BNetzA will Powerline-Marktüberwachungskampagne starten

Die Bundesnetzagentur wird im Januar 2018 eine Marktüberwachungskampagne für Powerline-(PLC-)Geräte starten.

In der derzeit geltenden PLC-Norm EN 50561-1 ist u.a. festgelegt, dass bei Powerline-Geräten u.a. die Amateurfunk-Frequenzbereiche bis 30 Mhz und auch der CB-Funk-Frequenzbereich 26,960 bis 27,410 MHz (Kanal 1 bis 40) durch Kerbfilter dauerhaft "ausgenotcht" sein müssen.

Die deutschen PLC-Marktführer Devolo und AVM behaupten, dass ihre am Markt befindlichen Powerline-Geräte diese Norm einhalten.

Beschwerden von CB-Funkern lassen aber den Schluss zu, dass im Handel durchaus auch Powerline-Geräte angeboten werden, die den CB-Frequenzbereich (Kanal 1 bis 40) nicht ausnotchen, die also nicht der Norm EN 50561-1 entsprechen. Wir raten unseren Lesern, in solchen Fällen die Bundesnetzagentur zu informieren.

- wolf -

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Quelle: http://funkmagazin.de/151217a.htm