Verlängerung der StVO-Übergangsfrist beantragt

Am 15.6.2020 hat sich der RTA-Vorsitzende, Christian Entsfellner, DL3MBG, noch einmal an den Verkehrsausschuss des Bundesrates und an alle Verkehrsminister der Bundesländer gewandt, um die zum 1.7.2020 auslaufende Übergangsfrist bis 30.6.2021 insbesondere auch COVID-19-bedingt verlängert zu bekommen.

Christian Entsfellner, DL3MBG, schreibt: "Positive Rückmeldungen liegen uns aktuell auf Bundesebene aus dem Büro von Herrn Bundesminister Chef des Kanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben Prof. Dr. Helge Braun, MdB sowie aus dem für Bayern zuständigen Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr vor. Der Bundesminister nimmt die Vorschläge des RTA gerne zur Kenntnis und aus Bayern wird uns per E-Mail ebenfalls bereits konkrete Unterstützung und Beobachtung des Fortgangs durch das hier zuständige Staatsministerium für Verkehr zugesagt.

Ein erneuter Versuch einer Fristverlängerung wurde jetzt vor allem pandemiebedingt und deshalb nochmals unternommen, weil uns zwischenzeitlich bekannt wurde, dass auch der Deutschen Verkehrsgerichtstag die Neuregelungen in § 23 StVO aufgrund vieler kritischer Stimmen aus den gesamten juristischen Fachkreisen wohl nochmals erörtern möchte. Auch deshalb erscheint es als nicht haltbar anzusehen, dass nur für wenige Monate Funkdienste und damit der Amateurfunk von einer Vorschrift betroffen werden, die ohnehin unter den Fachleuten in der Justiz bereits infrage steht.

Nichtsdestotrotz wird, sofern sich nichts anderes ergibt, die Regelung am 1.7.2020 erst einmal in Kraft treten und ist zu beachten. Wir berichten zeitnah, wenn und sobald sich etwas Neues ergibt." 

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Quelle: https://www.darc.de/home/