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Kategorie: Neuigkeiten
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Am 31. August 2013 ist eine neue Frequenzverordnung in Kraft getreten.

Der Begriff "Frequenzverordnung" ist neu; er wurde mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes im Mai 2012 eingeführt (das Funkmagazin berichtete). Die bisherige Bezeichnung für die Verordnung lautete "Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung".

Für den Amateurfunk enthält die neue Frequenzverordnung folgende Änderungen:

Für den CB-Funk ergeben sich keine Veränderungen. Der Frequenzbereich 26350 bis 27500 Mhz ist mit der "Fußnote 9" versehen, die auch in der bisherigen Verordnung enthalten war. Diese Fußnote besagt, dass "Frequenzen aus dem Frequenzbereich 26560 - 27410 kHz (...) für CB-Funkanlagen mitgenutzt werden" können.

Die neue Frequenzverordnung wurde im Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 52 vom 30. August 2013 veröffentlicht.

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/300813a.htm

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