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Kategorie: Neuigkeiten
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Die Bundesregierung hat am 19. Februar 2013 mit Bundestags-Drucksache 17/12372 den Wortlaut einer Änderungsverordnung veröffentlicht, mit der die "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (besser bekannt unter der Kurzbezeichnung "BEMFV") und die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung geändert werden sollen.

Der Verordnungstext entspricht weitgehend einem Entwurf, den das Umweltministerium im Oktober 2012 veröffentlicht hatte. Das Funkmagazin berichtete damals ausführlich über die geplanten Änderungen, soweit sie die BEMFV betreffen.

In der BEMFV ist unter anderem festgelegt, dass für ortsfeste Funkanlagen mit einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP eine sogenannte "Standortbescheinigung" der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingeholt werden muss (Kosten: 165 Euro in der "einfachsten" Ausführung). Funkamateure können statt dessen für ihre Anlage eine "Selbsterklärung" - offizielle Bezeichnung: "Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen" - bei der BNetzA) einreichen.

Die Änderungsverordnung sieht unter anderem vor, dass bestimmte Verstöße gegen die BEMFV künftig als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden können. So soll z. B. der Betrieb einer Funkanlage ohne erforderliche Standortbescheinigung mit Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Bisher sind Verstöße gegen die BEMFV nicht mit Bußgeld bedroht.

Der Wortlaut der Änderungsverordnung kann im Internet unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/123/1712372.pdf heruntergeladen werden. Die Verordnung ist noch nicht in Kraft getreten; sie bedarf noch der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates.

- wolf -

Update vom 27.02.2013:
Am 27. Februar 2013 fand im Deutschen Bundestag eine Öffentliche Anhörung zu der oben genannten Änderungsverordnung statt. Die Anhörung wurde im
Parlamentsfernsehen übertragen. Schriftliche Stellungnahmen, die zu diesem Thema abgegeben wurden, können im Internet unter http://tinyurl.com/bimschv-anhoerung heruntergeladen werden.

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/230213.htm

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