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Kategorie: Neuigkeiten
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Die Europäische Kommission hat am 17. Oktober 2012 einen Vorschlag zur Änderung der sog. R&TTE-Richtlinie veröffentlicht.

In der R&TTE-Richtlinie ist geregelt, welche Voraussetzungen Funkgeräte und Telekommunikationsendeinrichtungen erfüllen müssen, damit sie in der EU in den Verkehr gebracht werden dürfen. Die derzeit geltende R&TTE-Richtlinie stammt aus dem Jahre 1999 und wurde im Februar 2001 in Form des "Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen" (FTEG) in deutsches Recht umgesetzt.

Mit der angestrebten Änderung will die EU-Kommission die Richtlinie vereinfachen. "Unklare oder unnötige und innovationshemmende Vorschriften" sollen gestrichen und damit "unnötige Belastungen der Wirtschaftsakteure und der Behörden" beseitigt werden.

Die Richtlinie soll künftig nur für Funkanlagen gelten; reine Empfänger und Festnetz-Endgeräte sollen künftig nicht mehr in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen. Der Begriff "Funkanlage" soll neu definiert werden und künftig alle Geräte umfassen, die Frequenzen zur Übertragung von Signalen nutzen - egal, ob sie der Kommunikation oder anderen Zwecken dienen. Damit soll eine "effiziente Nutzung des Funkfrequenzspektrums sichergestellt (...) und funktechnische Störungen vermieden werden", unabhängig von der Nutzungsart der Geräte.

Neben Regelungen zum EU-Konformitätsbewertungsverfahren und zur Konformitätserklärung enthält der Vorschlag für die Geräte-Hersteller auch eher profane Vereinfachungen: So soll z. B. die Verpflichtung, die Geräteklassen-Kennung auf dem Gerät anzubringen, sowie die Vorschrift, dass das CE-Kennzeichen in der Bedienungsanleitung erscheinen muss, künftig entfallen.

Entfallen soll auch die bisherige Vorschrift, die besagt, dass das Inverkehrbringen von Funkgeräten, die "in nicht EU-weit harmonisierten Frequenzbändern betrieben werden" (z. B. CB-Funkgeräte) vom Hersteller den nationalen Behörden zu melden ist. Stattdessen sieht der Richtlinien-Vorschlag eine zentrale Registrierung solcher Funkgerätetypen vor, die nur ein geringes Maß an Konformität mit den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie aufweisen.

Der Vorschlag der EU-Kommission enthält auch neue technische Anforderungen an Funkgeräte. Er sieht z. B. vor, dass "Software erst dann zusammen mit einer Funkanlage verwendet werden darf, wenn nachgewiesen ist, dass diese besondere Kombination aus Software und Funkanlage die Bestimmungen erfüllt".

Der vollständige Wortlaut des Vorschlags der EU-Kommission ist im Internet unter http://tinyurl.com/rtte-vorschlag-2012 abrufbar. Eine Pressemitteilung dazu ist unter http://tinyurl.com/rtte-vorschlag-presse zu finden.

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/291012.htm

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