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Kategorie: Neuigkeiten
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Nach Einschätzung der Bundesregierung gibt nach wie vor keinen Nachweis, dass elektromagnetische Felder unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte bei Personen, die sich als "elektrosensibel" bezeichnen, Beschwerden auslösen. Das geht aus einem Bericht der Bundesregierung vom Januar dieses Jahres hervor.

Die Bundesregierung veröffentlicht alle zwei Jahre einen Bericht, in dem sie unter anderem zu Forschungsergebnissen über gesundheitliche Auswirkungen von Mobilfunkanlagen Stellung nimmt.

Zum Thema "Elektrosensibilität" heißt es im Bericht der Bundesregierung (Zitat):

"In der öffentlichen Diskussion spielt auch die 'Elektrosensibilität' immer wieder eine Rolle, also die Frage, ob es Personen gibt, die besonders empfindlich auf hochfrequente elektromagnetische Felder reagieren, so dass bei Ihnen diverse gesundheitliche Beschwerden ausgelöst werden. Betrachtet man hierzu die Ergebnisse, die im Rahmen des DMF [Deutsches Mobilfunk Forschungsprogramm, Anmerkung Red.] erzielt wurden und die weiterer nationaler und internationaler Studien, so hat sich an der Einschätzung der Bundesregierung, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen den Beschwerden elektrosensibler Personen und hochfrequenter elektromagnetischer Felder nicht nachweisbar ist, nichts geändert." (Zitatende)

Diese Einschätzung werde auch von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geteilt, die sich bereits im Dezember 2005 in einem Bericht ("Fact sheet No. 296") ausführlich mit diesem Thema befasst hatte.

Die WHO wies damals darauf hin, dass es keine wissenschaftliche Basis gibt, um Symptome von Personen, die sich als "elektrosensibel" bezeichnen, mit der Einwirkung von elektromagnetischen Feldern (EMF) in Verbindung zu bringen. Ursache für die von "Elektrosensiblen" beschriebenen Symptome könnten vielmehr in den Umweltbedingungen der Betroffenen liegen. Außerdem gebe es Hinweise, dass die Symptome "durch bestehende psychiatrische Bedingungen sowie Stressreaktionen auf Grund von Ängsten vor Gesundheitsfolgen durch EMF begründet sein dürften (...)".

Der vollständige Bericht der Bundesregierung steht unter http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/120/1712027.pdf zum Download bereit.

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/030313.htm

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