Neue Amateurfunkbestimmungen in Belgien

Belgien

Am 27. Mai wurde der Beschluss der belgischen Telekommunikationsbehörde BIPT vom 24. Mai über die Frequenzen, Befugnisse und Übertragungsarten, die von Funkamateuren verwendet werden dürfen, auf der BIPT-Website veröffentlicht (s.u.). Es handelt sich um eine geänderte Fassung des Dekrets vom 20. März, das am 27. März aufgrund eines Widerspruchs des belgischen Amateurfunkverbands UBA widerrufen wurde. Das neue Dekret kommt den Einwänden entgegen, die viele Inhaber einer belgischen Basislizenz gegen das Dekret vom 20. März hatten.

Die Änderungen der Basislizenz (ON3) gegenüber dem Dekret vom 20. März 2019 sind im Detail:
1. Die maximale Leistung bei HF wird von 10 W auf 25 W erhöht. Bei VHF und UHF wird die maximale Leistung bei 50 W beibehalten.
2. Bei 80 m wurde der Frequenzbereich von 3500–3750 kHz auf 3500–3800 kHz erweitert (das gesamte 80 m-Band).
3. Bei 40 m wurde der Frequenzbereich von 7000–7100 kHz auf 7000–7200 kHz erweitert (das gesamte 40 m-Band).
4. Bei 20 m wurde der Frequenzbereich von 14 000–14 150 und 14 250–14 350 kHz auf 14 000–14 350 kHz (das gesamte 20 m-Band) erweitert.
5. Bei 15 m wurde der Frequenzbereich von 21 000–21 150 und 21 320–21 450 kHz auf 21 000–21 450 kHz (das gesamte 15 m-Band) erweitert.
Der Zugang zu den „klassischen“ HF-Bändern ist eine sehr gute Nachricht von den Wettbewerbern und DX-Jägern unter unseren ON3s. Der Zugang zum 6-m-Band ist nicht mehr vorhanden, dies kann möglicherweise nach der Weltfunkkonferenz von 2019 geändert werden.

Die Änderungen für die CEPT Novice License (ON2) gegenüber dem Dekret vom 20. März lauten:
1. Zugang zum vollen 160-m-Band (1810–2000 kHz) mit einer maximalen Leistungvon 100 W.
Der beantragte Zugang zu einigen SHF (GHz) -Bändern mit begrenzter Sendeleistung ist vorerst nicht zulässig, da das BIPT zunächst eine Marktuntersuchung zur Verfügbarkeit von „gebrauchsfertigen“ Sendegeräten vornehmen möchte. Der Selbstbau von Sendefähigem Equiptment ist für Inhaber der CEPT Novice Klasse nicht zugelassen. Der belgische Amateurfunkverband UBA ist bereit, sich an dieser Marktforschung zu beteiligen, in der Hoffnung, dass das BIPT anschließend seine Entscheidung revidiert.

Die Änderungen der HAREC-Lizenz (ON1) gegenüber dem Dekret vom 20. März lautet:
1. Die maximale Leistung im Frequenzbereich 1850–2000 kHz wurde von 10 W auf 150 W erhöht.

Der vollständige Erlass ist auf der BIPT-Website verfügbar: https://www.bipt.be/public/files/nl/22813/2019-05-24_RAM-besluit.pdf.

(Quelle: Southgate News)

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