel wo auch immer zusammenkaufen, installieren und betreiben. Die Erkenntnis, dass mit diesem Tun auch Verantwortung verbunden ist, hat bisher kaum Verbreitung gefunden. Hier für mehr Verständnis zu sorgen, auch auf mögliche Konsequenzen in Störungsfällen hinzuweisen, ist Ziel des Leitfadens. Die BNetzA würde solch einen Leitfaden ins Internet stellen und eventuell auch als Flyer, ggfs. auszugsweise verteilen. Handwerker, die vor Ort - auch im Auftrag der BNetzA - an Problembeseitigungen arbeiten, wären für eine Argumentationshilfe dankbar.
Das Problembewusstsein, dass häusliche Kommunikationsnetze außerhalb des eigenen Haushalts Störungen verursachen können, ist, wie schon erwähnt, kaum vorhanden. So vernünftig das Vorhaben auch erscheinen mag, es läuft schon über einige Jahre und mehrfach gab es Rückschläge. Der Anfang der Arbeit war viel zu sehr technisch geprägt. Nur Fachleute hätten wesentlich mehr als den Titel gelesen - Thema verfehlt. Dann gab es Unstimmigkeiten zwischen Interessengruppen, wann immer bestimmte Netzwerktechnologien positiv oder negativ bewertet wurden. Die BNetzA hat deshalb die Technologieneutralität bei dem in diesem Jahr neu genommenen Anlauf zu einer vorrangigen Anforderung an den Leitfaden erhoben. Das zu akzeptieren, fällt uns auch nicht leicht. Spielt doch bei der häuslichen Netzwerktechnik derzeit PLC eine nennenswerte Rolle, und der DARC würde viel lieber ausschließlich für die Kommunikation vorgesehene Leitungen sehen, von Koaxial- bis zu Glasfaserkabeln. Der DARC ist der festen Überzeugung, dass, in Anbetracht des weiter wachsenden Bandbreitenhungers, die Nutzung der für hohe Datenraten entwickelten Kommunikationssysteme die zukunftssicherste Empfehlung für den besagten "Jedermann" wäre. Darüber berichtet Knut Rothstein, DL1KRT, vom Referat Normen im DARC e.V.

 

Spanien erweitert 4-m-Band und passt 60 m dem WRC-Beschluss an

Seit dem 27. Oktober stehen spanischen Funkamateuren weitere 50 kHz im 4-m-Band zur Verfügung. Das erweiterte Band umfasst nun den Bereich 70,150 bis 70,250 MHz. Weiterhin wurde das 60-m-Band nun auch offiziell im nationalen Frequenzzuweisungsplan CNAF entsprechend des Beschlusses der Weltfunkkonferenz aus 2015 aufgenommen. Freigegeben wurde es jedoch bereits schon früher. Der CNAF wurde im staatlichen Amtsblat Boletín Oficial del Estado, kurz BOE, mit der Nummer 259 veröffentlicht. Darüber berichtet der Schweizer Amateurfunkverband USKA auf seiner Webseite.

 

IARU-Umfrage zu UKW-Contesten

Das C5-Komitee der IARU, welches sich mit dem Themenbereich VHF-UHF-Mikrowellen beschäftigt, ruft aktuell zur Teilnahme an einer Umfrage zu UKW-Contesten auf. Diese läuft bis zum 30. November und ist im Internet zu erreichen [2]. Chairman Jacques, ON4AVJ, gibt die Beantwortungszeit mit 15 Minuten an. "Wir haben eine neue Contest-Arbeitsgruppe, welche für die Ausrichtung von Wettbewerben in der IARU-Region 1 verantwortlich ist. Uns interessiert nicht nur die Meinung der Contester und Contesteams, die ihre Logs zu einem Roboter oder nationalen Contestmanager einsenden, sondern wir wollen auch die Meinung der anrufenden Stationen in Erfahrung bringen, die ihr Log nicht einsenden", gibt ON4AVJ, in einer E-Mail zu verstehen. "Dies ist sehr wichtig, um die Aktivität auf den Bändern zu verbessern. Daher freuen wir uns, wenn viele Funkamateure an dieser Umfrage teilnehmen", so ON4AVJ weiter.

 

Einladung zur DARC-Mitgliederversammlung

Am 11. und 12. November findet die DARC-Mitgliederversammlung im Hotel Stadt Baunatal, Wilhelmshöher Str. 5, 34225 Baunatal, statt. Unter anderem steht die Wahl des Vorstandes auf der Tagesordnung. Start ist Samstag, 11. November, um 9 Uhr. Bis ca. 11.30 Uhr findet die gemeinsame Tagung zur Beratung der vorliegenden Anträge statt. Anschließend ca. von 12 bis 18 Uhr ist Mitgliederversammlung. Am Sonntag, 12. November, wird von 9 bis 12 Uhr die Mitgliederversammlung fortgesetzt. Alle DARC-Mitglieder sind dazu eingeladen. Die Anträge sind in vollem Wortlaut auf der DARC-Webseite als PDF-Datei veröffentlicht [3].

 

Aktuelle Conteste

4. November: IPA Radio Club Contest
4. bis 5. November: Ukrainian DX Contest und IARU-Region-1 Marconi Contest VHF
5. November: IPA Radio Club Contest und HSC CW-Contest
7. November: WNA und WSA Aktivität
11. November: Aktivitätswochenende Schleswig-Holstein
12. November: Military on the Air Aktivität
11. bis 12. November: WAE DX Contest, JA International DX Contest, FIRAC HF-Contest und OK/OM DX Contest
12. November: Aktivitätswochenende Schleswig Holstein
Die Ausschreibungen finden Sie auf der Webseite des Contest-Referates [dx] sowie mittels der Contesttermin-Tabelle in der CQ DL 11/17 auf S. 64.

 

Der Funkwetterbericht vom 31. Oktober, erstellt von Hartmut Büttig, DL1VDL

Rückblick vom 24. bis 30. Oktober: Der WWDX-SSB als untrüglicher Aktivitätsindikator liegt hinter uns. Wie beim WAG-Contest zuvor, waren die Ausbreitungsbedingungen bei hoher Bandbelegung besser als man zu glauben vermochte. Bei Fluxwerten zwischen 75 und 79 Einheiten und ruhigem geomagnetischen Feld boten die unteren Bänder sehr gute DX-Signale. 20 und 40 m waren erwartungsgemäß die Hauptbänder. 15 m war weltweit nutzbar, in manchen Contestlogs sind QSOs mit über 35 Rundfunkzonen geloggt. Von 10 m wird von einzelnen Öffnungen entlang des Äquators bis VK berichtet, aber bei dieser ruhigen Sonne kann man auch nicht mehr erwarten. Die zwei Regionen 2685 und 2686 dümpelten unscheinbar über die uns zugewandte Sonnenseite. Noch vor drei Wochen berichtete VK6VZ, dass er das Hamburger 10-m-FM-Relais hören konnte.

Vorhersage bis zum 7. November:
Von höherer Sonnenaktivität kann keine Rede sein, sie bleibt sehr gering. Dafür übernimmt das koronale Loch CH832 die Regie, und wir erwarten nach einer bis zum 1. November wahrscheinlichen positiven Phase gestörte Ausbreitungsbedingungen zwischen dem 2. und 5. November. Die Fluxwerte bleiben bei etwa 75 Fluxeinheiten. Günstige DX-Bedingungen finden wir auf allen Bändern von 160 bis 20 m vor. 17 m sollte man auch beobachten.

Es folgen nun die Orientierungszeiten für Grayline-DX, alle Zeiten in UTC:

Sonnenaufgang: Auckland/Neuseeland 17:17; Melbourne/Ostaustralien 19:15; Perth/Westaustralien 21:20; Singapur/Republik Singapur 22:46; Tokio/Japan 21:01; Honolulu/Hawaii 16:33; Anchorage/Alaska 17:21; Johannesburg/Südafrika 03:19; San Francisco/Kalifornien 14:34; Stanley/Falklandinseln 08:20; Berlin/Deutschland 06:00; Mellish Reef 18:58.

Sonnenuntergang: New York/USA-Ostküste 21:53; San Francisco/Kalifornien 01:12; Sao Paulo/Brasilien 21:19; Stanley/Falklandinseln 23:02; Honolulu/Hawaii 03:55; Anchorage/Alaska 01:57; Johannesburg/Südafrika 16:23; Auckland/Neuseeland 06:52; Berlin/Deutschland 15:39; Mellish Reef 07:41.

Das waren die Meldungen des DARC-Deutschland-Rundspruchs. Die Redaktion hatte Stefan Hüpper, DH5FFL, vom Amateurfunkmagazin CQ DL. Diesen Rundspruch gibt es auch als PDF- und MP3-Datei auf der DARC-Webseite sowie in Packet Radio unter der Rubrik DARC. Meldungen für den Rundspruch - mit bundesweiter Relevanz - schicken Sie bitte per Post oder Fax an die Redaktion CQ DL sowie per E-Mail ausschließlich an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Vielen Dank fürs Zuhören und AWDH bis zur nächsten Woche!

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Verzeichnis der Internetadressen (Rundspruchsprecher: Bitte nicht vorlesen!):
[1] tinyurl.com/ycg4pf5q
[2] www.darc.de/referate/iaru/iaru-survey/
[3] www.darc.de/der-club/allgemeines/
[dx] www.darc.de/der-club/referate/referat-conteste/

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Quelle: https://www.darc.de/home/

IARU-Umfrage zu UKW-Contesten

IARU

Das C5-Komitee der IARU, welches sich mit dem Themenbereich VUS-UHF-Mikrowellen beschäftigt, ruft aktuell zur Teilnahme an einer Umfrage zu UKW-Contesten auf. Diese läuft bis zum 30. November und ist unter der Adresse www.darc.de/referate/iaru/iaru-survey/ zu erreichen. Chairman Jacques, ON4AVJ, gibt die Beantwortungszeit mit 15 Minuten an.

„Wir haben eine neue Contest-Arbeitsgruppe, welche für die Ausrichtung von Wettbewerben in der IARU-Region 1 verantwortlich ist. Uns interessiert nicht nur die Meinung der Contester und Contesteams, die ihre Logs zu einem Roboter oder nationalen Contestmanager einsenden, sondern wir wollen auch die Meinung der anrufenden Stationen in Erfahrung bringen, die ihr Log nicht einsenden“, gibt OV4AVJ, in einer E-Mail zu verstehen. „Dies ist sehr wichtig, um die Aktivität auf den Bändern zu verbessern. Daher freuen wir uns, wenn viele Funkamateure an dieser Umfrage teilnehmen“, so ON4AVJ weiter.

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Quelle: https://www.darc.de/home/

hamspirit.de

https://www.hamspirit.de/8644/aprs-satellit-qikcom-1-wurde-von-der-iss-ausgesetzt/

DARC-Vorstandsmitglied plädiert für drei AFu-Lizenzklassen

Das DARC-Vorstandsmitglied Christian Entsfellner, DL3MBG, hat sich in einem Kurzinterview in der DARC-Clubzeitschrift "CQ DL" für die Einführung eines dreistufigen Amateurfunk-Lizenzsystems in Deutschland ausgesprochen.

Die "CQ DL" berichtete über die im November 2017 anstehenden Vorstandswahlen des DARC und befragte dazu die Kandidaten. Auf die Frage "Welche Themen haben für Dich oberste Priorität?" antwortete Entsfellner:

"Ein EMVG, das Rundfunk- und Amateurfunkdienst nicht benachteiligt, so wie es derzeit der Fall ist. Aber auch die Einführung einer dreistufigen Amateurfunkgenehmigung, wie es sie vor vielen Jahren schon mal gab, nach US-Vorbild." (Fettung durch uns -Red.)

Das US-amerikanische Lizenzklassensystem umfasst drei Klassen:
"Technician Class" (entspricht etwa einer Einsteigerklasse gemäß 
ECC Report 89 unterhalb der deutschen Klasse E);
"General Class" (entspricht etwa der deutschen Klasse E);
"Amateur Extra Class" (entspricht etwa der deutschen Klasse A).

Christian Entsfellner ist auch 1. Vorsitzender des vom DARC dominierten "Runden Tisches Amateurfunk" (RTA), der sich als Ansprechpartner in Sachen Amateurfunk gegenüber Politik und Verwaltung versteht. 

Berichten in der Fachpresse zufolge wurde im Juni 2016 auf der HAM RADIO über die Schaffung neuer Amateurfunkvorschriften diskutiert. Damals hieß es, der RTA strebe u.a. "mehr Liberalität, (...) mehr Selbstverwaltung sowie eine dreiklassige Lizenzstruktur gemäß der CEPT-Regelung" an (das Funkmagazin berichtete). 

Man habe - so hieß es damals weiter - eine zeitlang geplant, das Verfahren im Sommer 2017 abzuschließen. Leider habe es krankheitsbedingte Verzögerungen gegeben, man hoffe aber trotzdem, den Terminplan einzuhalten zu können. 

Über den weiteren Fortgang dieser Aktivitäten gibt es seitdem keine Informationen.

- wolf -

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Quelle: http://funkmagazin.de/301017.htm

Projektvorstellung „Singerberg Ost“

Nun ist die Zeit gekommen um mein letztes Bauprojekt vorzustellen, bevor ich endgültig in Pension gehe.

Wie ihr euch vielleicht noch erinnern könnt, habe ich vor ca. 3 Jahren bei der Freizeitmesse über einen eventuellen Relaisstandort am Singerberggipfel-Ost in 1.357mt. Seehöhe berichtet und auch das vorgesehene Relais im Betrieb auf der Messe vorgestellt. Dieser Standort wäre für die Abdeckung des südlichen sowie auch des nördlichen Raums in OE8 von großem Vorteil. Ein weiterer Gedanke vom mir ist der Umstand, dass der Standort Pyramidenkogel für die Zukunft nicht als sicher eingestuft werden kann, da wäre der Singerberg ein guter Ersatz. Technisch wäre das Projekt machbar, zu dem der gesamte Betrieb in einem schon bereitstehenden Stahlcontainer, welcher Winterfest ist, mit den Maßen 1.70 x 1.60 x 2.5mt. abgewickelt werden kann.

Die Stromversorgung würde nur mit Akkus und Fotovoltaikanlage erfolgen! Die Repeater mit Zubehör sind ebenso schon vorhanden. Bezüglich der Fotovoltaik müsste noch mit dem Dachverband gesprochen werden. Weiters müsste noch mit dem Grundstückseigentümer, sowie mit den zuständigen Behörden verhandelt werden, ähnlich wie beim Projekt Petzen. Sollte dann alles Klappen, haben wir alle wieder ein super „Eigenheim mit Hausnummer 2“.

73 de Hermann (OE8HJK)

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Quelle: http://oevsv.at/oevsv/aktuelles/Projektvorstellung-Singerberg-Ost/

TKG- und EMVG-Beiträge für die Jahre 2015 und 2016 festgelegt

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Höhe der TKG- und EMVG-Beiträge für die Jahre 2015 und 2016 festgelegt.

Für den Amateurfunk werden folgende Beitragssätze erhoben:
- für das Jahr 2015: 6,87 Euro TKG-Beitrag, 24,59 Euro EMVG-Beitrag;
- für das Jahr 2016: 7,97 Euro TKG-Beitrag, 18,92 Euro EMVG-Beitrag.

Beitragspflichtig ist jeder Funkamateur, der in dem betreffenden Zeitraum eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst besaß.

Für den CB-Funk und andere "Jedermannfunk"-Anwendungen werden keine TKG- und EMVG-Beiträge erhoben

Die Beitragssätze sind in der sog. "Neunten Verordnung zur Änderung der Frequenzschutzbeitragsverordnung" enthalten, die am 27. Oktober 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Die Verordnung kann im Internet unter http://t1p.de/znm3 heruntergeladen werden.

- wolf -

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Quelle: http://funkmagazin.de/271017.htm

Neue EMVG-/FuAG-Gebührenverordnung in Kraft getreten

Am 24. Oktober 2017 ist eine neue Gebührenverordnung für Amtshandlungen nach dem EMVG und dem Funkanlagengesetz (FuAG) in Kraft getreten.

Entgegen der bisherigen Gebührenverordnung enthält die neue Verordnung weitgehend keine festen Gebührensätze bzw. Gebührenrahmen, sondern die Tätigkeiten werden nach Zeitaufwand berechnet.

Für Maßnahmen zur Ermittlung oder Beseitigung von Funkstörungen werden nur dann Gebühren erhoben, wenn ein Gerät unverschuldet entgegen den Vorschriften des EMVG oder der Sicherheitsfunk-Schutzverordnung betrieben wird.

Das Erteilen einer Standortbescheinigung für ortsfeste Funkanlagen mit der Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP wird jetzt ebenfalls nach Zeitaufwand berechnet. Die bisherigen Gebühren - sie betrugen in der "einfachsten" Version (Bewertung nur einer Antenne ohne Messungen) 165 Euro - sind nicht mehr gültig.

Der vollständige Wortlaut der neuen Gebührenverordnung kann im Internet unter http://t1p.de/e7ml heruntergeladen werden.

Update vom 28.10.2017:
Der auf Telekommunikationsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Michael Riedel hat unter 
https://lawfactory.de/news2.html#section eine Kurzbetrachtung zur neuen Gebührenverordnung veröffentlicht. Rechtsanwalt Riedel hält es u.a. für fraglich, ob die in der Verordnung enthaltene Gebührenbefreiung bei "unverschuldetem" Betreiben eines Betriebsmittels entgegen den Vorschriften des EMVG oder der Sicherheitsfunk-Schutzverordnung mit dem Bundesgebührengesetz vereinbar ist. Das Verschuldensprinzip sei dem Verwaltungsrecht völlig fremd; es sei nicht erkennbar, an welche konkrete Handlung und Pflichtverletzung das Verschulden anknüpfen solle.

- wolf -

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Quelle: http://funkmagazin.de/261017.htm 

MIKROTIK Router für HAMNET-Zugang konfigurieren

Konfiguration eines MIKROTIK Routers als Userzugang zu einem HAMNET Knoten

ReinholdOE5RNL, beschreibt in der aktuellen, völlig überarbeiteten und wesentlich erweiterten Version, die Konfigurations-Schritte für den HAMNET-Zugang am Beispiel eines Mikrotik-Routers. Speziell Newcomer wollten, neben der eigentlichen HAMNET-Router Konfiguration, eine genauere Einführung wie man den HAMNET-Router in das Heimnetzwerk einbindet.

Download der Konfigurationsbeschreibung

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Quelle: http://oevsv.at/oevsv/aktuelles/Technik-MIKROTIK-Router-fuer-HAMNET-Zugang-konfigurieren/