Bundesnetzagentur hilft 2018 bei über 4700 Funkstörungen

BNetzA

Im Jahr 2018 hat der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur in rund 4700 Fällen Funkstörungen und elektromagnetische Unverträglichkeiten vor Ort ermittelt und beseitigt. Davon betrafen über 1200 Störungen sicherheitsrelevante Bereiche wie den Flugfunk, den Funkverkehr von Rettungsdiensten, Feuerwehr und Polizei, den Bahnfunk und das öffentliche Mobilfunknetz.

„Funkanwendungen sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur sorgt deutschlandweit dafür, dass Frequenzen störungsfrei und effizient genutzt werden können“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Neben der Aufklärung von elektromagnetischen und funktechnischen Störungen hat der Prüf- und Messdienst 2018 nach Frequenznutzungen ohne Frequenzzuteilung gesucht, um zugeteilte Frequenzen vor Beeinträchtigungen zu schützen. Hier wurden in über 1600 Fällen Geräte und WLAN-Netze außer Betrieb genommen, die auf einer nicht zugeteilten Frequenz betrieben wurden. Oftmals handelt es sich um Geräte, die über den Onlinehandel in die EU gelangt sind, deren Parameter aber nicht für den Betrieb in der EU zugelassen waren. Neben der Funkstörungsbearbeitung kontrolliert der Prüf- und Messdienst zum Beispiel Frequenznutzungen, die Umsetzung von Versorgungsverpflichtungen im Mobilfunk und die Einhaltung von Grenzwerten der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit. Darüber hinaus führt der Prüf- und Messdienst messtechnische Prüfungen im Rahmen der Marktüberwachung durch und beobachtet den Weltraumfunk in einer speziell hierfür errichteten Satellitenmessstelle.

Der Prüf- und Messdienst ist bundesweit an 19 Standorten vertreten, um Funkstörungen flächendeckend beheben zu können. Dabei kommen neben stationären Mess- und Peilstationen auch Funkmessfahrzeuge sowie Spezialfahrzeuge zum Einsatz. Verbraucher und Institutionen, die eine Funkstörung melden wollen, können sich an die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur wenden. Diese ist rund um die Uhr unter der Rufnummer 04821-895555 oder per E-Mail funkstoerung(at)bnetza.de erreichbar. Der Service des Prüf- und Messdienst kann von Institutionen, Unternehmen und Verbrauchern gebührenfrei in Anspruch genommen werden. Verursacher von Funkstörungen müssen ebenfalls keine Gebühren befürchten, soweit Störungen unverschuldet verursacht wurden.

(Quelle: Pressemitteilung Bundesnetzagentur)

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