„Corona-Gesetz“ bestätigt Rechtsauffassung des DARC zur Absage von Mitgliederversammlungen
Sie könnten während der Corona-Krise grundsätzlich auch online und per schriftlicher Stimmabgabe (Beschlussfassung) im Vorfeld abgehalten werden. Das ist aber aus unterschiedlichen Gründen derzeit weder erforderlich noch sinnvoll. Der Vorstand des DARC e.V. erachtet es daher weiter als sinnvoll, Versammlungen momentan nicht auszurichten und im Herbst neu zu laden. Nähere Informationen im Einzelnen siehe nachfolgende PDF.
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Quelle: https://www.darc.de/home/