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Kategorie: Neuigkeiten
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat am 15. Oktober 2012 einen Entwurf einer neuen "Frequenzverordnung" vorgelegt. Der Entwurf wurde nur Interessenvertretungen von Frequenznutzern, sogenannten "betroffenen Kreisen", zugänglich gemacht.

Der Begriff "Frequenzverordnung" ist neu; er wurde mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes im Mai 2012 eingeführt (das Funkmagazin berichtete). Die bisherige Bezeichnung für die Verordnung lautete "Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung".

Für den Amateurfunk sieht der Verordnungsentwurf folgende Änderungen vor:

Für den CB-Funk ergeben sich aus dem Verordnungsentwurf erwartungsgemäß keine Änderungen. Der Frequenzbereich 26350 bis 27500 Mhz ist mit der "Fußnote 9" versehen, die auch in der bisherigen Verordnung enthalten ist. Diese Fußnote besagt, dass "Frequenzen aus dem Frequenzbereich 26560 - 27410 kHz (...) für CB-Funkanlagen mitgenutzt werden" können.

Die "betroffenen Kreise" haben bis zum 9. November 2012 die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf beim BMWi einzureichen.

- wolf -

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Quelle: http://www.funkmagazin.de/261012.htm

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